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LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 12 Abs 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 39 Abs 4 SGB 5, § 109 Abs 4 Abs 3 SGB 5, § 112 SGB 5
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erforderlichkeit der Entlassung des Patienten bei fehlender Notwendigkeit stationärer Behandlung - Unvereinbarkeit einer stattdessen erfolgenden Beurlaubung des Patienten mit den Regelungen zur Beurlaubung und denen zur ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
- BSG - B 1 KR 14/21 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2021 - L 11 KR 392/18 Durch diese Sichtweise wird auch nicht die Patientenautonomie eingeschränkt, denn der Sachleistungsanspruch ist von vornherein durch das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs. 1 SGB V) begrenzt (BSG…, Urteil vom 27. Oktober 2020 - a.a.O., Rn. 15 bezugnehmend auf die Kritik von Makoski in: jurisPR-MedR 2/2020 Anm. 1; sich auf dessen Bedenken beziehend: LSG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2021 - L 1 KR 114/19 - juris, Rn. 50, Revision anhängig unter B 1 KR 14/21 R).
Er weicht von der Rechtsprechung des 1. Senats des BSG - anders als das LSG Hamburg in seinem Urteil vom 25. Februar 2021 - a.a.O. - nicht ab.
- SG Aachen, 12.08.2021 - S 13 KR 345/20 " Darauf hat auch das LSG Hamburg in seiner aktuellen Entscheidung vom 25.02.2021 (L 1 KR 114/19), in der es um einen dem vorliegenden durchaus vergleichbaren Fall ging, hingewiesen, eine Beurlaubung und eine Fallzusammenführung abgelehnt und der dort klagenden Krankenhausträgerin gegen die beklagte Krankenkasse Recht gegeben.