Rechtsprechung
LSG Hamburg, 28.03.2019 - L 1 KR 125/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 05.10.2017 - S 48 KR 1744/15
- LSG Hamburg, 28.03.2019 - L 1 KR 125/17
- BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 20/19 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 70/12 R
Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen - allogene …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2019 - L 1 KR 125/17
Deshalb definiert § 2 Abs. 2 S. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG): "Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind." Das Fallpauschalensystem lässt keinen Raum dafür, nicht notwendige Leistungen zu vergüten (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 70/12 R -, Juris m.w.N.).(3.) Bezüglich der beim Versicherten ärztlich angewandten (neuen, nicht allgemein anerkannten) Behandlungsmethode besteht eine "auf Indizien gestützte", nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf (stRspr des BSG, zuletzt Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 70/12 R -, Juris m.w.N.).
Ähnliches gilt für den ggf. gleichzustellenden, nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 70/12 R -, mwN).
Bedenkt man sodann, dass im Falle des Versicherten der ausgewählte Spender besonders gut "passte", so dass Prof. K. das individuelle Risiko des Versicherten, an der Behandlung zu versterben, nur noch mit 10-15 % angab, fällt auch die konkret-individuelle Chancen-/Risikoabwägung positiv aus (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 70/12 R -, a.a.O.) Das mit der Behandlung verbundene nicht unerhebliche Mortalitätsrisiko führt aber nach Auffassung des Senats dazu, dass (4.) die Behandlung besonders darauf zu prüfen ist, ob sie de lege artis durchgeführt wurde und dass (5.) eine ausreichende Aufklärung des Patienten über die Risiken der Behandlung durchgeführt worden sein muss.
- BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R
Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System - …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2019 - L 1 KR 125/17
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entsteht die - dem Grunde nach hier auch nicht streitige - Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten (BSG, Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R - Juris).