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   LSG Hessen, 04.05.2015 - L 1 KR 381/13   

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https://dejure.org/2015,11506
LSG Hessen, 04.05.2015 - L 1 KR 381/13 (https://dejure.org/2015,11506)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.05.2015 - L 1 KR 381/13 (https://dejure.org/2015,11506)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - L 1 KR 381/13 (https://dejure.org/2015,11506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterstützungsleistungen der Krankenkasse bei einem Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler; Umfang der Unterstützungsleistung; Unterstützung privater Interessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 66
    Unterstützungsleistungen der Krankenkasse bei einem Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 09.07.1998 - L 4 KR 4/98

    Voraussetzungen der "Unterstützung" von Krankenkassen bei der Verfolgung von

    Auszug aus LSG Hessen, 04.05.2015 - L 1 KR 381/13
    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, der insoweit lediglich von einer Unterstützung und nicht von einer umfassenden Hilfeleistung bzw. gar einer Durchführung des Prozesses spricht (so auch: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juli 1998, L 4 KR 4/98; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. März 2015, L 5 KR 40/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2013, L 11 KR 5691/11).

    Im Rahmen des § 66 SGB V handelt es sich aber um die Unterstützung privater Interessen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juli 1998, L 4 KR 4/98; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. März 2015, L 5 KR 40/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2013, L 11 KR 5691/11).

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - L 5 KR 40/15

    Krankenversicherung - Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern

    Auszug aus LSG Hessen, 04.05.2015 - L 1 KR 381/13
    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, der insoweit lediglich von einer Unterstützung und nicht von einer umfassenden Hilfeleistung bzw. gar einer Durchführung des Prozesses spricht (so auch: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juli 1998, L 4 KR 4/98; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. März 2015, L 5 KR 40/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2013, L 11 KR 5691/11).

    Im Rahmen des § 66 SGB V handelt es sich aber um die Unterstützung privater Interessen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juli 1998, L 4 KR 4/98; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. März 2015, L 5 KR 40/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2013, L 11 KR 5691/11).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 5691/11
    Auszug aus LSG Hessen, 04.05.2015 - L 1 KR 381/13
    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, der insoweit lediglich von einer Unterstützung und nicht von einer umfassenden Hilfeleistung bzw. gar einer Durchführung des Prozesses spricht (so auch: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juli 1998, L 4 KR 4/98; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. März 2015, L 5 KR 40/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2013, L 11 KR 5691/11).

    Im Rahmen des § 66 SGB V handelt es sich aber um die Unterstützung privater Interessen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juli 1998, L 4 KR 4/98; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. März 2015, L 5 KR 40/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2013, L 11 KR 5691/11).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2023 - L 16 KR 432/22

    Beschneidungsdepression? - Krankenkasse muss kein neues Gutachten einholen

    Wie das Hessische Landessozialgericht im Urteil vom 4. Mai 2015 - L 1 KR 381/13 - zutreffend ausführe, ziele die Unterstützung im Sinne des § 66 SGB V darauf ab, dem Versicherten Leistungen zu gewähren, die ihm die Beweisführung erleichterten, also ihm die für eine Rechtsverfolgung essentiellen Informationen zugänglich machten.

    Es hat die einschlägige Rechtsprechung  - hier das Urteil des Hessischen LSG, Urteil vom 4. Mai 2015 < L 1 KR 381/13 > - zugrunde gelegt und ist zu dem zutreffenden Ergebnis gelangt, dass die Beklagte ihrer Verpflichtung aus § 66 SGB V umfassend nachgekommen ist.

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