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   LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17   

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LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17 (https://dejure.org/2019,17181)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2019 - L 3 R 50/17 (https://dejure.org/2019,17181)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - L 3 R 50/17 (https://dejure.org/2019,17181)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 593
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17
    "Empfänger" iSd § 118 Abs. 4 Satz 1 ist zwar nicht jeder, der die Verfügungsmacht über die Geldleistung erlangt (BSG, Urt. v. 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R, juris-Rn. 27 mwN).

    (zuletzt etwa BSG Urt. v. 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R, juris-Rn. 21 mwN).

    Vielmehr können Erben, Empfänger und Verfügende grundsätzlich gleichrangig in Anspruch genommen werden (BSG Urt. v. 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R, juris-Rn. 31 ff.).

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 59/08 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17
    Die erforderliche Gutgläubigkeit fehle, wie das Sozialgericht unter Bezugnahme auf unter anderem BSG, Urt. v. 5. Februar 2009, B 13 R 59/08 R ausgeführt hat, nicht nur bei einer positiven Kenntnis, sondern schon bei einer grob fahrlässigen Unkenntnis des Geldinstituts vom Tode des Kontoinhabers und Rentenempfängers.

    Insbesondere das Urteil des 13. Senats vom 5. Februar 2009 (B 13 R 59/08), das vom Sozialgericht hierfür angeführt wird, behandelt nicht einen etwaigen Fahrlässigkeitsvorwurf in Bezug darauf, dass dem Geldinstitut des Versterbens ihres Kunden unbekannt geblieben war.

    Dahinter steht der Gedanke, dass das Geldinstitut weder aus der ungerechtfertigten Rentenüberweisung wirtschaftliche Vorteile ziehen können soll noch bei ordnungsgemäßer Kontoführung wirtschaftliche Nachteile befürchten muss (BSG, Urt. v. 5. Febr. 2009, B 13 R 59/08, juris-Rn. 28 mwN).

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R

    Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17
    Inzwischen steht nach Auffassung aller BSG-Rentensenate der Umstand, dass neben belastenden Verfügungen iSd § 118 Abs. 3 Satz 3 SGB VI und dem Eingang der Rückforderung noch Gutschriften Dritter auf dem Konto des Geldinstituts eingegangen sind, einer Befreiung des Geldinstituts von der Rückzahlungspflicht nicht entgegen, solange die Gutschriften - wie vorliegend - nicht bis zum Zeitpunkt der Rückforderung zu einem Habensaldo geführt haben (BSG, Urt. v. 24. Okt. 2013, B 13 R 35/12 R, juris-Rn. 38 ff. mwN).

    Der 13. Senat, der dies in der Vergangenheit anders gesehen hat, hat seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (BSG, Urt. v. 24. Okt. 2013, B 13 R 35/12 R, juris-Rn. 39).

    In einer jüngeren Entscheidung hält es vielmehr fest: Mindern Überweisungsvorgänge - wie vorliegend die Lastschriftabbuchungen - den Rücküberweisungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut, ist der Empfänger des entsprechenden Minderungsbetrags verpflichtet, ihn an den Rentenversicherungsträger zu erstatten, weil infolge dieser Verfügung das Guthaben für die Rücküberweisung des Rentenbetrags nicht mehr ausreichte (BSG Urt. v. 24. Okt. 2013, B 13 R 35/12 R, juris-Rn. 45).

  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 22/15 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17
    (a.aa) Jedenfalls die positive Kenntnis der Bank vom Tode des Kontoinhabers bei Ausführung einer Verfügung zu Lasten von dessen Konto schließt den Einwand der anderweitigen Verfügung aus (BSG, Urt. v. 24. Februar 2016, B 13 R 22/15 R, juris-Rn. 18 mwN; zustimmend etwa Reinhardt, SGB VI, § 118 Rn. 10 mwN).

    Der 13. Senat verlangt dies nicht (Urt. v. 24. Februar 2016, B 13 R 22/15 R, juris-Rn. 34 ff. mwN).

  • SG Hannover, 13.10.2014 - S 6 R 882/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17
    Nach Auffassung des Senats können die Träger der Rentenversicherung § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI grundsätzlich auch zur Rückabwicklung von Rentenüberzahlungen heranziehen, die im Einzelfall über lange Zeiträume erfolgt sind (so bereits SG Hannover, Urt. v. 13. Okt. 2014, S 6 R 882/12).
  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17
    Unerheblich ist, dass die Beklagte den Rentenbewilligungsbescheid vom 18. Mai 1967 nicht aufgehoben hatte, denn der diesbezügliche Verwaltungsakt hat sich gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt (s. dazu, dass sich mit dem Tod des Berechtigten die Leistungsbewilligung auch ohne Aufhebungsbescheid "auf andere Weise" erledigt, BSG, Urt. v. 18. März 1999, B 14 KG 6/97 R, juris-Rn. 15; aus jüngerer Zeit etwa Urt. v. 5. Febr. 2009, B 13/4 R 91/06 R, juris-Rn. 13 mwN).
  • BVerfG, 21.02.2018 - 1 BvR 606/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Teilrückforderung eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der unter anderem die Versagung jeglichen Vertrauensschutzes moniert worden war (BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Beschl. v. 21. Febr. 2018, 1 BvR 606/14, juris-Rn. 11).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod der Berechtigten auf ein Konto bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17
    Unerheblich ist, dass die Beklagte den Rentenbewilligungsbescheid vom 18. Mai 1967 nicht aufgehoben hatte, denn der diesbezügliche Verwaltungsakt hat sich gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt (s. dazu, dass sich mit dem Tod des Berechtigten die Leistungsbewilligung auch ohne Aufhebungsbescheid "auf andere Weise" erledigt, BSG, Urt. v. 18. März 1999, B 14 KG 6/97 R, juris-Rn. 15; aus jüngerer Zeit etwa Urt. v. 5. Febr. 2009, B 13/4 R 91/06 R, juris-Rn. 13 mwN).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 6/99 R

    Leistungsempfänger - Tod - Überzahlung - Rücküberweisung - Guthaben -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17
    Denn "Guthaben" iSd § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 SGB VI meint ein Guthaben nur auf demjenigen Konto, auf das die (Renten-) Leistung überwiesen worden ist (BSG, Urt. v. 1. Sept. 1999, B 9 V 6/99 R, juris-Rn. 14 ff.; a.A. Kühn in: Kreikebohm, SGB VI, 5. Aufl. 2017, § 118 Rn. 45).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17
    Der Rentenversicherungsträger darf gegen Dritte erst und nur dann vorgehen, wenn "die Geldleistung" - berechtigt "nicht nach Abs. 3 von dem Geldinstitut zurücküberwiesen wird" (BSG, Urt. v. 4. Aug. 1998, B 4 RA 72/97 R, juris-Rn. ; 22 ff.; Urt. v. 20. Dez. 2001, B 4 RA 53/01 R, juris-Rn. 20 ff.; Urt. v. 9. April 2002, B 4 RA 64/01 R, juris-Rn. 13; Urt. v. 14. Nov. 2002, B 13 RJ 7/02 R, juris-Rn. 19; v. 7. Okt. 2004, B 13 RJ 2/04 R, juris-Rn. 22; st. Rspr.).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 2/04 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

  • LSG Hessen, 19.02.2013 - L 2 R 262/12

    Haftung des Bankinstituts bei Rückforderungsbegehren des

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 64/01 R

    Rückforderung von Rentenleistungen nach dem Tod des Berechtigten - Geldinstitut -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 4 R 496/08

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers nach dem Tod des

  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2013 - L 13 R 2202/12

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

  • BSG, 22.04.2008 - B 5a/4 R 79/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 48/07 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 7/02 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 26/14 R

    Vorlage an den Großen Senat - Rentenzahlung nach dem Tod des

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