Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24698
LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16 (https://dejure.org/2016,24698)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2016 - L 2 AL 27/16 (https://dejure.org/2016,24698)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16 (https://dejure.org/2016,24698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit als Handelsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16
    Hierüber würde auch nicht die Entscheidung des BSG vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6, hinweghelfen, wonach der Anspruch auf Gründungszuschuss keine Nahtlosigkeit verlange, sondern lediglich einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Existenzgründung und einem vorausgehenden Arbeitslosengeldanspruch, der etwa einen Monat betragen könne.

    Zum anderen setzt diese Rechtsprechung voraus, dass der Begriff der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III einerseits und § 93 Abs. 2 SGB III andererseits unterschiedlich ausgelegt wird, wie es das BSG auch tut, das wiederum entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 93 Abs. 1 SGB III verlangt, dass durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nicht die Arbeitslosigkeit, sondern die Beschäftigungslosigkeit beendet wird (Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6), wohingegen im Rahmen der Restanspruchsprüfung nach § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III schon Vorbereitungshandlungen als Aufnahmezeitpunkt in Betracht kommen sollen, ohne dass eine die Beschäftigungslosigkeit ausschließende Überschreitung der 15-Stunden Grenze vorliegen muss.

    Dieser Sichtweise steht auch nicht entgegen, dass nach § 93 Abs. 1 SGB III nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, einen Gründungszuschuss erhalten können und dass das Bundessozialgericht das Merkmal der Beendigung von Arbeitslosigkeit (damals im Sinne der Vorgängervorschrift in § 57 Abs. 1 SGB III in der vom 1. August 2006 bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, a.F.) ausgehend vom Sinn und Zweck des Förderinstruments so ausgelegt hat, dass grundsätzlich die Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein muss (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 = juris, Rn. 26; im Anschluss daran etwa auch Hassel in Brand, SGB III 6. Aufl. 2012 § 93 Rn. 9; ausdrücklich a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13, juris, Rn. 18).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16
    Dieser Sichtweise steht auch nicht entgegen, dass nach § 93 Abs. 1 SGB III nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, einen Gründungszuschuss erhalten können und dass das Bundessozialgericht das Merkmal der Beendigung von Arbeitslosigkeit (damals im Sinne der Vorgängervorschrift in § 57 Abs. 1 SGB III in der vom 1. August 2006 bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, a.F.) ausgehend vom Sinn und Zweck des Förderinstruments so ausgelegt hat, dass grundsätzlich die Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein muss (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 = juris, Rn. 26; im Anschluss daran etwa auch Hassel in Brand, SGB III 6. Aufl. 2012 § 93 Rn. 9; ausdrücklich a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13, juris, Rn. 18).

    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - L 9 AL 297/13

    Streit über die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16
    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13

    Anspruch auf Gründungszuschuss nach Aufnahme einer selbständigen,

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16
    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16
    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13

    Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16
    Dies ist der Fall, wenn er seine Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen kann (zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris) oder wenn er - insbesondere in Fällen, in denen die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch von einer hoheitlichen Genehmigung, Zulassung oder ähnlichem abhängig ist - aus seiner Sicht alles zur Existenzgründung Erforderliche getan (und somit den Kausalverlauf aus der Hand gegeben) hat und nun berechtigterweise damit rechnen darf, dass er die Tätigkeit kurzfristig aufnehmen wird.
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16
    Hierauf bezogene Vorbereitungshandlungen sind dann als Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzusehen, soweit sie im Geschäftsverkehr Außenwirkung entfalten und nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind; zu solchen vorbereitenden, als Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu wertenden Maßnahmen der Existenzgründung können etwa die Anmeldung eines Gewerbes, die Anmietung von Geschäftsräumen, die Beantragung oder der Erhalt einer gewerberechtlichen Konzession oder einer Zulassung als Rechtsanwalt, der Einkauf von Waren und die Aufnahme der Warenproduktion vor Eröffnung eines Restaurants, das rechtsverbindliche Angebot von Dienstleistungen oder der Abschluss erster Verträge gehören (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 28/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 5).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16
    Grundsätzlich ist eine selbstständige Tätigkeit erst dann aufgenommen, wenn der Gründer unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlungen mit Außenwirkung vorgenommen hat (BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 = juris, Rn. 11).
  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16
    Hierzu hat der erkennende Senat im Urteil vom 3. Februar 2016 - L 2 AL 23/15 - Folgendes ausgeführt:.
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    Die Rechtsprechung der Landessozialgerichte hat dem BSG in Bezug auf die Auslegung von "Arbeitslosigkeit" zum Teil die Gefolgschaft verweigert (vgl. dazu ausführlich LSG Hamburg, Urteil vom 29.06.2016 - L 2 AL 27/16).
  • LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 9/17

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Erreichen eines "point of no return" (d.h. eines Stadiums der Vorbereitungshandlungen, ab dem sich die Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen lässt [zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris]) die Bereitschaft, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes anzunehmen und auszuüben, entfallen lässt und auf diese Weise - wie sich aus § 138 Abs. 5 Nrn. 3 und 1 SGB III ergibt - die Annahme von Verfügbarkeit und damit gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch von Arbeitslosigkeit ausschließt (Senatsurteile vom 3. Februar 2016 - L 2 AL 23/15, juris, Rn. 48, vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16, juris, Rn. 36, und vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16, juris, Rn. 27).
  • LSG Hamburg, 07.12.2016 - L 2 AL 7/16

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gründungszuschuss zur Vorbereitung

    Der Senat schließt sich wie bereits in seinen Urteilen vom 3. Februar 2016 (L 2 AL 23/15, juris) und vom 29. Juni 2016 (L 2 AL 27/16, juris) der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14, alle in juris).
  • LSG Hamburg, 12.06.2023 - L 2 AL 40/22
    Ob Vorbereitungshandlungen die Arbeitslosigkeit beendeten, beurteile sich danach, ob die mit der Aufnahme der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit befasste Person ihre Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen könne (Hinweis auf die sogen. "Point-of-no-Return-Rechtsprechung" des LSG Hamburg, zuletzt Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16).
  • LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 AL 40/22

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Ob Vorbereitungshandlungen die Arbeitslosigkeit beendeten, beurteile sich danach, ob die mit der Aufnahme der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit befasste Person ihre Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen könne (Hinweis auf die sogen. "Point-of-no-Return-Rechtsprechung" des LSG Hamburg, zuletzt Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16).
  • LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Erreichen eines "point of no return" (d.h. eines Stadiums der Vorbereitungshandlungen, ab dem sich die Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen lässt [zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris]) die Bereitschaft, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes anzunehmen und auszuüben, entfallen lässt und auf diese Weise - wie sich aus § 138 Abs. 5 Nrn. 3 und 1 SGB III ergibt - die Annahme von Verfügbarkeit und damit gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch von Arbeitslosigkeit ausschließt (Senatsurteile vom 3. Februar 2016 - L 2 AL 23/15, juris, Rn. 48, vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16, juris, Rn. 36, und vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16, juris, Rn. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17

    Gründungszuschuss - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

    Während in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte vielfach vertreten wird, der Begriff der Arbeitslosigkeit sei umfassend i.S.v. § 138 SGB III zu verstehen, mithin müssten sämtliche dort genannten Merkmale an mindestens einem Tag vorgelegen haben (vgl. hierzu mit umfangreichen Nachweisen Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 - und LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16 -, jeweils juris), geht das BSG nach Sinn und Zweck des Gründungszuschusses als Förderinstrument davon aus, zur "Beendigung von ?Arbeitslosigkeit' iS des § 57 Abs. 1 SGB III [müsse] grundsätzlich Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein" müsse (BSG, Urteil vom 05. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris ; ebenso Bienert infoalso 2014, 207 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht