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   LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 16/18   

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https://dejure.org/2019,2226
LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 16/18 (https://dejure.org/2019,2226)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2019 - L 2 AL 16/18 (https://dejure.org/2019,2226)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - L 2 AL 16/18 (https://dejure.org/2019,2226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Anfechtungs- und Feststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses als Sachentscheidungsvoraussetzung jeder Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R

    Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 16/18
    Das Versicherungspflichtverhältnis ende kraft Gesetzes (Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - sowie des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) vom 25. November 2011 - L 3 AL 24/10).

    Soweit die Klägerin im Berufungsverfahren mit ihren Anträgen zu 2 und 3 über die vorliegend vom SG allein als streitgegenständlich beschiedene, statthafte kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1, 56 SGG; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R, SozR 4-4300 § 28a Nr. 3; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. November 2011 - L 3 AL 24/10, juris) hinaus Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG erhebt, handelt es sich um eine nach § 99 SGG unzulässige Klageänderung.

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10

    Arbeitslosenversicherung - Selbständiger - Beendigung der freiwilligen

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 16/18
    Das Versicherungspflichtverhältnis ende kraft Gesetzes (Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - sowie des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) vom 25. November 2011 - L 3 AL 24/10).

    Soweit die Klägerin im Berufungsverfahren mit ihren Anträgen zu 2 und 3 über die vorliegend vom SG allein als streitgegenständlich beschiedene, statthafte kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1, 56 SGG; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R, SozR 4-4300 § 28a Nr. 3; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. November 2011 - L 3 AL 24/10, juris) hinaus Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG erhebt, handelt es sich um eine nach § 99 SGG unzulässige Klageänderung.

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 16/18
    Diese ist bereits deshalb nicht sachdienlich, weil die Klägerin hiermit der Sache nach einen Amtshaftungsanspruch (§ 839 Bürgerliches Gesetzbuch) geltend macht (beide geltend gemachten Ansprüche können schon deshalb kein Gegenstand des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs sein, weil nicht gegebene Tatsachen wie hier die Durchführung der Versicherung nach Art. 112 der Verordnung Nr. 31 (EWG) 11 (EAG) mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen wie dem Wegfall anderer Sozialleistungsansprüche nicht im Wege eines etwaigen sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs fingierbar sind (vgl. nur BSG, Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R; LSG Hamburg, Urteil vom 18. Juni 2013 - L 2 AL 60/10; Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. April 2014 - L 10 AL 65/14 B PKH)), für den jedoch ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig sind (Art. 34 Satz 3 Grundgesetz).
  • LSG Hamburg, 18.06.2013 - L 2 AL 60/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 16/18
    Diese ist bereits deshalb nicht sachdienlich, weil die Klägerin hiermit der Sache nach einen Amtshaftungsanspruch (§ 839 Bürgerliches Gesetzbuch) geltend macht (beide geltend gemachten Ansprüche können schon deshalb kein Gegenstand des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs sein, weil nicht gegebene Tatsachen wie hier die Durchführung der Versicherung nach Art. 112 der Verordnung Nr. 31 (EWG) 11 (EAG) mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen wie dem Wegfall anderer Sozialleistungsansprüche nicht im Wege eines etwaigen sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs fingierbar sind (vgl. nur BSG, Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R; LSG Hamburg, Urteil vom 18. Juni 2013 - L 2 AL 60/10; Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. April 2014 - L 10 AL 65/14 B PKH)), für den jedoch ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig sind (Art. 34 Satz 3 Grundgesetz).
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R

    Arbeitslosenversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Bundesagentur

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 16/18
    Einen entsprechenden (Hilfs-)Antrag hat die Klägerin schriftsätzlich im Klageverfahren gestellt und wäre anderenfalls im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2013 - B 12 AL 2/12 R, SozR 4-4300 § 28 a Nr. 5) so zu stellen, als hätte sie es getan.
  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 46/17

    Pflichtversicherung auf Antrag

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 16/18
    Schließlich hege sie schon grundsätzliche Zweifel, ob § 28a SGB III Rechtsgrundlage für ein Antragspflichtversicherungsverhältnis bei selbstständiger Tätigkeit im Ausland sein könne (Hinweis auf Urteil des erkennenden Senats vom 29. August 2018 - L 2 AL 46/17).
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