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   LSG Hessen, 01.10.2010 - L 7 AL 73/07 ZVW   

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https://dejure.org/2010,17057
LSG Hessen, 01.10.2010 - L 7 AL 73/07 ZVW (https://dejure.org/2010,17057)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01.10.2010 - L 7 AL 73/07 ZVW (https://dejure.org/2010,17057)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - L 7 AL 73/07 ZVW (https://dejure.org/2010,17057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaftszeit bei der Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaftszeit bei der Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94

    Einstrahlung - Entsendung - Konzernintern - Inländische Tochtergesellschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 01.10.2010 - L 7 AL 73/07
    Dabei sei bei einer Beschäftigung in einem Betrieb, der nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich in der Weise verselbständigt sei, dass er als juristische Person bestehe, regelmäßig von einer Eingliederung in diesen Betrieb auszugehen ( BSG vom 7. November 1996 - 12 RK 79/94 -, BSGE 79, 214, 218).

    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird sowohl in Fällen der Entsendung eines Arbeitnehmers aus dem Ausland in das Inland (Einstrahlung, § 5 SGB IV) als auch für die vorliegende Konstellation der Entsendung in das Ausland (Ausstrahlung gemäß § 4 SGB IV) für die Zuordnung als maßgebend angesehen, wo der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses liegt (BSG, Urteil vom 7. November 1996, 12 RK 79/94, Juris, Rdnr. 24 ff.).

    Damit setzt eine Ausstrahlung regelmäßig voraus, dass der im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer zum einen organisatorisch in den Betrieb des entsendenden inländischen Arbeitgebers eingegliedert bleibt und dort wesentliche Elemente eines Beschäftigungsverhältnisses (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV) erfüllt werden und sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt zum anderen gegen den entsendenden inländischen Arbeitgeber richtet (BSG, Urteil vom 7. November 1996, 12 RK 79/94, Juris, Rdnr. 24 ff.; Wellisch/Näth/Thiele, IStR 2003, 746, 747 f).

    Nach den vom BSG zur Eingliederung in einen ausländischen Betrieb aufgestellten Kriterien (Urteil vom 7. November 1996, 12 RK 79/94, Juris, Rdnr. 24 ff.) dürfte zwar beim Kläger wegen einer fehlenden rechtlichen Verselbständigung der D. gegenüber der D. GmbH nicht von seiner zwingenden Eingliederung in den ausländischen Betrieb der D. auszugehen sein, da die D. als amerikanische (Limited) Partnership keine eigene Rechtspersönlichkeit hat (Hay, US-Amerikanisches Recht, 4. Aufl. 2008, S. 197) und ihre Gewinne und Verluste ihren Gesellschaftern zugerechnet werden (vgl. Hay, US-Amerikanisches Recht, 4. Aufl. 2008, S. 197) und sie deshalb in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Struktur nicht mit einer deutschen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, sondern einen einer Repräsentanz oder einer Zweigniederlassung ähnlichen unselbständigen Unternehmensteil darstellt.

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 01.10.2010 - L 7 AL 73/07
    weiter geführt werden soll, weshalb § 4 Abs. 1 SGB IV eine "im Voraus" feststehende zeitliche Begrenzung fordert (BSG, Urteil vom 10. August 1999, B 2 U 30/98 R, Juris, Rdnr. 22 ff.).

    Zum anderen würde eine Entsendung im Sinne des § 4 SGB IV voraussetzen, dass das Beschäftigungsverhältnis nach Beendigung des Auslandsaufenthalts mit dem entsendenden Arbeitgeber weiter geführt werden soll (BSG, Urteil vom 10. August 1999, B 2 U 30/98 R, Juris, Rdnr. 22 ff.).

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