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   LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11 KL   

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https://dejure.org/2012,40810
LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11 KL (https://dejure.org/2012,40810)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 1 KR 49/11 KL (https://dejure.org/2012,40810)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 1 KR 49/11 KL (https://dejure.org/2012,40810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Hamburg

    § 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 98 Nr 2 GWB, § 22 Abs 1 S 1 SVHV vom 30.10.2000, § 22 Abs 1 S 2 SVHV vom 21.12.1977
    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten Rechtsverletzung - Krankenkasse - öffentlicher Auftraggeber - Verstoß gegen haushaltsrechtliche Ausschreibungspflicht - keine umgehende Kündigung des unter diesem Verstoß geschlossenen Vertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11
    Mit der S. GmbH schloss die Klägerin eine Reihe von Verträge; fünf davon sind Streitgegenstand in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL.

    Diese Prüfung endete mit der Feststellung einer Rechtsverletzung durch Verstoß gegen das Vergaberecht und mündete in die Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 89 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hinsichtlich der fünf in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL streitbefangenen Verträge mit dem Ziel, die Behebung der Rechtsverletzung durch umgehende Beendigung der unter Verstoß gegen das Vergaberecht zustande gekommenen Verträge zu erreichen.

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11
    Auch dieser hat zudem deutlich gemacht, dass allein die Nennung einer bestimmten Einrichtung in dem Verzeichnis der RL 2004/18/EG nicht genügt, vielmehr zu prüfen ist, ob diese Nennung eine zutreffende Anwendung der in der Richtlinie festgelegten materiellen Kriterien erkennen lässt (so EuGH 11.6.2009 - C-300/07, EuGHE 2009, I-4779); diese Kriterien sind in § 98 Nr. 2 GWB übernommen.

    Der Europäische Gerichtshof antwortete auf die Vorlage durch Urteil vom 11. Juni 2009 (C-300/07, EuGHE 2009, I-4779), dass Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c erster Fall der RL 2004/18/EG dahin auszulegen ist, "dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn die Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, auferlegt, berechnet und erhoben werden.

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11
    Eine von der Klägerin als maßgebendes Recht zu beachtende höchstrichterliche Rechtsprechung, die die Rechtsfrage der Anwendung des Vergaberechts auf Krankenkassen in eindeutiger Weise beantwortet (vgl. zu diesem Maßstab BSG 22.3.2005 - B 1 A 1/03 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 3), lag erst mit dieser Entscheidung vor (auch Brandts/Wirth/Held, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, § 22 SVHV Rn. 32, sehen die Entscheidung des BayObLG aus 2004 erst mit der Entscheidung des EuGH aus 2009 überholt).
  • VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01

    Erstellung und Betrieb eines internet- und telefongestützten Informationssystems

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11
    Das Bayerische Oberste Landesgericht nahm zudem durchaus auf gegenteilige Rechtsprechung Bezug (insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes 5.9.2001 - VK 1-23/01, juris), wies aber darauf hin, soweit in dieser teilweise die Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen worden seien, sei das Problem der bloßen Rechtsaufsicht nicht angesprochen worden.
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2005 - 6 W 35/05

    Vergabeverfahren: Ausschreibungspflicht für Zuschussverträge im öffentlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11
    Diese Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat Widerspruch gefunden (Wollenschläger, NZBau 2005, 655; Byok/Jansen, NVwZ 2005, 53; Gabriel, NZS 2007, 344, 345 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11
    Durch Beschluss erst vom 23. Mai 2007 legte der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren Fragen zur Auslegung der RL 2004/18/EG und hier zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Verträge deutscher gesetzlicher Krankenkassen vor (VII-Verg 50/06, NZBau 2007, 525).
  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11
    Noch im Jahr 2004 hatte der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in seinem vielbeachteten Beschluss vom 24. Mai 2004 (Verg 6/04, NZS 2005, 26) in einem Eilverfahren entschieden, die AOK Bayern sei keine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 48/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Dennoch sei der Umstand, dass früher geschlossene vergleichbare Verträge (Vertrag "S.L"; Streitgegenstand im Senatsverfahren L 1 KR 49/11 KL) von der Beklagten unbeanstandet geblieben seien, rechtlich bedeutsam.
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