Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 KR 23/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1833
LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 KR 23/17 (https://dejure.org/2019,1833)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2019 - L 3 KR 23/17 (https://dejure.org/2019,1833)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - L 3 KR 23/17 (https://dejure.org/2019,1833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 KR 23/17
    Bei drohendem Fristablauf müssen sie daher auch dasjenige Verhalten bezeichnen, mit dem das Erforderliche am schnellsten bewirkt werden kann (BSG, Urteil vom 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R - Juris).
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 KR 23/17
    Der von den Krankenkassen geschuldete Behinderungsausgleich bemisst sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - Juris, m.w.N.) danach, ob eine Leistung des unmittelbaren oder des mittelbaren Behinderungsausgleichs beansprucht wird.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - L 9 KR 90/18

    Hörgeräteversorgung - Gebrauchsvorteil nicht objektivierbar identische

    Das wirkt sich zu seinen Lasten aus, wenn Festbetragsgeräte zu denselben Messergebnissen führen und Vorzüge des zuzahlungspflichtigen Geräts nicht objektivierbar sind (vgl. insoweit auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 29. Januar 2019, L 3 KR 23/17, zitiert nach juris, dort Rn. 35ff [kein objektivierbarer Gebrauchsvorteil der gewünschten Versorgung]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht