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   LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10   

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https://dejure.org/2012,12972
LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10 (https://dejure.org/2012,12972)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03.02.2012 - L 9 U 109/10 (https://dejure.org/2012,12972)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - L 9 U 109/10 (https://dejure.org/2012,12972)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Erkrankungen durch ionisierende Strahlen als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung für ehemalige NVA-Soldaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2011 - L 6 VS 3/06

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10
    Die Kommission selbst ist nach ihren Antworten zu I. 1. und 2. der o.g. Fragen allein zu den Waffensystemen HAWK, NIKE und AN/CPN-4 davon ausgegangen, dass Operatoren einer relevanten Exposition ausgesetzt sein konnten (wie hier LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Februar 2011 - L 6 VS 3/06 - juris).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (s. BSGE 45, 1, 9 sowie BSGE 19, 52, 53 und BSGE 7, 103, 106).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 5 VS 11/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Bestattungsgeld nach dem

    Auszug aus LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10
    Ob der Bericht der Radarkommission rechtliche Relevanz hat und ggf. in welcher Art (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Februar 2008, L 5 VS 11/05: antizipiertes Sachverständigengutachten bzw. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2008, L 6 VS 2599/06Rn 32: Beweiserleichterung) kann dahinstehen, da der Kläger die Voraussetzungen der von der Radarkommission vorgesehenen Beweiserleichterungen nicht erfüllt.
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (s. BSGE 45, 1, 9 sowie BSGE 19, 52, 53 und BSGE 7, 103, 106).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10
    Durch die unbestimmte Bezeichnung von Berufskrankheiten als "Erkrankungen durch ..." will der Verordnungsgeber alle denkbaren Krankheiten zu Berufskrankheiten erklären, die nach den fortschreitenden Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ursächlich auf die genannten Einwirkungen zurückzuführen sind, ohne dass weitere Einschränkungen gemacht werden ( BSG, Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 29/99 R, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2008 - L 6 VS 2599/06 - juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im BK-Recht gilt, wie auch sonst in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Theorie der wesentlichen Bedingung (s. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 sowie B 2 U 26/04 - = BSGE 96, 196 - 209).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10
    Letzteres gilt auch für Unfälle, die bereits in der ehemaligen DDR als Arbeitsunfälle anerkannt waren, so dass hierdurch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Rechtsnorm eine Überprüfung daraufhin, ob sie nach den Vorschriften des Dritten Buches der RVO als Arbeitsunfälle zu entschädigen wären, nicht ausgeschlossen ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R -, in HVBG-INFO 2001, 2237-2246).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Gefährdung durch Strahlung in

    Auszug aus LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10
    Durch die unbestimmte Bezeichnung von Berufskrankheiten als "Erkrankungen durch ..." will der Verordnungsgeber alle denkbaren Krankheiten zu Berufskrankheiten erklären, die nach den fortschreitenden Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ursächlich auf die genannten Einwirkungen zurückzuführen sind, ohne dass weitere Einschränkungen gemacht werden ( BSG, Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 29/99 R, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2008 - L 6 VS 2599/06 - juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im BK-Recht gilt, wie auch sonst in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Theorie der wesentlichen Bedingung (s. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 sowie B 2 U 26/04 - = BSGE 96, 196 - 209).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10
    Jedoch ist der ursächliche Zusammenhang nicht bereits dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 7/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ursachenzusammenhang -

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 21 U 173/11

    Berufskrankheit; Radargerät P - 12; NVA; Karzinom; Vollbeweis; Funkorter;

    Jedoch muss, damit die Anerkennung einer Berufskrankheit überhaupt in Betracht kommen kann, der Versicherte einer deutlich höheren Dosis als die Gesamtbevölkerung ausgesetzt gewesen sein, wie sich bereits aus § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII ("... durch besondere Einwirkungen versursacht sind"; vgl. insgesamt LSG Hessen v. 03.02.2012 - L 9 U 109/10 - juris, Rn. 20 ff.) ergibt.

    Der Senat musste dabei nicht abschließend klären, ob dem Bericht der Radarkommission rechtliche Relevanz zukommt und ggf. in welcher Art (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen v. 13.02.2008 - L 5 VS 11/05 - juris: antizipiertes Sachverständigengutachten; so wohl auch BSG v. 02.10.2008 - B 9 VS 3/08 B - juris, Rn. 8; LSG Baden-Württemberg v. 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06 - Rn. 32: Beweiserleichterung), denn jedenfalls können die Empfehlungen und sachverständigen Expertisen als Grundlage der Überzeugungsbildung des Senats herangezogen werden (vgl. i.E. zur Berücksichtigung des RB im Rahmen der Beweiswürdigung auch LSG Hessen v. 03.02.2012 - L 9 U 109/10 - juris, Rn. 23; zur herausragenden Stellung des RB als gutachterliche Äußerung vgl. auch LSG Baden-Württemberg v. 15.12.2011 - L 6 VS 4157/10 - juris, Rn. 60).

    (vgl. LSG NRW v. 01.02.2011 - L 6 VS 3/06 - a.a.O., Rn. 37 ff.; LSG Hessen v. 03.02.2012 - L 9 U 109/10 - juris, Rn. 26 ff.).

    In dem RB wird davon ausgegangen, dass die Reichweite von Röntgenstrahlung relativ gering ist und Gefährdungen für das nur in unmittelbarer Nähe der strahlenden Sender bei Einstellungs- und Reparaturarbeiten entstehen konnten Bei den vor diesem Hintergrund in den Empfehlungen aufgenommenen "Operatoren" waren jeweils die konkreten Tätigkeiten an den einzelnen Störquellen zu überprüfen (vgl. RB Seite 44 ff.); vgl. LSG Hessen v. 03.02.2012 - L 9 U 109/10, a.a.O., Rn. 33).

  • LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheiten gem BKV Anl 1 Nr 1103, 4109 -

    Zu den stochastischen Wirkungen hingegen zählen namentlich die unizellulären Prozesse, bei denen die Strahleneffekt nur innerhalb einer Zelle wirken; wozu auch das Krankheitsbild des Versicherten zählt (s. Schönberge/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, S. 1180 ff.; Hess. LSG, Urteil vom 3. Februar 2012 - L 9 U 109/10 - juris), für das demnach keine bestimmte Mindeststrahlendosis vorausgesetzt werden kann, da eine solche wissenschaftlich nicht belegt ist.
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2012 - L 2 VS 13/11

    Soldatenversorgung - Hinterbliebenenrente - Tumorerkrankung eines ehemaligen

    Das Vorliegen einer Wehrdienstbeschädigung setzt danach den Nachweis einer entsprechenden Strahlendosis durch Ganz- oder Teilkörperbestrahlung, Kontamination oder Inkorporation voraus (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. März 2012 - L 13(6) VS 58/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2011 - L 6 VS 5431/08; zum Unfallversicherungsrecht: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. Februar 2012 - L 9 U 109/10).

    Auch dem Bericht der Radarkommission sind dafür keine Anhaltspunkte zu entnehmen (im Ergebnis ebenso bezogen auf Tätigkeiten an Radarbildschirmen und anderen Sichtgeräten: Hessisches LSG, Urteil vom 3. Februar 2012 - L 9 U 109/10; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2011 - L 6 VS 157/10).

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - L 2 V 4/09

    Soldatenversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Das Vorliegen einer Wehrdienstbeschädigung setzt danach den Nachweis einer entsprechenden Strahlendosis durch Ganz- oder Teilkörperbestrahlung, Kontamination oder Inkorporation voraus (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. März 2012 - L 13(6) VS 58/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2011 - L 6 VS 5431/08; zum Unfallversicherungsrecht: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. Februar 2012 - L 9 U 109/10).

    Anhaltspunkte dafür, dass die im Jahr 1970 am Arbeitsplatz des Verstorbenen verwendeten monochromen Bildschirme in höherem Maße ionisierende Strahlen abgegeben haben, kann der Senat nicht erkennen und auch der Bericht der Radarkommission enthält dafür keine Anhaltspunkte (im Ergebnis ebenso bezogen auf Tätigkeiten an Radarbildschirmen und anderen Sichtgeräten: Hessisches LSG, Urteil vom 3. Februar 2012 - L 9 U 109/10).

  • LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 U 166/18

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Jedoch muss, damit die Anerkennung einer Berufskrankheit überhaupt in Betracht kommen kann, der Versicherte einer deutlich höheren Dosis als die Gesamtbevölkerung ausgesetzt gewesen sein, wie sich bereits aus § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII ("... durch besondere Einwirkungen versursacht sind") ergibt (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 2012 - L 9 U 109/10 ; LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Februar 2019 - L 21 U 173/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 12 VE 11/10
    Das Vorliegen einer WDB setzt danach den Nachweis einer entsprechenden Strahlendosis durch Ganz- oder Teilkörperbestrahlung, Kontamination oder Inkorporation voraus (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.3.2012 - L 13(6) VS 58/08 - LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.12.2011 - L 6 VS 5431/08; zum Unfallversicherungsrecht: LSG Hessen, Urt. v. 3.2.2012 - L 9 U 109/10).
  • SG Aachen, 14.03.2014 - S 6 U 82/13

    Anerkennung eines Stimmlippentumors als Berufskrankheit wegen Asbestexpositionen

    Allerdings geht sie mit der wissenschaftlichen Literatur und der obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass eine Tumorerkrankung wie die bei dem Kläger vorliegende als sog. stochastische Strahlenfolge einzuordnen ist, die nicht ab einer bestimmten Strahlendosis auftritt, sondern dass lediglich die Wahrscheinlichkeit für ihr Auftreten mit wachsender Strahlendosis zunimmt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.04.2009 - L 3 U 99/07 = juris Rdnr. 25; Hess. LSG, Urteil vom 03.02.2012 - L 9 U 109/10 = juris Rdnr. 21; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16.05.2012 - L 1 U 54/06 = juris Rdnr. 25; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl. 2010, S. 1181; Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 2402 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung "Erkrankungen durch ionisierende Strahlen" - Bekanntmachung des BMAS vom 24.10.2011, GMBl. 2011, Nr. 49-51, S. 9).
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