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   LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17   

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https://dejure.org/2018,13613
LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17 (https://dejure.org/2018,13613)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2018 - L 2 U 18/17 (https://dejure.org/2018,13613)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - L 2 U 18/17 (https://dejure.org/2018,13613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Aufwendungen für eine Heilbehandlung; Verunglücken am Arbeitsplatz unter ungeklärten Umständen; Handlungstendenz bezogen auf die versicherte Tätigkeit; Unterbrechung der versicherten Tätigkeit für eine eigenwirtschaftliche Verrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 105 Abs. 1
    Erstattung von Aufwendungen für eine Heilbehandlung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17
    Die Beweiserleichterung, deren Fortgeltung nach der Entscheidung des BSG vom 17. Dezember 2015 (B 2 U 8/14, SozR 4-2700 § 8 Nr. 55, die allerdings einen Wegeunfall betraf) ohnehin zweifelhaft ist, hilft der Beklagten im Streitfall somit nicht weiter.

    Die subjektive Handlungstendenz als innere Tatsache muss sich im äußeren Verhalten des Handelnden (Verrichtung), so wie es objektiv beobachtbar ist, widerspiegeln (vgl. BSG vom 17. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 14).

    Dies gilt sowohl für den objektiven Charakter der Verrichtung als auch für die subjektive Handlungstendenz des Versicherten im Augenblick des Unfalls (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R, juris, Rz. 14).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17
    Dagegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R BSG, SozR 4-2700 § 200 Nr. 3).

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann anzunehmen, wenn bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSG vom 18. Januar 2011, a.a.O.).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17
    Auch ein verbotswidriges Handeln schließe die Annahme eines Arbeitsunfalls nicht aus (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG) Urteile vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R und vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R sowie auf ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Hannover vom 21. Februar 2011 - 36 U 74/10).

    Dann müsste der Träger der Unfallversicherung - die Klägerin - beweisen, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt die versicherte Tätigkeit für eine eigenwirtschaftliche Verrichtung unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R, UV-Recht Aktuell 2008, 142 ff).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17
    Nur dies begründet die Versichertenstellung in und seinen Versicherungsschutz aus der jeweiligen Versicherung (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R BSG, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).

    Entscheidend ist damit, ob nach allgemeinen Grundsätzen festgestellt werden kann, dass die konkrete Verrichtung , also das objektiv beobachtbare Handeln subjektiv - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestands der versicherten Tätigkeit ausgerichtet gewesen ist (vgl. BSG vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 und vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17
    Dies bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (BSG, Urteil vom 30. April 1985, 2 RU 43/84, BSGE 58, 80).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte ableitet (BSG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 31/90, SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17
    Auch ein verbotswidriges Handeln schließe die Annahme eines Arbeitsunfalls nicht aus (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG) Urteile vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R und vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R sowie auf ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Hannover vom 21. Februar 2011 - 36 U 74/10).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17
    Diese "Beweiserleichterungen" kommen aber nur dann in Betracht, wenn der Versicherte den räumlichen Bereich, in dem er zuletzt die versicherte Tätigkeit verrichtet hat, nicht verlassen und er dort kurz zuvor versicherte Tätigkeiten verrichtet hat (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 43; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand Mai 2015, § 8 Rn. 340; Keller in jurisPR-SozR 12/2005 Anm. 5).
  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17
    Entscheidend ist damit, ob nach allgemeinen Grundsätzen festgestellt werden kann, dass die konkrete Verrichtung , also das objektiv beobachtbare Handeln subjektiv - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestands der versicherten Tätigkeit ausgerichtet gewesen ist (vgl. BSG vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 und vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52).
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 25/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 18/17
    Die Beklagte war danach auch nicht Beteiligte im Sinne des § 77 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2016 - B 1 KR 25/16 R, juris).
  • LSG Hamburg, 19.01.2022 - L 2 U 45/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - ungeklärte

    Diese "Beweiserleichterungen" kommen aber nur dann in Betracht, wenn der Versicherte den räumlichen Bereich, in dem er zuletzt die versicherte Tätigkeit verrichtet hat, nicht verlassen und er dort kurz zuvor versicherte Tätigkeiten verrichtet hat (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2018 - L 2 U 18/17, juris) Dies ist vorliegend der Fall, denn die Versicherte hat sich an dem Ort aufgehalten, an welchem sie ihre Reinigungstätigkeit verrichten sollte und wo auch die Pfarrsekretärin sie zu Recht vermutete.
  • LSG Hamburg, 14.09.2022 - L 2 U 20/21

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall -

    Dieser Bescheid entfaltet gegenüber dem Erstattungsanspruch gegen die Beklagte keine Bindungswirkung, denn er greift nicht unmittelbar in die Rechte der beklagten Krankenkasse ein und die Beklagte war auch nicht Beteiligte im Sinne des § 77 SGG (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2018 - L 2 U 18/17, juris unter Verweis auf BSG, Urteil vom 13. Dezember 2016 - B 1 KR 25/16 R, juris; siehe auch BSG, Urteil vom 30. Januar 2020 - B 2 U 19/18 R, BSGE 130, 25).
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