Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11 KL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40809
LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11 KL (https://dejure.org/2012,40809)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 1 KR 51/11 KL (https://dejure.org/2012,40809)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 1 KR 51/11 KL (https://dejure.org/2012,40809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Hamburg

    § 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 98 Nr 2 GWB, § 22 Abs 1 S 1 SVHV vom 30.10.2000, § 22 Abs 1 S 2 SVHV vom 21.12.1977
    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten Rechtsverletzung - Krankenkasse - öffentlicher Auftraggeber - Verstoß gegen haushaltsrechtliche Ausschreibungspflicht - keine umgehende Kündigung des unter diesem Verstoß geschlossenen Vertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11
    Auch dieser hat zudem deutlich gemacht, dass allein die Nennung einer bestimmten Einrichtung in dem Verzeichnis der RL 2004/18/EG nicht genügt, vielmehr zu prüfen ist, ob diese Nennung eine zutreffende Anwendung der in der Richtlinie festgelegten materiellen Kriterien erkennen lässt (so EuGH 11.6.2009 - C-300/07, EuGHE 2009, I-4779); diese Kriterien sind in § 98 Nr. 2 GWB übernommen.

    Der Europäische Gerichtshof antwortete auf die Vorlage durch Urteil vom 11. Juni 2009 (C-300/07, EuGHE 2009, I-4779), dass Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c erster Fall der RL 2004/18/EG dahin auszulegen ist, "dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn die Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, auferlegt, berechnet und erhoben werden.

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11
    Eine von der Klägerin als maßgebendes Recht zu beachtende höchstrichterliche Rechtsprechung, die die Rechtsfrage der Anwendung des Vergaberechts auf Krankenkassen in eindeutiger Weise beantwortet (vgl. zu diesem Maßstab BSG 22.3.2005 - B 1 A 1/03 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 3), lag erst mit dieser Entscheidung vor (auch Brandts/Wirth/Held, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, § 22 SVHV Rn. 32, sehen die Entscheidung des BayObLG aus 2004 erst mit der Entscheidung des EuGH aus 2009 überholt).
  • VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01

    Erstellung und Betrieb eines internet- und telefongestützten Informationssystems

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11
    Das Bayerische Oberste Landesgericht nahm zudem durchaus auf gegenteilige Rechtsprechung Bezug (insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes 5.9.2001 - VK 1-23/01, juris), wies aber darauf hin, soweit in dieser teilweise die Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen worden seien, sei das Problem der bloßen Rechtsaufsicht nicht angesprochen worden.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11
    Durch Beschluss erst vom 23. Mai 2007 legte der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren Fragen zur Auslegung der RL 2004/18/EG und hier zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Verträge deutscher gesetzlicher Krankenkassen vor (VII-Verg 50/06, NZBau 2007, 525).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2005 - 6 W 35/05

    Vergabeverfahren: Ausschreibungspflicht für Zuschussverträge im öffentlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11
    Diese Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat Widerspruch gefunden (Wollenschläger, NZBau 2005, 655; Byok/Jansen, NVwZ 2005, 53; Gabriel, NZS 2007, 344, 345 ff.).
  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11
    So hatte der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in seinem vielbeachteten Beschluss vom 24. Mai 2004 (Verg 6/04, NZS 2005, 26) in einem Eilverfahren entschieden, die AOK Bayern sei keine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.
  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

    Schließlich seien die Rechtsfolgen des angefochtenen Bescheides ermessensfehlerhaft, da ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Grundsatz maßvoller Ausübung der Rechtsaufsicht (vgl. auch Urteil LSG vom 29.11.2012, L 1 KR 51/11 KL) vorliege.
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Mit der S. GmbH schloss die Klägerin eine Reihe von Verträge; fünf davon sind Streitgegenstand in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL.

    Diese Prüfung endete mit der Feststellung einer Rechtsverletzung durch Verstoß gegen das Vergaberecht und mündete in die Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 89 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hinsichtlich der fünf in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL streitbefangenen Verträge mit dem Ziel, die Behebung der Rechtsverletzung durch umgehende Beendigung der unter Verstoß gegen das Vergaberecht zustande gekommenen Verträge zu erreichen.

  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 48/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Mit der S. GmbH schloss die Klägerin eine Reihe von Verträge; fünf davon sind Streitgegenstand in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL.

    Diese Prüfung endete mit der Feststellung einer Rechtsverletzung durch Verstoß gegen das Vergaberecht und mündete in die Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 89 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hinsichtlich der fünf in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL streitbefangenen Verträge mit dem Ziel, die Behebung der Rechtsverletzung durch umgehende Beendigung der unter Verstoß gegen das Vergaberecht zustande gekommenen Verträge zu erreichen.

  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Mit der S. GmbH schloss die Klägerin eine Reihe von Verträge; fünf davon sind Streitgegenstand in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL.

    Diese Prüfung endete mit der Feststellung einer Rechtsverletzung durch Verstoß gegen das Vergaberecht und mündete in die Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 89 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hinsichtlich der fünf in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL streitbefangenen Verträge mit dem Ziel, die Behebung der Rechtsverletzung durch umgehende Beendigung der unter Verstoß gegen das Vergaberecht zustande gekommenen Verträge zu erreichen.

  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 50/11

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Verstoß gegen haushaltsrechtliche

    Mit der S. GmbH schloss die Klägerin eine Reihe von Verträge; fünf davon sind Streitgegenstand in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL.

    Die Aufsichtsprüfung der Beklagten bei der Klägerin, inwieweit - in diesem und in anderen Fällen - bei der Auftragsvergabe an die S. GmbH den vergaberechtlichen Bestimmungen entsprochen wurde, endete mit der Feststellung einer Rechtsverletzung durch Verstoß gegen das Vergaberecht und mündete in die Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 89 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hinsichtlich der fünf in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL streitbefangenen Verträge mit dem Ziel, die Behebung der Rechtsverletzung durch umgehende Beendigung der unter Verstoß gegen das Vergaberecht zustande gekommenen Verträge zu erreichen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 11 KA 29/13

    Hautkrebs-Screening für Versicherte unter 35 Jahren

    Eine Rechtsverletzung liegt dann vor, wenn der Versicherungsträger gegen zwingende Vorschriften in für ihn maßgeblichen Gesetzen oder sonstigem Recht verstoßen hat, diese also fehlerhaft angewandt oder nicht beachtet hat (Engelhard, a.a.O, Rdn. 17; LSG Hamburg, Urteil vom 29.11.2012 - L 1 KR 51/11 KL -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.08.2014 - L 4 KR 2163/13 KL -).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - L 4 KR 2163/13

    Krankenversicherung - Rechtmäßigkeit eines aufsichtsrechtlichen

    Eine Rechtsverletzung liegt dann vor, wenn der Versicherungsträger gegen zwingende Vorschriften in für ihn maßgeblichen Gesetzen oder sonstigem Recht verstoßen hat, diese also fehlerhaft angewandt oder nicht beachtet hat (LSG Hamburg, Urteil vom 29. November 2012 - L 1 KR 51/11 KL -, in juris; Engelhard, in: jurisPK-SGB IV, 2. Auflage 2011, § 89 Rn. 17).
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11

    Krankenversicherung - Verwaltungsratsmitglied einer Krankenkasse - Amtsenthebung

    Mit der S. GmbH schloss die klagende Krankenkasse zahlreiche Verträge; fünf davon sind Streitgegenstand in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL.
  • LSG Hamburg, 28.05.2020 - L 1 KR 73/19

    Aufsichtsrecht - Maßnahme ggü einer Krankenkasse wegen Nichtumsetzung eines

    Dabei sind der stets geltende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Grundsatz maßvoller Ausübung der Rechtsaufsicht zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 25.09.2018, L 1 KR 34/18 KL ER; Urteil des Senats vom 29.11.2012 - L 1 KR 51/11 KL; Baier in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, 97. EL November 2017, § 87 SGB IV Rn. 4 f.; Schütte-Geffers in: Kreikebohm, SGB IV, § 87 SGB IV Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht