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   LSG Hamburg, 27.09.2018 - L 1 KR 32/18   

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https://dejure.org/2018,40566
LSG Hamburg, 27.09.2018 - L 1 KR 32/18 (https://dejure.org/2018,40566)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2018 - L 1 KR 32/18 (https://dejure.org/2018,40566)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2018 - L 1 KR 32/18 (https://dejure.org/2018,40566)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.09.2018 - L 1 KR 32/18
    Selbst wenn es jedoch so sei, dass sein Arzt ihn nach deutschem Recht für den 27. Mai 2015 hätte zu sich einbestellen müssen, so beruhe diese Fehleinschätzung nicht auf medizinischen Gründen, weshalb er sich auf das Urteil des BSG vom11. Mai 2017 (B 3 KR 22/15 R) berufe.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG, Urt. v. 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R - Juris Rn. 34).

    Denn sie begründet eine Einschränkung nur, soweit eine dem Arzt unterlaufene sonstigen Fehleinschätzung mit der bereits als Ausnahmefall anerkannten Situation vergleichbar ist, dass der Arzt bei der Untersuchung des Versicherten das weitere Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit verkennt (Urt. v. 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R - Juris Rn 25).

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.09.2018 - L 1 KR 32/18
    Mit Bescheid vom 24. Juli 2015 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass sein Anspruch auf Krankengeld am 27. Mai 2015 ende, da die AU-Bescheinigung vom 27. April 2015 die Arbeitsunfähigkeit bis 27. Mai 2015 bestätigte und die Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit erst am 28. Mai 2015 erfolgte und verwies auf die Entscheidung des BSG vom 10. Mai 2012 Az.: B 1 KR 19/11 R.

    Ein nachgehender Krankenversicherungsschutz nach § 19 Abs. 2 SGB V kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil der Kläger zum Zeitpunkt des Endes der Mitgliedschaft wieder in P. lebte, damit als p. Staatsbürger mit Wohnsitz in P. im Nationalen Gesundheitsfond (NFZ) pflichtversichert war und bei prognostischer Betrachtung nicht davon auszugehen war, dass er spätestens nach Ablauf eines Monats nach dem Ende seiner bisherigen Mitgliedschaft eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall erlangen werde (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R -, Juris).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.09.2018 - L 1 KR 32/18
    Insoweit berufe er sich auf ein Urteil des SG Berlin sowie auf das Urteil des BSG vom 16. Dezember 2014, B 1 KR 37/14 R.

    Gleiches gilt für das vom Kläger zitierte Urteil des BSG vom 16. Dezember 2014 (B 1 KR 37/14).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - L 11 KR 4179/17

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - rückwirkende Feststellung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.09.2018 - L 1 KR 32/18
    Es muss ein Arzt-Patienten Kontakt stattgefunden haben (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Mai 2018 - L 11 KR 4179/17 - Juris Rn 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2018 - L 1 KR 196/16

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für die Weitergewährung des Krankengeldes

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.09.2018 - L 1 KR 32/18
    Demnach endete die Versicherung des Klägers wegen eines Anspruchs auf Krankengeld an diesem Tag (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2018 - L 1 KR 196/16 -, Rn. 22 - 30, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 571/17
    Nur dann, wenn der Versicherte trotz Einhaltung der vorstehenden Voraussetzungen an der Wahrung der Krankengeldansprüche durch eine (auch nichtmedizinische) Fehlentscheidung des Vertragsarztes gehindert wurde (zB eine irrtümlich nicht erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und zusätzlich seine Rechte bei der Krankenkasse geltend gemacht hat, kann er ausnahmsweise rückwirkend Krankengeld beanspruchen (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15; bestätigt durch BSG, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - B 3 KR 49/18 B Rdnr 9; siehe auch LSG Hamburg, Urteil vom 27. September 2018 -L 1 KR 32/18; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 2018 - L 4 KR 4179/17; Schifferdecker, aaO, Rdnr 46a).
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