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   LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11 KL   

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https://dejure.org/2012,40807
LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11 KL (https://dejure.org/2012,40807)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 1 KR 132/11 KL (https://dejure.org/2012,40807)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 1 KR 132/11 KL (https://dejure.org/2012,40807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Justiz Hamburg

    § 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 33 Abs 3 S 3 SGB 4, § 51 Abs 6 Nr 5 Buchst a SGB 4, § 51 Abs 6 Nr 6 Buchst a SGB 4
    Krankenversicherung - Verwaltungsratsmitglied einer Krankenkasse - Amtsenthebung wegen Amtspflichtverletzungen - Wählbarkeit - freiberufliche Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.11.1973 - 3 RK 63/72

    Gültigkeit der Wahl zur Vertreterversammlung - Zulässigkeit einer eingereichte

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11
    Hierdurch sollten auch Vertragsärzte erfasst werden, die nicht "für" die Krankenkassen, aber im Rahmen von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Krankenkassen abgeschlossener Verträge tätig werden (vgl. zur Entstehungsgeschichte der Vorschrift BSG 15.11.1973 - 3 RK 63/72, SozR Nr. 1 zu § 17 SVwG).

    Auch dieses Merkmal bezieht sich aufgrund seiner systematischen Stellung im Gesetz auf beide Alternativen des § 51 Abs. 6 Nr. 6a SGB IV (so auch K. Palsherm, in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 51 Rn. 53, mit einem Nachweis zur Gegenauffassung; ganz deutlich aber mit Hinweis auf die Entstehungsgeschichte BSG 15.11.1973 - 3 RK 63/72, SozR Nr. 1 zu § 17 SVwG).

    Erfasst wird deshalb zum Beispiel zwar die Tätigkeit der freiberuflichen Vertragsärzte, nicht aber zum Beispiel die Tätigkeit der Apotheker, weil diese ihren Beruf als Gewerbe ausüben (so BSG 15.11.1973 - 3 RK 63/72, SozR Nr. 1 zu § 17 SVwG).

  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11
    Es ist zum einen in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einem Vorgehen von Vorständen gegen ihre Krankenkasse die Kasse durch den Verwaltungsrat vertreten wird (BSG 14.2.2007 - B 1 A 3/06 R, SozR 4-2400 § 35a Nr. 1; LSG Baden-Württemberg 19.3.2007 - L 1 A 2763/06, juris; jeweils unter Hinweis auf § 33 Abs. 3 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 SGB IV; s. auch § 197 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV); ein direkter Zugriff der Beklagten auf den Verwaltungsrat ist mithin nicht schon von vornherein rechtlich ausgeschlossen, sondern es kann in bestimmten Konstellationen vielmehr auch dieser für die Krankenkasse handeln und in Anspruch genommen werden.
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 71/96 B

    Rechtsgehalt von Amtsenthebung in körperschaftlichen Satzungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11
    Auch die abstrakt zutreffenden Hinweise der Beklagten auf den präventiven Charakter einer Amtsenthebung (künftigen Schaden abwenden, Ansehen wiederherstellen etc.; vgl. auch BSG 28.1.1998 - B 6 KA 71/96 B, juris), rechtfertigen vorliegend die Verpflichtung zu einer Amtsenthebung des Beigeladenen nicht.
  • BSG, 22.11.1979 - 8b RK 3/79
    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11
    Zwar wird sich eine allgemein gehaltene Amtspflicht zu "getreuer Geschäftsführung" für Organmitglieder öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungskörperschaften formulieren lassen, die einschließt, die Wahrung eigener Interessen nicht den Belangen des Versicherungsträgers bewusst überzuordnen und vielmehr in dessen wohlverstandenem Interesse zu handeln (vgl. BSG 29.6.1979 - 8b RK 4/79, SozR 5310 § 6 Nr. 2; BSG 22.11.1979 - 8b RK 3/79, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2005 - L 4 B 49/04
    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11
    Im Ergebnis einer teleologischen Auslegung ist es deshalb hinsichtlich des zeitlichen Anknüpfungspunktes für den Vorwurf der Amtspflichtverletzungen nicht von vornherein ausgeschlossen, vergangene Amtspflichtverletzungen, auch solche aus früheren Amtsperioden, zum Anlass für eine Amtsenthebung nehmen zu können (offen gelassen durch LSG Sachsen-Anhalt 5.1.2005 - L 4 B 49/04 KR ER, NZS 2006, 35).
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11
    Mit der S. GmbH schloss die klagende Krankenkasse zahlreiche Verträge; fünf davon sind Streitgegenstand in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL.
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 156/11

    Krankenversicherung - Vorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11
    Am 30. Juli 2007 hatte sie als alleinige Gesellschafterin die L3 GmbH als 100%-ige Tochtergesellschaft gegründet, und mit ihr das Ziel verfolgt, ein Gesundheitszentrum zu errichten und zu betreiben (s. das Senatsverfahren L 1 KR 156/11 KL).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 A 2763/06

    Krankenkasse - Aufsichtsmaßnahme - Amtspflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11
    Es ist zum einen in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einem Vorgehen von Vorständen gegen ihre Krankenkasse die Kasse durch den Verwaltungsrat vertreten wird (BSG 14.2.2007 - B 1 A 3/06 R, SozR 4-2400 § 35a Nr. 1; LSG Baden-Württemberg 19.3.2007 - L 1 A 2763/06, juris; jeweils unter Hinweis auf § 33 Abs. 3 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 SGB IV; s. auch § 197 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV); ein direkter Zugriff der Beklagten auf den Verwaltungsrat ist mithin nicht schon von vornherein rechtlich ausgeschlossen, sondern es kann in bestimmten Konstellationen vielmehr auch dieser für die Krankenkasse handeln und in Anspruch genommen werden.
  • BSG, 29.06.1979 - 8b RK 4/79
    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11
    Zwar wird sich eine allgemein gehaltene Amtspflicht zu "getreuer Geschäftsführung" für Organmitglieder öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungskörperschaften formulieren lassen, die einschließt, die Wahrung eigener Interessen nicht den Belangen des Versicherungsträgers bewusst überzuordnen und vielmehr in dessen wohlverstandenem Interesse zu handeln (vgl. BSG 29.6.1979 - 8b RK 4/79, SozR 5310 § 6 Nr. 2; BSG 22.11.1979 - 8b RK 3/79, juris).
  • LSG Hamburg, 20.07.2017 - L 1 KR 24/15

    Krankenversicherung

    Dieser Vorgang war später u.a. Gegenstand eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens vor dem Landessozialgericht Hamburg, in welchem die hiesige Beklagte sich gegen eine Verfügung des Bundesversicherungsamtes gewendet hatte, mit welcher sie verpflichtet worden war, den T.M. kurzfristig seines Amtes zu entheben (Urteil vom 29. November 2011, - L 1 KR 132/11 KL - juris).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Prozessakte, der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die Akten des Landgerichts Hamburg 303 O 398/12 (1 U 299/15) sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren L 1 KR 132/11 KL und L 1 KR 39/13 B ER Bezug genommen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2013 - L 24 KA 133/11

    Bewertungsausschuss - MVZ - Förderpflicht - BRLV

    Abschnitt III Ziff 3.2.2 des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen (BRLV) durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB 5 zum 1.1.2005 ist auch dann verbindlich, wenn ein Honorarverteilungsvertrag keine eigene die Förderpflicht für Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren im früheren § 87 Abs. 2a S 1 SGB 5 umsetzende Regelung trifft, auch wenn ansonsten die Übergangsvorschrift III Ziff 2.2 BRLV einschlägig ist (vgl LSG Berlin-Potsdam vom 29.11.2012 - L 1 KR 132/11).
  • SG Köln, 11.12.2020 - S 9 KR 1367/20
    Amtspflichten der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ist es im Ganzen, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ergebenden Belange der Körperschaft im Zusammenwirken mit den Organmitgliedern zu verwirklichen, dabei im wohlverstandenen Interesse der Körperschaft zu handeln und jegliches Handeln zu unterlassen, dass die Körperschaft schädigen könnte (Bundessozialgericht -BSG-, in BSGE 48, 2, 143, 245 ff.; Landessozialgericht -LSG- Hamburg, Urteil vom 29.11.2012, L 1 KR 132/11).
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