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   LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15   

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https://dejure.org/2017,4551
LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15 (https://dejure.org/2017,4551)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2017 - L 1 KR 51/15 (https://dejure.org/2017,4551)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - L 1 KR 51/15 (https://dejure.org/2017,4551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe des der Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zugrunde zulegenden Arbeitsentgelts; Zulässigkeit der Vereinbarung eines reinen provisions- bzw. prämiengetragenen Entgelts ohne feststehendes Fixum im Rahmen eines abhängigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge; Ermittlung des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts; Entstehungsprinzip

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf der Grundlage von Provisionsansprüchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Hamburg, 03.11.2005 - 2 Sa 80/04

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Telefonbuchverlag, Weisungen, Vorgabe

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15
    Mit Urteil vom 3. November 2005 (Az.: 2 Sa 80/04) stellte das Landesarbeitsgericht Hamburg fest, dass ein Arbeitsverhältnis vorliege, da der Kläger wegen der vertraglichen Verpflichtung, das zur Verfügung gestellte Adressmaterial lückenlos zu bearbeiten und entsprechende Kundenbesuche durchzuführen, seine Arbeitszeit nicht frei habe bestimmen können.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Protokolle der Termine, die vorbereitenden Schriftsätze der Beteiligten, den weiteren Inhalt der Prozessakte sowie der beigezogenen Prozessakten des Sozialgerichts S 23 KR 95/07 und des Arbeitsgerichts 2 Sa 80/04 bzw. 2 Ca 39/04 sowie der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten und der Beigeladenen zu 2. verwiesen.

    Nach der Ansicht des Senats sind jedoch keine Umstände erkennbar, aus denen sich ergeben könnte, dass die Vereinbarung nicht auch für die nach den Ausführungen des Landesarbeitsgerichtes Hamburg (Urt. v. 03.11.2005 - 2 Sa 80/04) tatsächlich vorliegende abhängige Beschäftigung gilt.

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00

    Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15
    Grundsätzlich führt der Umstand, dass die Parteien eines Vertragsverhältnisses bei dessen Abschluss davon ausgegangen sind, dass eine selbständige Tätigkeit geregelt werde, obwohl tatsächlich eine abhängige Beschäftigung vorliegt, nicht dazu, dass der geschlossene Vertrag seine Wirksamkeit verliert (vgl. BAG, Urt. v. 12.12.2001 - 5 AZR 257/00, Rn. 21).

    Die für eine selbständige Tätigkeit getroffene Vereinbarung ist nur dann für eine tatsächlich abhängige Beschäftigung nicht anwendbar, wenn sie - unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage - für einen Beteiligten nicht zumutbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 12.12.2001 - 5 AZR 257/00, Rn. 21) oder aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten für eine abhängige Beschäftigung unzulässig und damit unwirksam ist.

  • LAG Berlin, 03.11.1986 - 9 Sa 65/86

    Beschränkung des Entgelts auf Provisionen bei einem Handlungsgehilfen

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15
    Eine - regelmäßig zulässige - provisionsabhängige Bezahlung sorgt hier für einen automatischen Leistungsanreiz (vgl. LAG Berlin, Urt. v. 03.11.1986 - 9 Sa 65/86, Rn. 55f).

    Dabei trägt der Arbeitnehmer die Beweislast dafür, dass ihm dies nicht möglich ist (vgl. LAG Berlin, Urt. v. 03.11.1986 - 9 Sa 65/86).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15
    Grundsätzlich ist bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts auf das so genannte Entstehungsprinzip abzustellen (vgl. grundlegend dazu BSG, Urt. v. 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R).

    Ist eine solche nicht vorhanden, gilt das einzelvertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt (vgl. BSG, Urt. v. 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R, Rn. 27).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15
    Dazu hat das BAG in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2016 (8 AZR 98/11, Rn. 33) ausgeführt:.
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15
    Insbesondere ergibt sich dies nicht aus der von dem Kläger vielfach zitierten Entscheidung des BAG vom 21. November 2001 (5 AZR 87/00).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 17, BAGE 130, 338 = AP BGB § 138 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 138 Nr. 5) bzw. des allgemeinen Lohnniveaus für die ausgeübte Tätigkeit im Wirtschaftsgebiet (vgl. BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29) erreicht.".
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 17, BAGE 130, 338 = AP BGB § 138 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 138 Nr. 5) bzw. des allgemeinen Lohnniveaus für die ausgeübte Tätigkeit im Wirtschaftsgebiet (vgl. BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29) erreicht.".
  • BAG, 14.11.1966 - 3 AZR 158/66

    Arbeitsverhältnis auf Provisionsbasis

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15
    Auch die alleinige Zusage einer Provision ohne Fixum ist grundsätzlich möglich, wofür bereits § 65 HGB spricht (vgl. BAG 14. November 1966 - 3 AZR 158/66 - AP HGB § 65 Nr. 4; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 3. Aufl. § 65 Rn. 11; Weber in Großkomm. HGB 5. Aufl. § 65 Rn. 9; ErfK/Oetker 12. Aufl. § 65 HGB Rn. 4; Schaub/Vogelsang ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 75 Rn. 7; aA MüArbR/Krause 3. Aufl. Bd. I § 58 Rn. 4).
  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15
    Allerdings ist eine solche Vereinbarung dann nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, wenn es dem Handlungsgehilfen im Einzelfall nicht möglich ist, durch vollen Einsatz seiner Arbeitskraft ein ausreichendes Einkommen (vgl. MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene aaO; Oetker/Kotzian-Marggraf aaO; Weber aaO) bzw. die geforderten Umsätze (vgl. BAG 20. Juni 1989 - 3 AZR 504/87 - zu II 3 b der Gründe, AP HGB § 87 Nr. 8 = EzA HGB § 87 Nr. 10) zu erzielen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 137/11
  • BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 41/12 B
  • BSG, 20.02.2013 - B 12 KR 42/12 B
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 2/00 R

    Übermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes im Einzugsstellenverfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 19/10
  • SG Hildesheim, 16.12.2009 - S 20 KR 21/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.04.2019 - L 1 BA 20/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Qualitätsprüfer - Rahmenvertrag als

    Die Berücksichtigung der Umsatzsteuer scheidet aus, da es sich dabei nicht um eine Einnahme im Sinne des § 14 Abs. 1 SGB IV handelt (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2017, L 1 KR 51/15, juris).
  • BSG, 28.11.2017 - B 12 KR 22/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs;

    LSG Hamburg 26.01.2017 - L 1 KR 51/15.
  • FG Bremen, 21.10.2020 - 1 V 82/20

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Nachforderungsbescheides über

    Insoweit werde auf das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 26. Januar 2017 L 1 KR 51/15, juris, und das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2015 L 11 R 3898/14, juris verwiesen.
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