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   LSG Hamburg, 29.09.2022 - L 4 AS 342/20   

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https://dejure.org/2022,32347
LSG Hamburg, 29.09.2022 - L 4 AS 342/20 (https://dejure.org/2022,32347)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.09.2022 - L 4 AS 342/20 (https://dejure.org/2022,32347)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. September 2022 - L 4 AS 342/20 (https://dejure.org/2022,32347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 7 Abs 4a SGB 2, § 77 Abs 1 SGB 2
    Persönliche Erreichbarkeit des Antragstellers zu Leistungen des SGB 2 durch das Jobcenter als Voraussetzung dessen Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ; Anforderungen an die persönliche Erreichbarkeit durch Briefpost bei Wohnungslosen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Hamburg, 29.09.2022 - L 4 AS 341/20

    Voraussetzungen einer zulässigen Leistungsklage

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.09.2022 - L 4 AS 342/20
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung, die weitere Prozessakte, die Akte zum Berufungsverfahren L 4 AS 341/20 sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.
  • LSG Hamburg, 29.09.2022 - L 4 AS 341/20

    Voraussetzungen der Übernahme der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und

    Der Kläger hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt (L 4 AS 342/20).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung, die weitere Prozessakte, die Akte zum Berufungsverfahren L 4 AS 342/20 sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.

    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Urteils des Sozialgerichts vom 2. November 2020 (§ 153 Abs. 2 SGG) und verweist ergänzend auf sein Urteil vom 29. September 2022 im weiteren Berufungsverfahren des Klägers zum Aktenzeichen L 4 AS 342/20.

    Steht nämlich schon wegen der ungeklärten wirtschaftlichen Lage des Klägers nicht zur Überzeugung des Senats fest, dass der Kläger mangels Einkommens und Vermögens in der genannten Zeit hilfebedürftig i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II war (s.o. zum Verfahren L 4 AS 342/20), dann fehlt es ebenso an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass er in der streitigen Zeit allein durch die Berücksichtigung der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung hilfebedürftig geworden sein könnte.

  • LSG Hamburg, 19.09.2022 - L 4 AS 284/21
    Das Sozialgericht führte die Untätigkeitsklage daraufhin als Klage gegen den Widerspruchsbescheid weiter (S 22 AS 1894/20, nachfolgend Landessozialgericht Hamburg - L 4 AS 342/20) und wies die dort auf Leistungen ab dem 21. November 2018 Klage gerichtete Klage durch Urteil vom 2. November 2020 ab.
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