Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 29.10.2014 - L 2 AL 65/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35839
LSG Hamburg, 29.10.2014 - L 2 AL 65/13 (https://dejure.org/2014,35839)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.2014 - L 2 AL 65/13 (https://dejure.org/2014,35839)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - L 2 AL 65/13 (https://dejure.org/2014,35839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,35839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) wegen einer Entlassungsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 606/92

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2014 - L 2 AL 65/13
    Für die gebotene begriffliche Unterscheidung zwischen Karenzentschädigung und Abfindung (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 606/92, AP HGB § 74 Nr. 65) kann daher nur darauf abgestellt werden, ob der Entschädigungsanspruch mit dem in § 74 Abs. 1 HBG beschriebenen Verhalten verknüpft ist.
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 69/89

    Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB als Abfindung iS. von § 117 Abs. 2

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2014 - L 2 AL 65/13
    Systematisch und auch teleologisch ergibt sich im Gegenschluss aus der (den Arbeitslosen privilegierenden) Ausnahmevorschrift in § 143a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III a.F. (wonach der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht über den Tag hinaus ruht, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist hätte kündigen können), dass es im Rahmen von § 143a Abs. 1 SGB III a.F. nicht auf mögliche wichtige Gründe seitens des Arbeitnehmers ankommt (Valgoglio, a.a.O., Rn. 51 m.w.N.; Hessisches LSG, Urteil vom 22. Mai 2013 - L 6 AL 5/10): Die Ausnahmevorschrift in § 143a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III a.F. erfasst bereits von vornherein nicht diejenigen Fälle, in denen der Arbeitnehmer das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung hat (hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 13. März 1990 - 11 RAr 69/89, juris, Rn. 28).
  • BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2014 - L 2 AL 65/13
    Denn anders als bei einem Arbeitnehmer, der nach arbeitgeberseitiger fristloser Kündigung nicht durch einen Entgeltfortzahlungsanspruch während einer Kündigungsfrist abgesichert gewesen wäre, ist der Arbeitnehmer, der selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, durch einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber hinreichend geschützt (dazu BSG, Urteil vom 29. August 1991 - 7 RAr 130/90, SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
  • BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 68/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2014 - L 2 AL 65/13
    Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden, dass nach einem Betriebsübergang auch eine Zahlung des neuen Arbeitgebers als Entlassungsentschädigung zum Ruhen des Anspruchs führen kann (BSG, Urteil vom 29. August 1991 - 7 RAr 68/90, SozR 3-4100 § 117 Nr. 5).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 41/95

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2014 - L 2 AL 65/13
    Eine Kausalität zwischen dem Anspruch auf Entlassungsentschädigung und einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist im Übrigen nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 21. September 1995 - 11 RAr 41/95, SozR 3-4100 § 117 Nr. 12).
  • LSG Hessen, 22.05.2013 - L 6 AL 5/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen wegen Entlassungsentschädigung - Verkürzung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2014 - L 2 AL 65/13
    Systematisch und auch teleologisch ergibt sich im Gegenschluss aus der (den Arbeitslosen privilegierenden) Ausnahmevorschrift in § 143a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III a.F. (wonach der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht über den Tag hinaus ruht, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist hätte kündigen können), dass es im Rahmen von § 143a Abs. 1 SGB III a.F. nicht auf mögliche wichtige Gründe seitens des Arbeitnehmers ankommt (Valgoglio, a.a.O., Rn. 51 m.w.N.; Hessisches LSG, Urteil vom 22. Mai 2013 - L 6 AL 5/10): Die Ausnahmevorschrift in § 143a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III a.F. erfasst bereits von vornherein nicht diejenigen Fälle, in denen der Arbeitnehmer das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung hat (hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 13. März 1990 - 11 RAr 69/89, juris, Rn. 28).
  • LSG Hamburg, 28.01.2015 - L 2 AL 41/14

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Entlassungsentschädigung

    Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist hierbei denkbar weit und erfasst auch Ansprüche, die ihre Grundlage in einem Sozialplan haben (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 2014 - L 2 AL 65/13, juris; Schmitz in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 158 SGB Rn. 15).

    Auch setzt die Vorschrift nicht voraus, dass die Zahlung durch den Arbeitgeber erfolgt (Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 2014 - L 2 AL 65/13, a.a.O.; Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB III K § 158, Rn. 31 m.w.N.).

    Weder Wortlaut noch Systematik noch Zweck des Gesetzes bieten einen Anhaltspunkt für die Berücksichtigung eines wichtigen Grundes im Rahmen von § 143a SGB III a.F. (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 2014 - L 2 AL 65/13, a.a.O., m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht