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   LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12 ZVW   

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https://dejure.org/2016,24487
LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12 ZVW (https://dejure.org/2016,24487)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03.05.2016 - L 3 U 129/12 ZVW (https://dejure.org/2016,24487)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - L 3 U 129/12 ZVW (https://dejure.org/2016,24487)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12
    Eine nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Tätigkeit als Beschäftigter wird verrichtet, wenn der Verletzte zur Erfüllung eines von ihm begründeten Rechts- und damit Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere eines Arbeitsverhältnisses eine eigene Tätigkeit in Eingliederung in das Unternehmen eines anderen zu dem Zwecke verrichtet, dass die Ergebnisse seiner Verrichtung diesem und nicht ihm selbst unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereichen (BSG, Urteil vom 14. November 2013 - B 2 U 15/12 R - juris).

    Ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (BSG, Urteil vom 14. November 2013 - B 2 U 15/12 R - juris).

    Eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 14. November 2013 - B 2 U 15/12 R -, 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R - und vom 15. Mai 2012 - B 2 U 8/11 R; LSG NRW, Urteil vom 26. März 2013 - L 17 U 370/12 -).

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12
    Eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit muss nicht bestehen, noch sind die Beweggründe des Handelnden für sein Tätigwerden maßgebend (BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R und vom 17. März 1992 - 2 RU 6/91 - jeweils juris).

    Maßgebend sind vielmehr die gesamten Umstände des Einzelfalles (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 6/91 - in SozR-2200 § 539 RVO Nr. 15).

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12
    Eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit muss nicht bestehen, noch sind die Beweggründe des Handelnden für sein Tätigwerden maßgebend (BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R und vom 17. März 1992 - 2 RU 6/91 - jeweils juris).

    Bei der unfallbringenden Tätigkeit muss die Handlungstendenz wesentlich auf die Belange des als unterstützt geltend gemachten Unternehmens gerichtet seien, damit die Handlung als beschäftigtenähnliche Tätigkeit für dieses Unternehmen gewertet werden kann (BSG, Urteil vom 5. März 2002, a.a.O.).

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12
    Das Bundessozialgericht hat durch Urteil vom 27. März 2012 (Az.: B 2 U 5/11 R) das Urteil des Landessozialgerichts vom 31. Januar 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

    Es muss eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht werden, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (Urteil des BSG vom 27. März 2012, B 2 U 5/11 R, zu dem hier vorliegenden Fall).

  • LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11

    Versicherungsschutz forstwirtschaftlicher Unternehmer

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12
    Im Urteil vom 28. September 1999 (B 2 U 40/98 R in juris) und 7. Dezember 2004 (B 2 U 43/03 R in juris) hat das BSG ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft grundsätzlich voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG, Beschluss vom 12. Juni 1998 - 2 BU 185/88)." So auch das Landessozialgericht München in einem Urteil vom 14. November 2011 (L 2 U 220/11 in juris) unter Bezugnahme auf Urteile des BSG vom 7. Dezember 2004 (B 2 U 43/03 R) und 6. Mai 2003 (B 2 U 37/02 R) und die Kommentarliteratur.

    Wenn das Holz aufgrund von Bezugsrechten erworben worden ist, ist die Holzernte auf fremden Grundstücken sowie die Lagerung von eingeschlagenem Holz und dessen Verarbeitung zu Brennholz kein Betreiben eines eigenständigen forstwirtschaftlichen Unternehmens, die Arbeiten stehen deshalb nicht in einem inneren Zusammenhang mit einem forstwirtschaftlichen Unternehmen (so auch das Landessozialgericht München im Urteil vom 14. November 2011 - L 2 U 220/11 in juris).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R - veröffentlicht in SozR 4-2700 § 123 Nr. 2 und in juris) ist, wenn wirtschaftliche Tätigkeiten am "Land" durchgeführt werden, derjenige landwirtschaftlicher Unternehmer, der als Besitzer von Grundstücken (Eigentümer, Pächter, Nießbraucher oder sonstige Nutzer) auf eigene Rechnung Tätigkeiten verrichtet oder verrichten lässt, die mit dem Boden in irgendeiner Art wirtschaften.
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12
    Im Urteil vom 28. September 1999 (B 2 U 40/98 R in juris) und 7. Dezember 2004 (B 2 U 43/03 R in juris) hat das BSG ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft grundsätzlich voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG, Beschluss vom 12. Juni 1998 - 2 BU 185/88)." So auch das Landessozialgericht München in einem Urteil vom 14. November 2011 (L 2 U 220/11 in juris) unter Bezugnahme auf Urteile des BSG vom 7. Dezember 2004 (B 2 U 43/03 R) und 6. Mai 2003 (B 2 U 37/02 R) und die Kommentarliteratur.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - L 17 U 370/12
    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12
    Eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 14. November 2013 - B 2 U 15/12 R -, 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R - und vom 15. Mai 2012 - B 2 U 8/11 R; LSG NRW, Urteil vom 26. März 2013 - L 17 U 370/12 -).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12
    Eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 14. November 2013 - B 2 U 15/12 R -, 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R - und vom 15. Mai 2012 - B 2 U 8/11 R; LSG NRW, Urteil vom 26. März 2013 - L 17 U 370/12 -).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B

    Ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zur Sicherstellung der

    Auszug aus LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12
    Es entspricht daher der Billigkeit, wenn ihnen Kosten erstattet werden (§ 162 Abs. 3 VwGO; vgl. BSG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 33/05 B - in juris).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 37/02 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - landwirtschaftliches

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 80/90

    Klage gegen die Beitragsforderungen zu einer landwirtschaftlichen

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliche Unfallversicherung -

  • BSG, 01.02.1979 - 2 RU 29/77

    Landwirtschaftliches Unternehmen - Hauptunternehmen - Nebenunternehmen -

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2023 - L 1 U 954/23

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall eines Land- und Forstwirt

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R - veröffentlicht in SozR 4-2700 § 123 Nr. 2 und in juris) ist, wenn wirtschaftliche Tätigkeiten am "Land" durchgeführt werden, derjenige landwirtschaftlicher Unternehmer, der als Besitzer von Grundstücken (Eigentümer, Pächter, Nießbraucher oder sonstige Nutzer) auf eigene Rechnung Tätigkeiten verrichtet oder verrichten lässt, die in irgendeiner Art mit dem Boden, also den versicherten Grundstücken, zusammenhängen (vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 3. Mai 2016 - L 3 U 129/12 ZVW -, Rn. 32 - 33, juris).

    Hierzu zählt die gesamte Vegetations- und Wirtschaftskette (Vorbereitung und Pflege des Bodens, Pflanzen, Baumpflege, Kulturpflege, Ernte des Holzes, Verkauf als Stammholz oder - nach Weiterverarbeitung - als Brennholz) sowie der Wegebau im Wald (Feddern, a.a.O., Rn. 24; Hessisches LSG - L 3 U 129/12 ZVW -, a.a.O, Rn. 33).

    Richtig ist, dass die Verarbeitung "fremden" Holzes mangels sachlichen Zusammenhangs zur versicherten Tätigkeit nicht unter dem Schutz der landwirtschaftlichen Unfallversicherung steht (Hessisches LSG, Urteil vom 3. Mai 2016 - L 3 U 129/12 ZVW -, Rn. 41, juris; SG München, Urteil vom 17. Februar 2023 - S 1 U 5029/22 -, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 U 3164/22

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Der Fall des Klägers ist auch anders gelagert als der Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hessischen LSG vom 03.05.2016 - L 3 U 129/12 ZVW - zugrunde lag.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 17 U 811/17
    Die Zuständigkeit erstreckt sich auf alle für den Haushalt tätigen Personen, für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder nach Abs. 2 Satz 1 SGB VII (= § 548 RVO) Versicherungsschutz besteht (Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 03.05.2016 - L 3 U 129/12 ZVW - juris RdNr 35; Triebel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl., § 129 SGB VII (Stand: 03.01.2020), Rn. 27).
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