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   LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16   

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LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16 (https://dejure.org/2018,67415)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03.12.2018 - L 5 EG 18/16 (https://dejure.org/2018,67415)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 2018 - L 5 EG 18/16 (https://dejure.org/2018,67415)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 2/15 R

    Betreuungsgeld - Stichtagsregelung - vor dem 1. 8. 2012 geborene Kinder -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16
    Ergänzend verwies der Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Dezember 2015 (B 10 EG 2/15 R) und vertrat auf die rechtlichen Hinweise des Kammervorsitzenden im Erörterungstermin vom 10. Mai 2016 die Auffassung, Amtshaftungsansprüche seien vorliegend ausgeschlossen.

    Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf das Urteil vom 15. Dezember 2015, B 10 EG 2/15 R) könnten sich nur solche (früheren) Anspruchsinhaber auf Vertrauensschutz berufen, denen bis zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts bereits ein bestandskräftiger Bewilligungsbescheid erteilt worden sei.

    Vielmehr ist entscheidend zu berücksichtigen, dass lediglich nicht mehr anfechtbare Entscheidungen (Bewilligungsbescheide) von der Nichtigerklärung der zugrunde liegenden Normen unberührt blieben und dies im Umkehrschluss zur Folge hat, dass Ansprüchen auf Betreuungsgeld, die in noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren geltend gemacht werden, aufgrund der Nichtigerklärung jegliche Rechtsgrundlage entzogen ist (so auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015, B 10 EG 2/15 R.; ebenso ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats: z. B. Urteile vom 24. Mai 2016, L 5 EG 10/16 und 22. November 2016, L 5 EG 3/16).

  • BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13

    Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

    Auszug aus LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16
    Im Berufungsverfahren ist noch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Handelns des Beklagten im Hinblick auf die Nichtbescheidung des Leistungsantrags noch vor Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 (1 BvF 2/13) streitig.

    Durch Bescheid vom 16. Oktober 2015 lehnte der Beklagte den Antrag mit der Begründung ab, das Bundesverfassungsgericht habe mit Urteil vom 21. Juli 2015 (1 BvF 2/13) §§ 4a bis 4d des BEEG rückwirkend für nichtig erklärt.

    Das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 31. Mai 2016 kann nicht aufrechterhalten bleiben, soweit es festgestellt hat, dass das beklagte Land rechtswidrig gehandelt habe, indem es den Antrag der Kläger auf Zahlung von Betreuungsgeld nicht vor der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 (1 BvF 2/13) beschieden habe.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - L 12 AL 57/05

    Feststellungsklage - Subsidiarität - fehlendes Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16
    Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Feststellungsklage gegenüber einem Amtshaftungsprozess vor einem ordentlichen Gericht subsidiär ist, sofern sich das primäre Rechtsschutzbegehren vor dem Beschreiten des Sozialrechtswegs erledigt hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2008, L 12 AL 57/05; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG Kommentar, 12. Auflage 2017, § 55 Rn. 15b m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16
    Demgegenüber liegt nahe, sofern sich das primäre Rechtsschutzbegehren erst während des gerichtlichen Verfahrens erledigt hat und der Rechtsstreit im Hinblick auf Amtshaftungsansprüche fortgeführt wird, die Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Schadensersatzklage zu verneinen und die Feststellungsklage als zulässig anzusehen, um aus prozessökonomischen Gründen den Kläger nicht um die Früchte des bisherigen Prozesses zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998, 4 C 14/96).
  • VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 93.866

    "zusammengestellter" Abfall - § 43 Abs. 2 VwVfG, Erledigung kraft behördlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16
    Insoweit gibt es keinen Anspruch auf den "sachnäheren Richter" (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 1995, 20 B 93.866).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 43/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Vertragsarztsitz - keine

    Auszug aus LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16
    Mithin konnte zulässigerweise Klage gegen den Widerspruchsbescheid nur von der Klägerin erhoben werden, weil nur ihr gegenüber die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte besteht und sie dementsprechend beschwert sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 22. Oktober 2014, B 6 KA 43/13 R).
  • LSG Hessen, 22.03.2019 - L 2 R 213/16
    Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Feststellungsklage gegenüber einem Amtshaftungsprozess vor einem ordentlichen Gericht subsidiär ist, sofern sich das primäre Rechtsschutzbegehren vor dem Beschreiten des Sozialrechtswegs erledigt hat (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 3. Dezember 2018, L 5 EG 18/16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2008, L 12 AL 57/05; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, Kommentar, 12. Auflage 2017, § 55 Rn. 15b m.w.N.).
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