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   LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 48/15   

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https://dejure.org/2016,30696
LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 48/15 (https://dejure.org/2016,30696)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.08.2016 - L 1 KR 48/15 (https://dejure.org/2016,30696)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. August 2016 - L 1 KR 48/15 (https://dejure.org/2016,30696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Wie sich Physiotherapeuten, Ärzte und Hebammen Rechnungen fristgerecht einreichen und Verjährung verhindern

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 72 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Hebammen | Verjährung des Vergütungsanspruchs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 22/95

    Vergütungsanspruch einer Hebamme

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 48/15
    Die zulässigerweise als reine Leistungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 21.08.1996 - 3 RK 22/95) erhobene Klage ist unbegründet.

    Rechtsgrundlage des geltend gemachten Vergütungsanspruchs ist § 134a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) in Verbindung mit Anlage 1 (Hebammen-Vergütungsvereinbarung) des zwischen den Beteiligten bestehenden Vertrages nach § 134a SGB V. Er entsteht kraft Gesetzes, wenn die Hebamme medizinisch notwendige Leistungen der Geburtshilfe an eine Versicherte erbracht hat und setzt somit einen Sachleistungsanspruch der Versicherten voraus (BSG, Urteil vom 21.08.1996, a.a.O.; Schneider in JurisPK-SGB V, § 134a Rn. 15, 16).

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 48/15
    Diese Regelung gilt zwar unmittelbar nur für Sozialleistungen, ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, für Vergütungsforderungen der Leistungserbringer entsprechend anzuwenden (BSG, Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R - Juris, m.w.N.).

    Dies kann jedoch dahin stehen, denn jedenfalls kommt es für den Beginn der Verjährung nur auf die Entstehung des Vergütungsanspruchs und nicht auch auf dessen Fälligkeit an (BSG, Urteil vom 21.04.2015, a.a.O., Rn. 12; Urteil des Senats vom 21. Januar 2016 - L 1 KR 46/15).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 27/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verordnungsregress - keine Hemmung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 48/15
    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Hemmung der Ausschlussfrist für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Vertragsärzten durch einen Prüfantrag der Krankenkasse in entsprechender Anwendung von § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB und § 45 Abs. 3 SGB V (z.B. BSG, Urteil vom 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R; BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 27/11 R; BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R).

    Das Bundessozialgericht hat dazu ausgeführt, dass nur die besondere Konstellation, dass die Krankenkassen ihren gegen den Vertragsarzt gerichteten Regressanspruch nicht unmittelbar, sondern nur durch Inanspruchnahme der Prüfgremien realisieren könnten, es rechtfertige, unter bestimmten Voraussetzungen von einer die Ausschlussfrist hemmenden Wirkung des Prüfantrags auszugehen (BSG, Urteil vom 15.08.2012, a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 1 KR 46/15

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnungsstreit - Einrede der Verjährung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 48/15
    Dies kann jedoch dahin stehen, denn jedenfalls kommt es für den Beginn der Verjährung nur auf die Entstehung des Vergütungsanspruchs und nicht auch auf dessen Fälligkeit an (BSG, Urteil vom 21.04.2015, a.a.O., Rn. 12; Urteil des Senats vom 21. Januar 2016 - L 1 KR 46/15).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 48/15
    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Hemmung der Ausschlussfrist für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Vertragsärzten durch einen Prüfantrag der Krankenkasse in entsprechender Anwendung von § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB und § 45 Abs. 3 SGB V (z.B. BSG, Urteil vom 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R; BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 27/11 R; BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 1 A 444/07

    Anspruch des Dienstherrn auf Rückzahlung eines zur Aufbringung einer Mietkaution

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 48/15
    Voraussetzung ist aber, dass zumindest ein Meinungsaustausch stattfindet, aufgrund dessen der Gläubiger davon ausgehen kann, sein Begehren werde von der Gegenseite noch nicht endgültig abgelehnt, sondern es gebe noch Aussicht auf unstreitige Beilegung der Angelegenheit (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.2008 - 1 A 444/07 - Juris; Lakkis in JurisPK-BGB, 7. Aufl., § 203 Rn. 5).
  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R

    Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Hemmung des Laufs der

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 48/15
    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Hemmung der Ausschlussfrist für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Vertragsärzten durch einen Prüfantrag der Krankenkasse in entsprechender Anwendung von § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB und § 45 Abs. 3 SGB V (z.B. BSG, Urteil vom 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R; BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 27/11 R; BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R).
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