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   LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18   

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https://dejure.org/2019,13269
LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18 (https://dejure.org/2019,13269)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2019 - L 2 EG 3/18 (https://dejure.org/2019,13269)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2019 - L 2 EG 3/18 (https://dejure.org/2019,13269)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
    Im Übrigen ist aber auch der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum zu beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, juris), der auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung besteht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08, juris).

    Das Elterngeld hat einkommensersetzende Funktion (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, juris).

    Deshalb hat der Staat die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich in ihrer jeweiligen eigenständigen und selbstverantwortlichen Ausgestaltung zu respektieren (BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, juris).

    Mit der Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit wird die Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern bereits in beachtlichem Umfang gefördert (BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, juris).

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
    Dem Gesetzgeber komme bei der Ausgestaltung der Modalitäten des Elterngeldes als Leistung der Familienförderung ein weiter Gestaltungsspielraum zu (unter Hinweis auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11).

    Für die Ungleichbehandlung von Berechtigten, die im Bemessungszeitraum durchgängig ein ungeschmälertes Arbeitsentgelt erzielt hätten, gegenüber solchen, bei denen das - wie bei der Klägerin - nicht der Fall sei, gebe es hinreichende sachliche Gründe (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 20/09 R; BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
    Demgemäß dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91, juris).
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
    Für die Ungleichbehandlung von Berechtigten, die im Bemessungszeitraum durchgängig ein ungeschmälertes Arbeitsentgelt erzielt hätten, gegenüber solchen, bei denen das - wie bei der Klägerin - nicht der Fall sei, gebe es hinreichende sachliche Gründe (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 20/09 R; BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
    Im Übrigen ist aber auch der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum zu beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, juris), der auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung besteht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08, juris).
  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
    Die tatsächliche Richtigkeit und Vollständigkeit werde nach § 2c Abs. 2 S. 2 BEEG vermutet (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 7/17 R).
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