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   LSG Hessen, 05.02.2021 - L 3 U 205/17   

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https://dejure.org/2021,2885
LSG Hessen, 05.02.2021 - L 3 U 205/17 (https://dejure.org/2021,2885)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.02.2021 - L 3 U 205/17 (https://dejure.org/2021,2885)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - L 3 U 205/17 (https://dejure.org/2021,2885)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 8 Abs. 1 SGB VII, § 2 Abs. 1 Nr. 15a SGB VII
    SGB VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 8 Abs. 1 SGB VII ; § 2 Abs. 1 Nr. 15a SGB VII
    Gewollte motorische Abläufe wie das bewusste Ausweichmanöver beim Völkerballspiel sind generell nicht geeignet, die Zusammenhangstrennung einer gesunden Achillessehne zu bewirken.

  • rechtsportal.de

    § 8 Abs. 1 SGB VII ; § 2 Abs. 1 Nr. 15a SGB VII
    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die haftungsbegründende Kausalität einer Ausweichbewegung beim Ballsport für eine Achillessehnenruptur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Achillessehnenriss beim Völkerball kein Arbeitsunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit einer Kausalitätsprüfung bei Prüfung eines Anspruchs auf Entschädigungsleistung aufgrund eines Arbeitsunfalls

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Sport in der Reha-Klinik verletzt - Sind Arbeitnehmer während einer Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung unfallversichert?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Achillessehnenriss beim Völkerball kein Arbeitsunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Achillessehnenriss beim Völkerball kein Arbeitsunfall - Versicherter hat keinen Anspruch auf Entschädigung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2021 - L 3 U 205/17
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung von Verletztenrente (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris Rdnr. 10 m. w. N.).

    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass ein möglicherweise aus mehreren Schritten bestehender Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).

    In einer 2. Stufe der Kausalitätsprüfung ist sodann die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die für den Erfolg rechtlich verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.).

    Im vorliegenden Fall muss daher die - als Anknüpfungstatsache im Vollbeweis nachzuweisende - konkrete Einwirkung nach ihrer Art und Intensität überhaupt geeignet sein, eine traumatische Zusammenhangstrennung der Achillessehne herbeizuführen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012, a.a.O.; Hempfling, Meyer-Clement, Bultmann, Brill, Krenn, Ludolph, "Achillessehnenschaden - Physik, Medizin und Recht", MED SACH 2016, S. 114 ff., 126, 131; Spellbrink, "Gibt es eine neue BSG-Rechtsprechung zur Kausalitätsprüfung in der Gesetzlichen Unfallversicherung?" SGb 2017, 1, 4).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2021 - L 3 U 205/17
    Hinsichtlich des Beweismaßstabs müssen die Tatbestandsmerkmale der "versicherten Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", des "Unfallereignisses" sowie des "Gesundheitsschadens" im Grad des Vollbeweises, d.h. mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit, für das Gericht feststehen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris Rdnr. 28).

    Danach geht es auf einer 1. Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. - so die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    Auf dieser Stufe der Tatsachenfeststellungen ist zudem zu prüfen, ob mehrere versicherte und nicht versicherte Ursachen zusammen objektiv wirksam geworden sind, ggf. sind deren Mitwirkungsanteile festzustellen (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    Im vorliegenden Fall muss daher die - als Anknüpfungstatsache im Vollbeweis nachzuweisende - konkrete Einwirkung nach ihrer Art und Intensität überhaupt geeignet sein, eine traumatische Zusammenhangstrennung der Achillessehne herbeizuführen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012, a.a.O.; Hempfling, Meyer-Clement, Bultmann, Brill, Krenn, Ludolph, "Achillessehnenschaden - Physik, Medizin und Recht", MED SACH 2016, S. 114 ff., 126, 131; Spellbrink, "Gibt es eine neue BSG-Rechtsprechung zur Kausalitätsprüfung in der Gesetzlichen Unfallversicherung?" SGb 2017, 1, 4).

    hängt die Rechterheblichkeit davon ab, ob unversicherte Mitursachen und ihr Mitwirkungsanteil nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweiligen Versicherung in einer Gesamtabwägung dieser Umstände des Einzelfalls die Schadensverursachung derart prägen, dass dieser nicht mehr dem Schutzbereich der Versicherung, sondern dem allgemeinen Lebensrisiko unterfällt (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012, a. a. O.).

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2021 - L 3 U 205/17
    Auch durch die versicherte Tätigkeit bedingte Unfälle des täglichen Lebens sind versichert (BSG, Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 10/11 R - juris m. w. N. aus der Rspr.).
  • LSG Hessen, 25.02.2014 - L 3 U 94/12

    Keine Anerkennung eines akut einschießenden Schmerzes als Gesundheitserstschaden

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2021 - L 3 U 205/17
    Die von dem Kläger geschilderten akuten Schmerzen stellen zwar allein einen solchen Schaden noch nicht da (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. Februar 2014 - L 3 U 94/12 - juris), wohl aber die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis aufgetretene Achillessehnenruptur.
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2021 - L 3 U 205/17
    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass ein möglicherweise aus mehreren Schritten bestehender Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2021 - L 3 U 205/17
    Mit diesem Erfordernis will das Gesetz nur ausdrücken, das ein aus innerer Ursache, d. h. aus dem Menschen selbst kommendes Ereignis nicht als Unfall anzusehen ist (BSG, Urteil vom 24. Juni 1981 - 2 RU 61/79 - juris).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2021 - L 3 U 205/17
    Die auf der 2. Prüfungsstufe der Kausalität zu prüfende Wesentlichkeit einer Bedingung ist eine reine Rechtsfrage (vgl. zur Theorie der wesentlichen Bedingung BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R - juris Rn. 23 ff. m. w. N. aus der Rechtsprechung und Literatur).
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