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   LSG Hessen, 06.09.2018 - L 8 KR 554/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,31422
LSG Hessen, 06.09.2018 - L 8 KR 554/18 B ER (https://dejure.org/2018,31422)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.09.2018 - L 8 KR 554/18 B ER (https://dejure.org/2018,31422)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. September 2018 - L 8 KR 554/18 B ER (https://dejure.org/2018,31422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 41 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Unternehmen häuslicher Krankenpflege | Abschluss einer Vergütungsvereinbarung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 18/15 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch für Leistungen der häuslichen

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2018 - L 8 KR 554/18
    Das wird nicht nur an der Komplexität der Leistung deutlich, sondern auch daran, dass bei nachträglicher Festsetzung einer angemessenen Vergütung unklar bleibt, ob diese an den üblichen Verträgen der Klägerin oder der Beklagten oder der Ortskrankenkasse am Wohnsitz des Versicherten zu bemessen ist (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 KR 18/15 R -, SozR 4-2500 § 132a Nr. 9., juris Rn. 23, 26).

    Denkbar sind solche Ausnahmefälle z.B. in Notfällen oder für den Zeitraum zwischen der Kündigung eines Vergütungsvertrages und dem Abschluss neuer Preisvereinbarungen (BSG Urteil vom 20. April 2016 a.a.O., Rn. 29).

    Die Vorschrift bildet jedoch keine vom Vertrag nach § 132a Abs. 2 SGB V unabhängige Anspruchsgrundlage für den Vergütungsanspruch, sondern setzt grundsätzlich eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Leistungserbringer und der Krankenkasse voraus (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., Rn. 15 - 17), an der es vorliegend mangelt.

    Dazu muss ein unvermittelt aufgetretener Behandlungsbedarf vorliegen, der sofort befriedigt werden muss und keine Zeit zum Aufsuchen oder Herbeirufen von zugelassenen Leistungserbringern belässt (BSG Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 14/14 R - juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 KR 18/15 R -, SozR 4-2500 § 132a Nr. 9, Rn. 31).

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2018 - L 8 KR 554/18
    Hierbei ist es nicht Aufgabe der Gerichte, nach Art von Schiedsstellen die angemessene Vergütung festzusetzen (BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 4; BSG SozR 3-2200 § 376d Nr. 1).
  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2018 - L 8 KR 554/18
    Hierbei ist es nicht Aufgabe der Gerichte, nach Art von Schiedsstellen die angemessene Vergütung festzusetzen (BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 4; BSG SozR 3-2200 § 376d Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 KR 64/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2018 - L 8 KR 554/18
    Nach § 132a Abs. 2 S. 7 SGB V ist vielmehr eine von den Parteien unabhängige Schiedsperson zu bestimmen, die notfalls den Vertragsinhalt verbindlich für beide Parteien festlegt (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. März 2009 - L 16 KR 64/08 -, juris Rn. 31 32).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2018 - L 8 KR 554/18
    Dazu muss ein unvermittelt aufgetretener Behandlungsbedarf vorliegen, der sofort befriedigt werden muss und keine Zeit zum Aufsuchen oder Herbeirufen von zugelassenen Leistungserbringern belässt (BSG Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 14/14 R - juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 KR 18/15 R -, SozR 4-2500 § 132a Nr. 9, Rn. 31).
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