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LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 63/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 159 Abs 1 SGB 3, § 159 Abs 2 SGB 3, § 159 Abs 3 Nr 2b SGB 3
Arbeitslosenversicherung: Anordnung einer Sperrzeit wegen Herbeiführung der Arbeitslosigkeit; Abschluss eines Aufhebungsvertrages als Herbeiführung der Arbeitslosigkeit; Voraussetzung der Reduzierung einer Sperrfrist im Rahmen einer Härtefallregelung; Haftungsrisiken ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Hamburg, 16.02.2015 - L 2 AL 63/17
- SG Hamburg, 27.09.2017 - S 14 AL 175/15
- LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 63/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 63/17
Eine besondere Härte liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Regeldauer im Hinblick auf die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG, Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 49/97 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 14, juris). - BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 63/17
Bei einer unwiderruflichen Freistellung des Arbeitnehmers bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts beginnt die Sperrzeit bereits mit dem Tag der Freistellung und nicht erst mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R, juris), da maßgeblich die Beschäftigungslosigkeit ist.