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   LSG Hamburg, 26.10.2011 - L 5 SO 50/10   

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https://dejure.org/2011,5538
LSG Hamburg, 26.10.2011 - L 5 SO 50/10 (https://dejure.org/2011,5538)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.10.2011 - L 5 SO 50/10 (https://dejure.org/2011,5538)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - L 5 SO 50/10 (https://dejure.org/2011,5538)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.10.2011 - L 5 SO 50/10
    Denn anders als im dort entschiedenen Fall gab es im Falle des Beigeladenen während der Behandlung keine Zäsur, wie etwa wegen Verzehrung eines geleisteten Vorschusses, Verlegung in ein anderes Krankenhaus (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.12.2010, L 8 SO 40/09) oder dergleichen, die eine neue Beurteilung und Behandlung der sozialhilferechtlichen Situation geboten hätte.
  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.10.2011 - L 5 SO 50/10
    Die vom Sozialgericht vertretene Rechtsauffassung lasse sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.05.2001, 5 C 20/00, BVerwGE 114 S. 298) gerade nicht herleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 5887/95

    Sozialhilferecht: Erstattungsanspruch des Nothelfers, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.10.2011 - L 5 SO 50/10
    Es mag zwar sein, dass grundsätzlich dem Krankenhaus das Irrtumsrisiko in Bezug auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit seiner Patienten nicht über § 121 BSHG bzw. § 25 SGB XII abgenommen werden soll (vgl. Bundesverwaltungs-gericht, a.a.O., S. 301; OVG Münster NVwZ-RR 1998 S. 756).
  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.10.2011 - L 5 SO 50/10
    Ein Fall des § 197a SGG ist nicht gegeben (Bundessozialgericht, Beschluss vom 11.06.2008, B 8 SO 45/07 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
    Bei stationärer Aufnahme liegt daher nur so lange ein Eilfall vor, wie es der hilfebedürftigen Person oder dem Krankenhausträger nicht möglich oder zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar und 17. April 2008, a.a.O., m.w.N.; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2012 - L 20 SO 48/11 - (juris) m.w.N.; a.A. LSG Hamburg, Urteil vom 26. Oktober 2011 - L 5 SO 50/10 - (juris)).
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