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   LSG Hessen, 05.08.2015 - L 6 AL 6/13   

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https://dejure.org/2015,24465
LSG Hessen, 05.08.2015 - L 6 AL 6/13 (https://dejure.org/2015,24465)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.08.2015 - L 6 AL 6/13 (https://dejure.org/2015,24465)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. August 2015 - L 6 AL 6/13 (https://dejure.org/2015,24465)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 144 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III a.F., § 159 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III, §§ 31, 31a, 31b SGB II
    Bei zwei zeitgleich erfolgten Arbeitsablehnungen auf zwei zeitgleich ausgehändigte Vermittlungsangebote treten zwei "erste" Sperrzeittatbestände i.S. des § 144 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III in der im Jahr 2010 geltenden Fassung (§ 159 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III) und nicht eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung; Eintritt von Sperrzeittatbeständen bei zwei zeitgleich erfolgten Arbeitsablehnungen auf zwei zeitgleich ausgehändigte Vermittlungsangebote

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zwei "erste" Sperrzeittatbestände bei zwei zeitgleichen Arbeitsablehnungen auf zeitgleiche Vermittlungsangebote

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.08.2015 - L 6 AL 6/13
    Das Sozialgericht hat mit Schreiben vom 25. November 2010 auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. November 2010 zu § 31 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (Az. B 4 AS 27/10 R) zur weiteren Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 10 v.H. der Regelleistung wegen eines wiederholten Meldeversäumnisses innerhalb eines bereits laufenden Sanktionszeitraums, die voraussetze, dass die vorausgegangene Sanktion bereits durch Bescheid festgestellt worden sei, hingewiesen und angefragt, ob eine Reduzierung der Sperrzeit auf drei Wochen in Betracht komme.

    Das Gericht beziehe sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II. Das Bundessozialgericht habe in seinem Urteil vom 9. November 2010 (B 4 AS 27/10 R, juris) zur Frage eines wiederholten Meldeversäumnisses im Sinne des § 31 Abs. 3 Satz 3 SGB II entschieden, dass es für eine weitere Absenkung des Arbeitslosengeldes II mit einem jeweils erhöhten Absenkungsbetrag einer vorausgegangenen entsprechenden Feststellung eines ggf. weiteren Meldeversäumnisses mit einem Absenkungsbetrag der niedrigeren Stufe bedürfe.

    Dies ergebe sich nicht aus dem Wortlaut der Vorschrift, jedoch spreche der systematische Zusammenhang sowie der Sinn und Zweck der Regelung dafür, eine jeweils weitere wiederholte Pflichtverletzung mit einem erhöhten Absenkungsbetrag erst dann anzunehmen, wenn eine vorangegangene Pflichtverletzung bereits mit einem Absenkungsbescheid der niedrigeren Stufe sanktioniert und dem Hilfebedürftigen zugestellt worden sei (BSG, Urteil vom 9. November 2010, Az. B 4 AS 27/10 R, juris, Rn. 19).

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 9. November 2010 - B 4 AS 27/10 R - zur Frage der Absenkung von Leistungen bei Meldeversäumnissen im Anwendungsbereich des SGB II sei nicht auf den Fall zweier gleichzeitig unterbereiteter Arbeitsangebote übertragbar.

    Das Sozialgericht hat diese Auffassung auf die grundsicherungsrechtliche Rechtsprechung zu wiederholten Meldeversäumnissen gestützt (BSG, Urteil vom 9. November 2010, B 4 AS 27/10 R, juris), die es auf den Tatbestand einer wiederholten Arbeitsablehnung übertragen hat.

    Das Bundessozialgericht hat in dem von dem Sozialgericht herangezogenen Urteil vom 9. November 2010 (B 4 AS 27/10 R, juris) entschieden, dass die weitere Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 10 v.H. der Regelleistung wegen eines wiederholten Meldeversäumnisses innerhalb eines bereits laufenden Sanktionszeitraums voraussetze, dass die vorausgegangene Sanktion bereits durch Bescheid festgestellt worden ist.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus LSG Hessen, 05.08.2015 - L 6 AL 6/13
    Die Dauer der Sperrzeit ist auch nicht aufgrund von Erwägungen über die Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht v. 10. Februar 1987, 1 BvL 15/83, BVerfGE 74, 203) der Sperrzeiten einzuschränken.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - L 2 AL 20/09

    Eintritt einer Sperrzeit wegen zweimaliger Ablehnung einer Arbeitsaufnahme

    Auszug aus LSG Hessen, 05.08.2015 - L 6 AL 6/13
    Das LSG Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2011, L 2 AL 20/09, juris Rn. 44 ff. zu zwei am 24. März 2005 und am 19. April 2005 unterbreiteten Arbeitsangeboten zutreffend ausgeführt: "Eine Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung beläuft sich nur bei erstmaligem versicherungswidrigen Verhalten in Form einer Ablehnung von Arbeit nach § 144 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III auf drei Wochen.
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Arbeitnehmerkündigung - wichtiger

    Auszug aus LSG Hessen, 05.08.2015 - L 6 AL 6/13
    Der Senat geht hiernach ebenso wie das Sozialgericht auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (zuletzt BSG, Urteil vom 14. September 2010 - B 7 AL 33/09 R, juris Rn. 10) davon aus, dass der Widerspruch des Klägers auch den Änderungsbescheid vom 4. Oktober 2010, der mit den Sperrzeitbescheiden eine Einheit bildet, erfasste und der Widerspruchsbescheid vom 13. Oktober 2010 auch seinen Widerspruch insoweit zurückgewiesen hat.
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Auszug aus LSG Hessen, 05.08.2015 - L 6 AL 6/13
    Während sich nach § 31b Abs. 1 S. 1 SGB II der Auszahlungsanspruch mit Beginn des Kalendermonats mindert, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt, tritt eine Sperrzeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kraft Gesetzes mit dem Sperrzeit begründenden Ereignis ein und läuft unabhängig vom Bestehen eines Leistungsanspruchs kalendermäßig ab (st. Rspr., vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, B 11 AL 10/08 R, juris).
  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 51/17

    Sperrzeiten wegen Nichtteilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen

    Umstritten ist, ob ein zweites versicherungswidriges Verhalten erst dann vorliegen kann, wenn das erstmalige versicherungswidrige Verhalten zuvor durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist (befürwortend Sächsisches LSG, Urteil vom 5. Februar 2016 - L 3 AL 199/15, juris; SG Kassel, Urteil vom 7. November 2012 - S 7 AL 214/10, juris; Vagolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand: September 2014, § 159 Rn. 481; Karmenski, in: Brand, SGB 111, 7. Aufl., § 159 Rn. 167; Winkler, in: Gagel SGB II/SGB III, Stand: März 2018, § 159 SGB III Rn. 369; ablehnend Hessisches LSG, Urteil vom 5. August 2015 - L 6 AL 6/13, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2011 - L 2 AL 20/09, juris).
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