Rechtsprechung
LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 12 Abs 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 39 Abs 4 SGB 5, § 109 Abs 4 Abs 3 SGB 5, § 112 SGB 5
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erforderlichkeit der Entlassung des Patienten bei fehlender Notwendigkeit stationärer Behandlung - Unvereinbarkeit einer stattdessen erfolgenden Beurlaubung des Patienten mit den Regelungen zur Beurlaubung und denen zur ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Krankenversicherung; Krankenhausvergütung; Erforderlichkeit der Entlassung des Patienten bei fehlender Notwendigkeit stationärer Behandlung; Unvereinbarkeit einer stattdessen erfolgenden Beurlaubung des Patienten mit den Regelungen zur Beurlaubung und denen zur ...
- rechtsportal.de
Krankenversicherung; Krankenhausvergütung; Erforderlichkeit der Entlassung des Patienten bei fehlender Notwendigkeit stationärer Behandlung; Unvereinbarkeit einer stattdessen erfolgenden Beurlaubung des Patienten mit den Regelungen zur Beurlaubung und denen zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 10.09.2019 - S 8 KR 1059/16
- LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
- BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 14/21 R
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2021 - L 11 KR 392/18 Durch diese Sichtweise wird auch nicht die Patientenautonomie eingeschränkt, denn der Sachleistungsanspruch ist von vornherein durch das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs. 1 SGB V) begrenzt (BSG…, Urteil vom 27. Oktober 2020 - a.a.O., Rn. 15 bezugnehmend auf die Kritik von Makoski in: jurisPR-MedR 2/2020 Anm. 1; sich auf dessen Bedenken beziehend: LSG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2021 - L 1 KR 114/19 - juris, Rn. 50, Revision anhängig unter B 1 KR 14/21 R).
Er weicht von der Rechtsprechung des 1. Senats des BSG - anders als das LSG Hamburg in seinem Urteil vom 25. Februar 2021 - a.a.O. - nicht ab.
- SG Aachen, 12.08.2021 - S 13 KR 345/20 " Darauf hat auch das LSG Hamburg in seiner aktuellen Entscheidung vom 25.02.2021 (L 1 KR 114/19), in der es um einen dem vorliegenden durchaus vergleichbaren Fall ging, hingewiesen, eine Beurlaubung und eine Fallzusammenführung abgelehnt und der dort klagenden Krankenhausträgerin gegen die beklagte Krankenkasse Recht gegeben.
- SG Duisburg, 21.10.2021 - S 17 KR 834/21 Es werde auf die Entscheidung des LSG Hamburg vom 25.02.2021 - L 1 KR 114/19 verwiesen.
Die von der Beklagten in den Parallelverfahren vorgetragene Argumentation, dass auch nach Inkrafttreten des § 8 Abs. 5 S.3 KHEntgG weiterhin eine Fallzusammenführung aufgrund eines fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 2019 - B 1 KR 6/19 R), widerspricht sowohl dem Wortlaut als auch dem gesetzgeberischen Willen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2021 - L 1 KR 114/19).