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   LSG Hessen, 03.09.2003 - L 6 AL 1318/01   

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https://dejure.org/2003,19758
LSG Hessen, 03.09.2003 - L 6 AL 1318/01 (https://dejure.org/2003,19758)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03.09.2003 - L 6 AL 1318/01 (https://dejure.org/2003,19758)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03. September 2003 - L 6 AL 1318/01 (https://dejure.org/2003,19758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 112 Abs 5 Nr 10 AFG, § 112 Abs 7 AFG, § 133 Abs 1 S 1 SGB 3, § 14 SGB 1
    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - beitragspflichtige Beschäftigung als Gefangener - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - Verschiebung der Antragstellung - Rechtsänderung durch Inkrafttreten des SGB 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - beitragspflichtige Beschäftigung als Gefangener - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - Verschiebung der Antragstellung - Rechtsänderung durch Inkrafttreten des SGB 3)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.09.2003 - L 6 AL 1318/01
    Dabei ist ein "objektiver" Maßstab für die Klärung der Frage anzulegen, was als "offensichtlich" zu gelten hat (vgl. BSG, Urt. vom 5. Aug. 1999 - B 7 AL 38/98 R - m.w.N. aus der Rspr. - SozR 3-4100 § 110 Nr. 2).

    1999 (- B 7 AL 38/98 R -) entschiedenen Fall, wo es um die Beratung eines älteren Arbeitslosen (unweit des ersten Rentenzugangsalters) im Hinblick auf eine schon länger bestehende Rechtslage ging.

  • BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R

    Spontanberatung beim Erziehungsgeld, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Hessen, 03.09.2003 - L 6 AL 1318/01
    Die Verpflichtung des Leistungsträgers zur "spontanen" (und d.h.: nicht gezielt erfragten) Beratung setzt eine für diesen erkennbare, klar zutage tretende Gestaltungsmöglichkeit voraus, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig sein muss, dass sie ein verständiger Antragsteller mutmaßlich - wiederum nach "objektiven" Kriterien - genutzt hätte (vgl. - seinerzeit abweichend vom hier erkennenden Senat - BSG, Urt. vom 13. Dezember 2000 - B 14 EG 10/99 R - m.w.N. aus der Rspr. des BSG - Kurzwiedergabe in SGb 2001, 239; Volltext in JURIS-online verfügbar).

    Bei einer neuen, offenen und/oder noch unklaren oder aber unsicheren Rechtslage konnte aber eine Verpflichtung der Beklagten zur "Optimierungsberatung" nicht entstehen (vgl. hierzu auch BSG, Urt. vom 13. Dezember 2000 - B 14 EG 10/99 R -).

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 83/99 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs aufgrund einer Abfindung nach

    Auszug aus LSG Hessen, 03.09.2003 - L 6 AL 1318/01
    Diese "fiktive Einstufung" hat die Beklagte - auch unter Berücksichtigung des nunmehr in der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit gelegentlich so genannten "Günstigkeitsprinzips" (im Arbeitsrecht wird der Terminus anders gebraucht, vgl. Schaub, ArbR-Handbuch, 9. Aufl. § 204 IV.3 und passim), wonach von der jeweils günstigsten tariflichen Einstufung auszugehen ist (vgl. BSG, Urt. vom 23. November 1988 - ">112%20AFG%20Nr.%2042#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 112 AFG Nr. 42, S. 200 - sowie vom 14. Februar 1989 - ">136%20AFG%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 136 AFG Nr. 7 S. 32 ff. - und vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 83/99 R - ">136%20AFG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 136 AFG Nr. 2 S. 65 ff.)) - zutreffend vorgenommen.
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus LSG Hessen, 03.09.2003 - L 6 AL 1318/01
    Nach ständiger Rechtsprechung wird in Übereinstimmung mit der Literatur aber - vor allem auch aus prozessökonomischen Gründen - eine erweiternde Auslegung des § 96 SGG befürwortet (Meyer-Ladewig, SGG. 7. Aufl. § 96 Rdnrn. 2 und 4 m.w.N. auch aus der Rspr. des BSG; die einschränkende Rechtsprechung des BSG im Bereich des Kassen- bzw. Vertragsarztrechts - vgl. z.B. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 und Meyer-Ladewig, a.a.O., Rdnr. 5c - ist vorliegend nicht einschlägig).
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