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   LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15   

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https://dejure.org/2016,30699
LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15 (https://dejure.org/2016,30699)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2016 - L 2 AL 57/15 (https://dejure.org/2016,30699)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15 (https://dejure.org/2016,30699)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16

    Anspruch des Arbeitslosen auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Weiterhin steht ihr entgegen, dass sich eine belastbare negative Vermittlungsprognose - beruhe sie nun allgemein auf der Struktur des Arbeitsmarktes oder individuell auf Umständen in der Person der Betroffenen - in der Regel erst treffen lässt, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden haben (Urteile des erkennenden Senats vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15, juris, Rn. 32, und vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris, Rn. 39; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris, Rn. 45).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 18 AL 48/20

    Gründungszuschuss - Betrieb eines Imbissstandes - Anspruchsvoraussetzung -

    Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass beim Kläger eine gravierende psychische Erkrankung vorgelegen hätte, die die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses - zumal in den auf seine Ausbildungen als Kaufmann (Groß- und Außenhandel) oder seine Weiterbildung u.a. zum Finanzanlagenfachmann zugeschnittenen Bereichen - von vornherein ausgeschlossen hätte (vgl. hierzu LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15 -, bei juris Rn. 30).
  • LSG Hamburg, 25.09.2019 - L 2 AL 47/18

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auf den Anspruch nach § 93 SGB III übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn eine Selbstbindung im Einzelfall entweder durch eine entsprechende mündliche Zusage eingetreten ist oder wenn es sich bei der von dem Kläger aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15, juris).
  • SG Hamburg, 17.10.2018 - S 14 AL 632/16
    Auf den Anspruch nach § 93 SGB III übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn eine Selbstbindung im Einzelfall entweder durch eine entsprechende mündliche Zusage eingetreten ist oder wenn es sich bei der von dem Kläger aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 57/15, juris).
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