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   LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19   

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https://dejure.org/2019,50804
LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19 (https://dejure.org/2019,50804)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.2019 - L 3 R 80/19 (https://dejure.org/2019,50804)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - L 3 R 80/19 (https://dejure.org/2019,50804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 102 Abs 5 SGB 6, § 118 Abs 3 S 1 SGB 6, § 118 Abs 3 S 3 SGB 6, § 118 Abs 4 S 1 SGB 6, § 118 Abs 4 S 2 SGB 6
    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht - Abbuchung vom Konto eines verstorbenen Rentenbeziehers per Lastschrift auf das Konto eines Dritten und anschließende Rückbuchung durch die Bank auf das Konto des Rentners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 42/01 R

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19
    Das gilt gerade in Bezug auf Hausverwaltungen (BSG, Urt. v. 11. Dez. 2002, B 5 RJ 42/01 R, juris-Rn. 28).

    Die verschärfte bereicherungsrechtliche Haftung des "Geldleistungsempfängers" aus § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI rechtfertigt sich aus dem besonderen Schutzzweck der Norm, nämlich dem besonderen Interesse des Versicherungsträgers (als treuhänderischem Sachwalter der Mittel, die ihm seine Mitglieder durch ihre Beiträge zur Finanzierung auch der rentenversicherungsrechtlichen Geldleistungen zur Verfügung gestellt haben), fehlgeschlagene und damit unter gesetzlichem Vorbehalt geleistete Zahlungen rückabzuwickeln (BSG, Urt. v. 11. Dez. 2002, B 5 RJ 42/01 R, juris-Rn. 30; Urt. v. 20. Dez. 2001, B 4 RA 53/01 R, juris-Rn. 30).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 64/01 R

    Rückforderung von Rentenleistungen nach dem Tod des Berechtigten - Geldinstitut -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19
    Ein Rentenversicherungsträger darf gegen Dritte erst und nur dann vorgehen, wenn die Geldleistung - berechtigt - nicht nach Abs. 3 von dem Geldinstitut zurücküberwiesen wird (BSG, Urt. v. 4. Aug. 1998, B 4 RA 72/97 R, juris-Rn. ; 22 ff.; Urt. v. 20. Dez. 2001, B 4 RA 53/01 R, juris-Rn. 20 ff.; Urt. v. 9. April 2002, B 4 RA 64/01 R, juris-Rn. 13; Urt. v. 14. Nov.

    Empfänger sind mithin nur diejenigen, die die fehlgeschlagenen Geldleistungen durch eine das Geldinstitut nach § 118 Ab. 3 SGB VI wirksam entreichernde Verfügung erlangt haben (BSG, Urt. v. 24. Okt. 2013, B 13 R 35/12 R, juris- Rn. 42; Urt. v. 9. April 2002, B 4 RA 64/01 R, juris-Rn. 16).

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19
    Ein Rentenversicherungsträger darf gegen Dritte erst und nur dann vorgehen, wenn die Geldleistung - berechtigt - nicht nach Abs. 3 von dem Geldinstitut zurücküberwiesen wird (BSG, Urt. v. 4. Aug. 1998, B 4 RA 72/97 R, juris-Rn. ; 22 ff.; Urt. v. 20. Dez. 2001, B 4 RA 53/01 R, juris-Rn. 20 ff.; Urt. v. 9. April 2002, B 4 RA 64/01 R, juris-Rn. 13; Urt. v. 14. Nov.

    Die verschärfte bereicherungsrechtliche Haftung des "Geldleistungsempfängers" aus § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI rechtfertigt sich aus dem besonderen Schutzzweck der Norm, nämlich dem besonderen Interesse des Versicherungsträgers (als treuhänderischem Sachwalter der Mittel, die ihm seine Mitglieder durch ihre Beiträge zur Finanzierung auch der rentenversicherungsrechtlichen Geldleistungen zur Verfügung gestellt haben), fehlgeschlagene und damit unter gesetzlichem Vorbehalt geleistete Zahlungen rückabzuwickeln (BSG, Urt. v. 11. Dez. 2002, B 5 RJ 42/01 R, juris-Rn. 30; Urt. v. 20. Dez. 2001, B 4 RA 53/01 R, juris-Rn. 30).

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19
    "Empfänger" iSd § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI ist nicht jeder, der die Verfügungsmacht über die Geldleistung erlangt (BSG, Urt. v. 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R, juris-Rn. 27 mwN).

    Es besteht ein prozessuales und materielles Vorrangverhältnis des Rücküberweisungsanspruchs gegen das Geldinstitut (zuletzt etwa BSG Urt. v. 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R, juris-Rn. 21 mwN).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.05.2015 - L 4 R 466/14

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19
    Das Sozialgericht hat sich damit der Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 13. Mai 2015, L 4 R 466/14) angeschlossen, demzufolge bei Lastschriftabbuchungen keine wirksame "anderweitige Verfügung" vorliege, solange ein Widerspruch gegen die Abbuchung möglich sei.

    In einer Abbuchung, zu der das Geldinstitut endgültig nicht berechtigt war, liegt keine wirksam entreichernde Verfügung (im Ergebnis ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13. Mai 2015, L 4 R 466/14, juris-RN. 22 ff., das auf die nicht endgültige Belastung des Schuldnerkontos anstellt).

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R

    Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19
    Empfänger sind mithin nur diejenigen, die die fehlgeschlagenen Geldleistungen durch eine das Geldinstitut nach § 118 Ab. 3 SGB VI wirksam entreichernde Verfügung erlangt haben (BSG, Urt. v. 24. Okt. 2013, B 13 R 35/12 R, juris- Rn. 42; Urt. v. 9. April 2002, B 4 RA 64/01 R, juris-Rn. 16).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19
    Ein Rentenversicherungsträger darf gegen Dritte erst und nur dann vorgehen, wenn die Geldleistung - berechtigt - nicht nach Abs. 3 von dem Geldinstitut zurücküberwiesen wird (BSG, Urt. v. 4. Aug. 1998, B 4 RA 72/97 R, juris-Rn. ; 22 ff.; Urt. v. 20. Dez. 2001, B 4 RA 53/01 R, juris-Rn. 20 ff.; Urt. v. 9. April 2002, B 4 RA 64/01 R, juris-Rn. 13; Urt. v. 14. Nov.
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 7/02 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19
    2002, B 13 RJ 7/02 R, juris-Rn. 19; v. 7. Okt.
  • BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod der Berechtigten auf ein Konto bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19
    Unerheblich ist, dass die Beklagte den Rentenbewilligungsbescheid nicht aufgehoben hat, denn der diesbezügliche Verwaltungsakt hat sich gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt (s. dazu, dass sich mit dem Tod des Berechtigten die Leistungsbewilligung auch ohne Aufhebungsbescheid "auf andere Weise" erledigt, BSG, Urt. v. 18. März 1999, B 14 KG 6/97 R, juris-Rn. 15; aus jüngerer Zeit etwa Urt. v. 5. Febr. 2009, B 13/4 R 91/06 R, juris-Rn. 13 mwN).
  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19
    Unerheblich ist, dass die Beklagte den Rentenbewilligungsbescheid nicht aufgehoben hat, denn der diesbezügliche Verwaltungsakt hat sich gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt (s. dazu, dass sich mit dem Tod des Berechtigten die Leistungsbewilligung auch ohne Aufhebungsbescheid "auf andere Weise" erledigt, BSG, Urt. v. 18. März 1999, B 14 KG 6/97 R, juris-Rn. 15; aus jüngerer Zeit etwa Urt. v. 5. Febr. 2009, B 13/4 R 91/06 R, juris-Rn. 13 mwN).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 2/04 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

  • BSG, 20.02.2019 - GS 1/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rentenzahlung nach dem Tod des Berechtigten -

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