Rechtsprechung
LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11 KL |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Justiz Hamburg
§ 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 98 Nr 2 GWB, § 22 Abs 1 S 1 SVHV vom 30.10.2000, § 22 Abs 1 S 2 SVHV vom 21.12.1977
Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten Rechtsverletzung - Krankenkasse - öffentlicher Auftraggeber - Verstoß gegen haushaltsrechtliche Ausschreibungspflicht - keine umgehende Kündigung des unter diesem Verstoß geschlossenen Vertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
GWB § 98 Nr. 2: Seit wann sind Krankenkassen öffentliche Auftraggeber?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11 KL
- BSG, 18.11.2014 - B 1 A 5/13 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
Die Rechtsfrage, ob gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts anzusehen sind, war erst durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.6.2009 - C-300/07 = Slg 2009, I-4779 eindeutig geklärt.Auch dieser hat zudem deutlich gemacht, dass allein die Nennung einer bestimmten Einrichtung in dem Verzeichnis der RL 2004/18/EG nicht genügt, vielmehr zu prüfen ist, ob diese Nennung eine zutreffende Anwendung der in der Richtlinie festgelegten materiellen Kriterien erkennen lässt (so EuGH 11.6.2009 - C-300/07, EuGHE 2009, I-4779); diese Kriterien sind in § 98 Nr. 2 GWB übernommen.
Der Europäische Gerichtshof antwortete auf die Vorlage durch Urteil vom 11. Juni 2009 (C-300/07, EuGHE 2009, I-4779), dass Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c erster Fall der RL 2004/18/EG dahin auszulegen ist, "dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn die Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, auferlegt, berechnet und erhoben werden.
- LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11
Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
Mit der S. GmbH schloss die Klägerin eine Reihe von Verträge; fünf davon sind Streitgegenstand in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL.Diese Prüfung endete mit der Feststellung einer Rechtsverletzung durch Verstoß gegen das Vergaberecht und mündete in die Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 89 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hinsichtlich der fünf in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL streitbefangenen Verträge mit dem Ziel, die Behebung der Rechtsverletzung durch umgehende Beendigung der unter Verstoß gegen das Vergaberecht zustande gekommenen Verträge zu erreichen.
- OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06
Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen
Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
Durch Beschluss erst vom 23. Mai 2007 legte der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren Fragen zur Auslegung der RL 2004/18/EG und hier zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Verträge deutscher gesetzlicher Krankenkassen vor (VII-Verg 50/06, NZBau 2007, 525).
- BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R
Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
Eine von der Klägerin als maßgebendes Recht zu beachtende höchstrichterliche Rechtsprechung, die die Rechtsfrage der Anwendung des Vergaberechts auf Krankenkassen in eindeutiger Weise beantwortet (vgl. zu diesem Maßstab BSG 22.3.2005 - B 1 A 1/03 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 3), lag erst mit dieser Entscheidung vor (…auch Brandts/Wirth/Held, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, § 22 SVHV Rn. 32, sehen die Entscheidung des BayObLG aus 2004 erst mit der Entscheidung des EuGH aus 2009 überholt). - VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01
Erstellung und Betrieb eines internet- und telefongestützten Informationssystems …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
Das Bayerische Oberste Landesgericht nahm zudem durchaus auf gegenteilige Rechtsprechung Bezug (insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes 5.9.2001 - VK 1-23/01, juris), wies aber darauf hin, soweit in dieser teilweise die Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen worden seien, sei das Problem der bloßen Rechtsaufsicht nicht angesprochen worden. - OLG Karlsruhe, 13.07.2005 - 6 W 35/05
Vergabeverfahren: Ausschreibungspflicht für Zuschussverträge im öffentlichen …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
Diese Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat Widerspruch gefunden (Wollenschläger, NZBau 2005, 655; Byok/Jansen, NVwZ 2005, 53; Gabriel, NZS 2007, 344, 345 ff.). - BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04
Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren
Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
Noch im Jahr 2004 hatte der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in seinem vielbeachteten Beschluss vom 24. Mai 2004 (Verg 6/04, NZS 2005, 26) in einem Eilverfahren entschieden, die AOK Bayern sei keine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB. - BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R
Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
Zwar kann unter bestimmten Umständen auch bei "befolgten" Aufsichtsanordnungen eine Anfechtungslage fortbestehen (…vgl. Engelhard, in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 89 Rn. 138; BSG 28.6.2000 - B 6 KA 64/98, SozR 3-2500 § 80 Nr. 4).
- LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18
Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang …
Eine Rechtsverletzung ist dann nicht zu erkennen, wenn die Aufsichtsbehörde "nur" eine andere Rechtsauffassung vertritt als der Versicherungsträger, dessen Rechtsauffassung aber jedenfalls vertretbar ist (…Engelhard in jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 89 Rn. 21; BSG, Urteil vom 22. März 2005, Az. B 1 A 1/03 R; LSG Hamburg, Urteil vom 29. November 2012, Az. L 1 KR 47/11 KL, Juris).Wie der Senat in früherer Besetzung bereits in seinen Entscheidungen aus dem Jahr 2012 zur maßvollen Anwendung von § 89 SGB IV durch die Aufsichtsbehörde im Sinne aufsichtsrechtlicher Zurückhaltung entschieden hat (unter anderem LSG Hamburg, Urteil vom 29. November 2012, L 1 KR 47/11 KL, Rn. 47, ebenso BSG, Urteil vom 22. März 2005, B 1 A 1/03 R; zuletzt Urteil vom 31. Mai 2016, B 1 A 2/15 R, Juris) und dem sich der Senat in aktueller Besetzung anschließt, hat die Aufsichtsbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.
Bei diesen gebührt dem Versicherungsträger eine Einschätzungsprärogative, die das Aufsichtsamt im Rahmen seines Entschließungsermessens berücksichtigen muss (vgl. Engelhard in jurisPK -SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 89, Rn. 23-25, LSG Hamburg, L 1 KR 47/11 KL, Rn. 46, juris) und über die die Aufsichtsbehörde sich in der Begründung zum Aufsichtsbescheid erkennbar bewusst gewesen sein muss (…Fattler in: Hauck/Noftz, SGB IV, Std. 10/09, § 89, Rn. 4b).