Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 U 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15192
LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 U 4/16 (https://dejure.org/2019,15192)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2019 - L 2 U 4/16 (https://dejure.org/2019,15192)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - L 2 U 4/16 (https://dejure.org/2019,15192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,15192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zündeln mit einem Feuerzeug im Großraumwagen eines Zuges - Belästigung von Fahrgästen - Aufforderung, dies zu unterlassen führt zu Schlägen ins Gesicht - Tatbestand der Nothilfe gegeben - gemeine Gefahr - Hilfeleisten durch Unterlassensaufforderung - § 2 Abs. 1 Nr. 13a ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.08.1984 - 2 RU 42/83

    Beendigung eines Unglücksfalls

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 U 4/16
    Denn ausreichend ist die subjektive Ansicht des Versicherten, wenn sie in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSG, Urteil vom 30. August 1984 - 2 RU 42/83, BSGE 57, 134).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 U 4/16
    Gemeine Gefahr ist ein Zustand, in dem nach den objektiven Umständen der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich gelten kann bzw. ein Zustand, bei dem wegen einer ungewöhnlichen Gefahrenlage ohne sofortiges Einschreiten eine erhebliche Schädigung von Personen oder bedeutenden Sachwerten unmittelbar bevorsteht (BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 6/05 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 7).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 U 4/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der Angriff eines Täters auf einen Nothelfer jedoch ein Arbeitsunfall, wenn dieser Angriff durch die Hilfeleistung und den persönlichen Einsatz des Helfers zu Gunsten eines Opfers, als dieses von dem Täter körperlich angegriffen worden ist, verursacht wurde und dieser Hilfeleistung zuzurechnen ist (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07, juris).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 U 4/16
    Eine gemeine Gefahr ist gegeben, wenn sie der Allgemeinheit oder Öffentlichkeit droht, also beliebige Personen oder Sachen treffen kann, die in den Gefahrenbereich gelangen oder sich in ihm befinden; es genügt, wenn nur eine einzige Person in diesen Bereich gerät oder gefährdet erscheint (BSG, Urteil vom 29. September 1992 - 2 RU 44/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 19).
  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 80/76

    Ersatzpflicht - Nicht unfallbedingte Erkrankung - Hinzutreten einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 U 4/16
    Hilfeleisten ist ein aktives Handeln zu Gunsten des Dritten mit dem Willen des Helfers, die drohende oder bestehende Gefahr oder den Schaden zu beseitigen oder zu mindern (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 80/76, BSGE 44, 22).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 U 4/16
    Für einen Arbeitsunfall ist nach § 8 Abs. 1 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis -dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist hingegen keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R, BSGE 115, 256).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht