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LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 50/11 KL |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Justiz Hamburg
§ 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 22 Abs 1 S 1 SVHV vom 30.10.2000, § 22 Abs 1 S 2 SVHV vom 21.12.1977
Krankenversicherung - Krankenkasse - Verstoß gegen haushaltsrechtliche Ausschreibungspflicht - aufsichtsrechtliche Anordnung - keine umgehende Kündigung des unter diesem Verstoß geschlossenen Vertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Kurzfassungen/Presse
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Verfahrensgang
- LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 50/11 KL
- BSG, 18.11.2014 - B 1 A 3/13 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11
Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten …
Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 50/11
Mit der S. GmbH schloss die Klägerin eine Reihe von Verträge; fünf davon sind Streitgegenstand in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL.Die Aufsichtsprüfung der Beklagten bei der Klägerin, inwieweit - in diesem und in anderen Fällen - bei der Auftragsvergabe an die S. GmbH den vergaberechtlichen Bestimmungen entsprochen wurde, endete mit der Feststellung einer Rechtsverletzung durch Verstoß gegen das Vergaberecht und mündete in die Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 89 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hinsichtlich der fünf in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL streitbefangenen Verträge mit dem Ziel, die Behebung der Rechtsverletzung durch umgehende Beendigung der unter Verstoß gegen das Vergaberecht zustande gekommenen Verträge zu erreichen.