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   LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 38/18   

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https://dejure.org/2019,34630
LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 38/18 (https://dejure.org/2019,34630)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2019 - L 3 R 38/18 (https://dejure.org/2019,34630)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - L 3 R 38/18 (https://dejure.org/2019,34630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 24 Abs 1 SGB 4, § 2 SGB 6, § 3 S 1 Nr 3 SGB 6, § 4 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 6, § 4 Abs 4 Nr 1 SGB 6
    Versicherungspflicht nach § 3 S 1 Nr 3 SGB 6 bei einem selbstständigen Verletztengeldbezieher - zuletzt keine versicherungspflichtige Tätigkeit - Versicherungspflicht innerhalb der Jahresfrist - Berechnung von Säumniszuschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 2/16 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Strafgefangener - Ausübung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 38/18
    In Fällen dieser Art folge aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Dezember 2016 (B 5 RE 2/16 R), welches zu Strafgefangenen ergangen sei, dass dem Pflichtbeitrag innerhalb der Jahresfrist keine Bedeutung mehr zukomme.

    Der Senat folgt hier den Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 15. Dezember 2016 (B 5 RE 2/16 R, SozR 4-2600 § 3 Nr. 7), welches hinsichtlich eines Klägers ergangen ist, der bei einer Arbeit als Strafgefangener verunfallte und aus diesem Grund Verletztengeld bezog.

    Auch die vom Bundessozialgericht (Urteil vom 15. Dezember 2016, a.a.O.) geforderte Sicherungslücke besteht im vorliegenden Fall nicht, denn der Beigeladene hätte die Möglichkeit gehabt, sowohl für seine selbständige Tätigkeit als auch - isoliert - für den Verletztengeldbezug die Rentenversicherungspflicht zu beantragen (§ 4 Abs. 2 bzw. Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI).

  • SG Darmstadt, 25.02.2011 - S 13 KR 244/09

    Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 Abs 1a SGB 4 -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 38/18
    Die Rechtsprechung hat diese Berechnungsart stets unbeanstandet gelassen (Zuletzt Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. November 2018, L 7 BA 120/18, juris unter Verweis auf frühere Rechtsprechung sowie ausführlich SG Darmstadt, Urteil vom 25. Februar 2011, S 13 KR 244/09, juris).
  • LSG Bayern, 15.11.2018 - L 7 BA 120/18

    Säumniszuschlag, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 38/18
    Die Rechtsprechung hat diese Berechnungsart stets unbeanstandet gelassen (Zuletzt Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. November 2018, L 7 BA 120/18, juris unter Verweis auf frühere Rechtsprechung sowie ausführlich SG Darmstadt, Urteil vom 25. Februar 2011, S 13 KR 244/09, juris).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 38/18
    Letzterer hat keinen Antrag gestellt, deshalb entspricht es nicht der Billigkeit i. S. d. § 162 Abs. 3 VwGO, die anderen Beteiligten zur Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten zu verpflichten (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31.5.2006, B 6 KA 62/04 R, BSGE 96, 257).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 R 2067/19

    Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Nach der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RE 2/16 R; LSG Hamburg, Urteil vom 30. Juli 2019 - L 3 R 38/18) sei die Vorschrift in der Weise einschränkend auszulegen, dass sie entgegen dem Wortlaut lediglich den Bezug von Leistungen erfasse, die an die Stelle sonst rentenversicherungspflichtiger Einnahmen träten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VI

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Kläger darüber hinaus in Bezug auf keinen der vorgenannten drei Zeiträumen im letzten Jahr vor Beginn des jeweiligen Leistungsbezugs "zuletzt" versicherungspflichtig war, weil den jeweiligen Bezugszeiträumen jeweils unmittelbar Zeiten der Versicherungsfreiheit entweder - wie dargelegt - wegen Selbstständigkeit oder wegen Arbeitsunfähigkeit vorausgegangen sind (vgl. LSG Hamburg Urt. v. 30.7.2019 - L 3 R 38/18 - juris Rn. 26 ff, Revision anhängig beim BSG unter B 5 RE 7/19 R).
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