Rechtsprechung
LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 99/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 112 SGB 5, § 6 Abs 2 KHEntgG, § 7 Abs 1 S 1 Nr 6 KHEntgG
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kostenrisiko für Beschaffung der Mittel für erforderliche wirtschaftliche Krankenhausbehandlung - fehlende Verfügbarkeit von Gebinden nur der benötigten Menge eines auch nicht anderweitig verwendbaren Medikaments - ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an die Anwendung der Grundsätze zum fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhalten des Krankenhauses bei der Versorgung mit Arzneimitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 21.07.2020 - S 6 KR 120/17
- LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 99/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R
Vergütung einer stationären Behandlung - Krankenhaus trägt das Risiko der …
Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 99/20
Die Beklagte hat demgegenüber unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. März 2015 - B 1 KR 2/15 R - die Auffassung vertreten, dass das Risiko der kostengünstigen Verschaffung von Mitteln für eine erforderliche und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung beim Krankenhaus liege; der Umstand, dass das eingesetzte Medikament nur in 24-mg-Dosen erhältlich sei, falle in das Risiko der Klägerin.Das Krankenhaus trage das Risiko der kostengünstigen Verschaffung der Mittel, um seine Leistungen (medizinisch erforderliche Versorgung der Versicherten) zu erbringen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 2/15 R).
Zu Unrecht berufen sich beide auf das Urteil des BSG vom 10. März 2015 (B 1 KR 2/15 R, BSGE 118, 155), wonach das Krankenhaus das Risiko trage, sich kostengünstig die Mittel für erforderliche und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung zu verschaffen und es sich allein nach medizinischen Erfordernissen richte, ob einem Versicherten Krankenhausbehandlung zu gewähren sei.
- BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R
(Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 99/20
Nach der Rechtsprechung des BSG entstehe die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt werde und im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V medizinisch erforderlich sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 14/11 R). - BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des …
Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 99/20
Wird die Versorgung, wie vorliegend, in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt und ist sie gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich, entsteht die Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den versicherten Patienten (st. Rspr., s. nur BSG, Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 8/11 R - m.w.N.).