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LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 EG 2/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 20.01.2010 - S 22 EG 1/07
- LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 EG 2/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 1703/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen Verletzung von Mitwirkungs- …
Auszug aus LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 EG 2/10
Ein Bescheid, der nicht erkennen lässt, ob der Leistungsträger seinen Ermessensspielraum erkannt und sodann sein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat, ist rechtswidrig, denn von einem Ermessensnichtgebrauch ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Leistungsträger von den ihm eingeräumten Ermessen ersichtlich keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. zu allem: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. September 2009, L 6 AS 275/08; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007, L 7 AS 1703/06; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2007, L 28 B 295/07 AS ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2007 - L 28 B 295/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweiliger Rechtschutz - Versagung von …
Auszug aus LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 EG 2/10
Ein Bescheid, der nicht erkennen lässt, ob der Leistungsträger seinen Ermessensspielraum erkannt und sodann sein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat, ist rechtswidrig, denn von einem Ermessensnichtgebrauch ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Leistungsträger von den ihm eingeräumten Ermessen ersichtlich keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. zu allem: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. September 2009, L 6 AS 275/08; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007, L 7 AS 1703/06; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2007, L 28 B 295/07 AS ER). - LSG Hessen, 23.09.2009 - L 6 AS 275/08
Grenzen der Mitwirkungspflicht bei der Versagung von Sozialleistungen
Auszug aus LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 EG 2/10
Ein Bescheid, der nicht erkennen lässt, ob der Leistungsträger seinen Ermessensspielraum erkannt und sodann sein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat, ist rechtswidrig, denn von einem Ermessensnichtgebrauch ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Leistungsträger von den ihm eingeräumten Ermessen ersichtlich keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. zu allem: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. September 2009, L 6 AS 275/08; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007, L 7 AS 1703/06; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2007, L 28 B 295/07 AS ER).
- BSG, 24.11.1987 - 3 RK 11/87
Auszug aus LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 EG 2/10
Richtige Klageart ist im Falle einer Versagung einer Leistung nach § 66 SGB I nur die (isolierte) Anfechtungsklage und nicht die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG (vgl. eingehend: BSG, Urteile vom 24. November 1987, 3 RK 11/87 u. vom 25. Oktober 1988, 7 RAr 70/87;… Kampe in: jurisPK-SGB I, § 66, Rn. 36). - BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87
Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage
Auszug aus LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 EG 2/10
Richtige Klageart ist im Falle einer Versagung einer Leistung nach § 66 SGB I nur die (isolierte) Anfechtungsklage und nicht die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG (vgl. eingehend: BSG, Urteile vom 24. November 1987, 3 RK 11/87 u. vom 25. Oktober 1988, 7 RAr 70/87;… Kampe in: jurisPK-SGB I, § 66, Rn. 36). - BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91
Erziehungsgeld - Behördliche Ermittlungspflicht
Auszug aus LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 EG 2/10
Insofern hat das Bundessozialgericht bereits mit Urteil vom 10. März 1993 entschieden (14b/4 REg 1/91), dass nicht von dem Antragsteller bzw. Leistungsempfänger zu verlangen ist, Nachweise über Einkommensverhältnisse von einem privaten Dritten zu beschaffen und vorzulegen. - BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R
Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen …
Auszug aus LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 EG 2/10
Soweit in der Rechtsprechung eine Ausnahme von diesem Grundsatz aus Gründen der Prozessökonomie und des effektiven Rechtsschutzes dergestalt entwickelt worden ist, dass eine zusätzliche Klage auf Leistungsgewährung in Betracht kommt, wenn die anderweitige Klärung der Leistungsvoraussetzungen zwischen den Beteiligten unstreitig ist oder vom Kläger behauptet wird bzw. wenn sich das Verwaltungsverfahren lediglich wiederholen würde (vgl. BSG vom 1. Juli 2009, B 4 AS 78/08 R m.w.N.), liegen die Voraussetzungen hier erkennbar nicht vor.