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   LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15   

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LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15 (https://dejure.org/2016,47117)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30.09.2016 - L 5 KA 14/15 (https://dejure.org/2016,47117)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2016 - L 5 KA 14/15 (https://dejure.org/2016,47117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neubescheidung einer Honorarabrechnungen; Zugrundelegung einer von Mengenbegrenzungen ausgenommenen Vergütung von Leistungen im Bereich der Urethrozystoskopie; Auslegung vertragsärztlicher Vergütungsbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | Vergütung ab Quartal I/09 | Regelleistungsvolumen (RLV)/QZV | Keine Ausnahme für ambulante Operationen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 25/01 R

    Höhe der Ordinations- und Konsultationsgebühren bei ambulanten Operationen im

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15
    Diese bindende Gesetzesvorgabe habe eine extrabudgetäre und von der Mengensteuerung befreite Vergütung ermöglicht (Hinweis auf BSG, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 KR 25/01 R, juris, Rn. 20) und damit ein paralleles Vergütungssystem etabliert.

    Auch das Bundessozialgericht stelle insoweit nur darauf ab, dass es für die Kostenträger bedeutungslos sein müsse, ob eine bestimmte ambulante Operation durch einen Vertragsarzt oder im Krankenhaus durchgeführt würde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 KR 25/01 R).

    Das Sozialgericht habe auch Bedeutung und Reichweite des Urteils des Bundessozialgerichts vom 11. April 2002 (Az. B 3 KR 25/01 R) verkannt.

    Der Vorgabe aus § 115b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V liegt die gesetzgeberische Zielsetzung zugrunde, gleiche Wettbewerbsbedingungen bei ambulanten Operationen zu schaffen, damit es für die die Kostenträger ohne Bedeutung ist, ob eine bestimmte ambulante Operation in der Arztpraxis oder im Krankenhaus durchgeführt wird, und kein Anreiz besteht, direkt oder indirekt auf die freie Arztwahl des Versicherten Einfluss zu nehmen (BSG, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 KR 25/01 R, SozR 3-2500 § 115b Nr. 2).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem in einem Rechtsstreit zwischen Krankenhaus und Krankenkasse ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. April 2002 (Az. B 3 KR 25/01 R, SozR 3-2500 § 115b Nr. 2 = juris, Rn. 20), wonach Abweichungen infolge unterschiedlicher Punktbewertungen bei fester Punktzahl im Krankenhausbereich und schwankendem Punktwert im vertragsärztlichen Bereich hinzunehmen sind, soweit sie systembedingt unvermeidbar sind.

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15
    Jedenfalls sei die Klage aber unbegründet: Der Erweiterte Bewertungsausschuss sei befugt gewesen, die außerhalb der MGV zu vergütenden Leistungen zu bestimmen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 6 KA 28/11 R; BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 21/11 R).

    Das Bundessozialgericht habe eine Vergütung von Leistungen des ambulanten Operierens außerhalb der MGV gerade für zulässig erachtet (Hinweis auf BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 21/11 R), so dass von systembedingter Unvermeidbarkeit keine Rede sein könne.

    Zwar hätte ihnen diese Option offen gestanden, jedoch gebe es keine Pflicht zur "Ausdeckelung" der Leistungen des ambulanten Operierens (Hinweis auf BSG, Urteil vom 21. Februar 2012 - B 6 KA 21/11 R, juris Rn. 27, 29 f.).

    Auch wenn die Vorschrift eine Möglichkeit zur Ausdeckelung der vertragsärztlichen Vergütungen einräumt (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 21/11 R, BSGE 110, 258), wirkt sie doch im Verhältnis jedenfalls zu den am ambulanten Operieren teilnehmenden Vertragsärzten rein objektiv.

  • SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Vertrag über ambulante Operationen und

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15
    Auch aus dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vom 15. Juli 2009 - L 7 B 74/08 KA ER) und dem Urteil des Sozialgerichts Berlin (vom 19. Januar 2011 - S 79 KA 977/06) ergebe sich nichts anderes.

    Aus einer Zusammenschau des Schiedsspruchs des Erweiterten Bundesschiedsamts vom 24. September 2012 mit dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Januar 2011 (Az. S 79 KA 977/06) und dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2009 (Az. L 7 B 74/08 KR ER) ergebe sich, dass das Erweiterte Bundesschiedsamt nicht beabsichtigt habe, den Gesamtvertragspartnern ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft die Festsetzung des Punktwerts sowie mengenbegrenzender Regelungen zu ermöglichen.

    § 7 AOP-Vertrag beruht auf dem Schiedsspruch des Erweiterten Bundesschiedsamts vom 25. Oktober 2012, der wiederum das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Januar 2011 (Az. S 79 KA 977/06, juris) umgesetzt hat, wonach eine Vergütung ambulant durchführbarer Operationen und stationsersetzender Eingriffe nach einem festen Punktwert außerhalb der budgetierten und pauschalierten Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung gegen die auch im Rahmen von Schiedssprüchen zu beachtende Vorschrift in § 85 Abs. 2 Satz 7 SGB V (in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes vom 19. Dezember 1998, BGBl. I, S. 3853) verstößt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 B 74/08

    Vertrag über ambulante Operationen aus dem Jahr 2006 - Vergütungsregelung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15
    Auch aus dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vom 15. Juli 2009 - L 7 B 74/08 KA ER) und dem Urteil des Sozialgerichts Berlin (vom 19. Januar 2011 - S 79 KA 977/06) ergebe sich nichts anderes.

    In welcher Höhe das Entgelt an den jeweiligen Leistungserbringer auszuzahlen sei, unterliege hingegen den in diesem Verhältnis geltenden Vergütungsregelungen (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2009 - L 7 B 74/08 KA ER).

    Aus einer Zusammenschau des Schiedsspruchs des Erweiterten Bundesschiedsamts vom 24. September 2012 mit dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Januar 2011 (Az. S 79 KA 977/06) und dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2009 (Az. L 7 B 74/08 KR ER) ergebe sich, dass das Erweiterte Bundesschiedsamt nicht beabsichtigt habe, den Gesamtvertragspartnern ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft die Festsetzung des Punktwerts sowie mengenbegrenzender Regelungen zu ermöglichen.

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15
    Die Vorschrift garantiere keinen Mindestpunktwert (Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 61/94).

    Ein subjektives Recht des Vertragsarztes auf honorarmäßige Förderung des ambulanten Operierens oder auf eine Vergütung in bestimmter Höhe ergibt sich hieraus nicht (dazu BSG, Urteile vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 61/94, BSGE 77, 279 = juris, Rn. 18 ff und 24; 6 RKa 42/95, SozR 3-2500 § 85 Nr. 12; aus neuerer Zeit BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 50/08 B, juris, Rn. 12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - L 11 KA 62/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15
    Sie sei auch nicht dann verletzt, wenn sich ambulante Operationen für den Vertragsarzt auf der Vergütungsseite geringer auswirkten als für ein Krankenhaus (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2007 - L 11 KA 62/06).

    Er kann beanspruchen, angemessen an der Honorarverteilung beteiligt zu werden, sich indes nicht unter Hinweis auf § 115b SGB V auf eine Ungleichbehandlung gegenüber den Krankenhäusern berufen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2007 - L 11 KA 62/06, juris, Rn. 18).

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 27/09 R

    Honorarverteilungsvertrag - Regelung über Einbeziehung von Leistungen in das

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15
    Auch das Bundessozialgericht habe entschieden, dass ambulante und belegärztliche Operationen nicht dem RLV unterlägen, da der Gesetzgeber sie besonders fördern wolle (Hinweis auf BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 27/09 R).

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. August 2010 (Az. B 6 KA 27/09 R) berufe, sei dies zur im Quartal IV/2005 geltenden Rechtslage und zu einem anderen Gegenstand ergangen.

  • LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 5 KA 10/15

    Vertragsarztrecht; Neubescheidung einer Honorarabrechnung; Regelleistungsvolumina

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15
    Da der Kläger sein Begehren daher durch Anfechtung der Zuweisungsbescheide nicht hätte erreichen können, steht auch deren Bestandskraft einer Sachentscheidung nicht entgegen (ähnlich bereits Urteil des Senats vom 1. Juni 2016 - L 5 KA 10/15).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15
    Ein subjektives Recht des Vertragsarztes auf honorarmäßige Förderung des ambulanten Operierens oder auf eine Vergütung in bestimmter Höhe ergibt sich hieraus nicht (dazu BSG, Urteile vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 61/94, BSGE 77, 279 = juris, Rn. 18 ff und 24; 6 RKa 42/95, SozR 3-2500 § 85 Nr. 12; aus neuerer Zeit BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 50/08 B, juris, Rn. 12).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15
    Dass ihm die geltend gemachte, auf seiner Auslegung von § 115b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V beruhende Rechtsposition offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise zustehen könnte (so die Abgrenzungsformel in BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R, BSGE 105, 10 = juris, Rn. 16), lässt sich nicht feststellen.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 50/08 B

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Bewilligung von Budgeterhöhungen bzw.

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgeltung der Kosten für ein mehrfach verwendbares

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 45/12 R

    Vertragsarzt - Vergütung von Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten

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