Rechtsprechung
LSG Hamburg, 29.09.2022 - L 4 AS 342/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 7 Abs 4a SGB 2, § 77 Abs 1 SGB 2
Persönliche Erreichbarkeit des Antragstellers zu Leistungen des SGB 2 durch das Jobcenter als Voraussetzung dessen Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ; Anforderungen an die persönliche Erreichbarkeit durch Briefpost bei Wohnungslosen
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 02.11.2020 - S 22 AS 1894/20
- LSG Hamburg, 29.09.2022 - L 4 AS 342/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Hamburg, 29.09.2022 - L 4 AS 341/20
Voraussetzungen einer zulässigen Leistungsklage
Auszug aus LSG Hamburg, 29.09.2022 - L 4 AS 342/20
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung, die weitere Prozessakte, die Akte zum Berufungsverfahren L 4 AS 341/20 sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.
- LSG Hamburg, 29.09.2022 - L 4 AS 341/20
Voraussetzungen der Übernahme der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und …
Der Kläger hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt (L 4 AS 342/20).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung, die weitere Prozessakte, die Akte zum Berufungsverfahren L 4 AS 342/20 sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.
Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Urteils des Sozialgerichts vom 2. November 2020 (§ 153 Abs. 2 SGG) und verweist ergänzend auf sein Urteil vom 29. September 2022 im weiteren Berufungsverfahren des Klägers zum Aktenzeichen L 4 AS 342/20.
Steht nämlich schon wegen der ungeklärten wirtschaftlichen Lage des Klägers nicht zur Überzeugung des Senats fest, dass der Kläger mangels Einkommens und Vermögens in der genannten Zeit hilfebedürftig i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II war (s.o. zum Verfahren L 4 AS 342/20), dann fehlt es ebenso an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass er in der streitigen Zeit allein durch die Berücksichtigung der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung hilfebedürftig geworden sein könnte.
- LSG Hamburg, 19.09.2022 - L 4 AS 284/21 Das Sozialgericht führte die Untätigkeitsklage daraufhin als Klage gegen den Widerspruchsbescheid weiter (S 22 AS 1894/20, nachfolgend Landessozialgericht Hamburg - L 4 AS 342/20) und wies die dort auf Leistungen ab dem 21. November 2018 Klage gerichtete Klage durch Urteil vom 2. November 2020 ab.