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LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Justiz Hamburg
§ 27 SGB 12, §§ 27 ff SGB 12, § 102 Abs 1 S 1 SGB 12, § 102 Abs 4 S 1 SGB 12, § 1967 Abs 1 BGB
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - darlehensweise Leistung - Erlass eines Grundbescheides - Tod des Leistungsberechtigten - nachträgliche Festlegung der Darlehensmodalitäten durch an die Erben gerichteten Verwaltungsakt - Abgrenzung des ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Rechtmäßigkeit der Rückforderung darlehensweise gewährter Sozialhilfe gegenüber Erben Anforderungen an die Regelung von Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten in Verwaltungsakten Kein Kostenersatz durch Erben gemäß § 102 SGB XII Keine Einhaltung der Verlöschensfrist des § ...
Verfahrensgang
- SG Hamburg - S 7 SO 416/16
- LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20
Papierfundstellen
- NZS 2022, 754
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2012 - L 19 AS 1569/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20
Eine Festsetzung der Darlehensbedingungen im Nachhinein ist zulässig, wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 08.10.2012 (Aktenzeichen: L 19 AS 1569/11) ausdrücklich entschieden hatte.Die Darlehensmodalitäten könnten auch noch durch einen weiteren Verwaltungsakt oder durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages festgelegt werden (unter Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.10.2012 - L 19 AS 1569/11).
- BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20
Die Auslegung geht aus vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der alle Begleitumstände und Zusammenhänge (Vorgeschichte, Anträge, Begleitschreiben, Situation des Adressaten, genannte Rechtsnormen, auch Interesse der Behörde) berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (BSG, Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R). - BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81
Sozialhilfe - Hilfeempfänger - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses
- BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 3/19 R
Anspruch auf darlehensweise Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20
Der Erbe haftet mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses (§ 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII; BSG, Urteil vom 11.9.2020 - B 8 SO 3/19 R). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - 16 B 941/00
Abgrenzung zwischen einem zivilrechtlichen Darlehensvertrages und eines …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20
Der Abschluss eines Darlehensvertrags ist demnach keine Voraussetzung für die Darlehensgewährung oder die Rückforderung derselben (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6.9.2000 - 16 B 941/00). - LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Leistungsgewährung als Darlehen durch …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20
Ein durch Verwaltungsakt gewährtes Darlehen kann daher auch durch Verwaltungsakt zurückgefordert werden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2012 - L 23 SO 106/10). - BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73
Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20
Der Leistungsträger kann bei der Hilfegewährung in einem "Grundbescheid" darüber entscheiden, ob er dem vermögenden Hilfeberechtigten die Sozialhilfeleistung als Darlehen gewährt (…LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17.10.1974 - V C 50.73). - VGH Baden-Württemberg, 24.07.1996 - 6 S 2522/95
Rückforderung von Sozialhilfe durch Leistungsbescheid; darlehensweise Gewährung …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20
Es steht dem Leistungsträger nach Erlass des Grundbescheides frei, die Darlehensmodalitäten, zu denen auch der Zeitpunkt der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs gehört, durch einen zweiten Verwaltungsakt festzulegen, wobei diese Befugnis nicht zeitlich begrenzt ist (…LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.1006 - 6 S 2522/95;… Kirchhoff, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: 2. EL 2022, § 91 Rn. 38).
- LSG Hamburg, 20.03.2023 - L 4 BK 1/22
Ermittlung des maßgeblichen Erklärungsinhalts eines Verwaltungsaktes
Die Auslegung geht vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten aus, der alle - auch außerhalb des Verwaltungsaktes liegende - Begleitumstände und Zusammenhänge (Vorgeschichte, Anträge, Begleitschreiben, Situation des Adressaten, genannte Rechtsnormen, auch Interesse der Behörde) berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (BSG, Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R; Urteil des erkennenden Senats vom 28.4.2022 - L 4 SO 57/20).