Rechtsprechung
LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 157/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 9 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychischer Schaden - Mobbing - Folgeunfall - Berufkrankheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) eines Versicherten infolge eines anerkannten Arbeitsunfalls; Anerkennung des Mobbings als Folgeunfall
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Versichertenrente - Höhe der MdE - Berücksichtigung psychischer Störungen - Mobbing - fehlende haftungsausfüllende Kausalität - keine mittelbare Unfallfolge - kein Folgeunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Berücksichtigung von Mobbing am Arbeitsplatz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 15.06.2007 - S 1 U 41/05
- LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 157/07
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - seelischer …
Die Besonderheit der als Mobbing bezeichneten tatsächlichen Erscheinungen liegt damit darin, dass nicht einzelne, abgrenzbare Handlungen, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers führen kann (s. BAG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - juris; vgl. insgesamt Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 1. Dezember 2009, - L 3 U 157/07 - juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2011, - L 3 U 30/08 -). - LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 30/08
Für psychische Erkrankungen durch Mobbing am Arbeitsplatz gibt es keine Rente aus …
Die Besonderheit der als Mobbing bezeichneten tatsächlichen Erscheinungen liegt damit darin, dass nicht einzelne, abgrenzbare Handlungen, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers führen kann (s. BAG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - juris; vgl. insgesamt Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 1. Dezember 2009, - L 3 U 157/07 - juris). - SG Darmstadt, 31.08.2012 - S 3 U 44/09 Die erkennende Kammer schließt sich zunächst der Auffassung des hessischen Landessozialgerichts in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 (Az. L 3 U 157/07 ) an, wonach der Anerkennung des Mobbings als Arbeitsunfall bereits der Umstand entgegensteht, dass es sich hierbei um kein punktuelles, auf eine Arbeitsschicht begrenztes Ereignis handelt, das einen Gesundheitsschaden hervorzurufen vermag, weshalb eine Entschädigung als Arbeitsunfall nicht möglich ist.