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   LSG Hessen, 06.09.2022 - L 1 KR 71/22   

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https://dejure.org/2022,46285
LSG Hessen, 06.09.2022 - L 1 KR 71/22 (https://dejure.org/2022,46285)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.09.2022 - L 1 KR 71/22 (https://dejure.org/2022,46285)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. September 2022 - L 1 KR 71/22 (https://dejure.org/2022,46285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Feststellung der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner - KVdR; Verfassungsmäßigkeit der erforderlichen 9/10-Belegung in der Rahmenfrist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R

    Krankenversicherung der Rentner - Berechnung der Vorversicherungszeit - Ende der

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2022 - L 1 KR 71/22
    Dieser Tag sei für das Ende der Rahmenfrist auch dann maßgebend, wenn über den Zeitpunkt der Rentenantragstellung hinaus eine nach § 5 Abs. 8 SGB V vorrangige Versicherung bestanden habe, zwischen Rentenantragstellung und Rentenbeginn weitere anrechenbare Versicherungszeiten in Form einer Pflichtversicherung wegen abhängiger Beschäftigung zurückgelegt würden und daher Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V erst zu einem späteren Zeitpunkt eintrete (BSG, Urteil vom 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R).

    Es liegt insbesondere kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor (vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2006 - B 12 KR 15/05 R - und 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R -, beide in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 5 KR 658/18

    Krankenversicherung der Rentner für Beamtengattin?

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2022 - L 1 KR 71/22
    Bei Bestandsfällen, in denen der Rentenantrag, wie hier bereits vor dem 01.08.2017, gestellt worden sei, bzw. bereits Rente bezogen werde, werde davon ausgegangen, dass die Versicherungspflicht auch erst zum 01.08.2017 eintrete, jedoch auf die ursprüngliche zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung maßgebliche Rahmenfrist abzustellen sei (LSG für das Land NRW, Urteil vom 09.05.2019 - L 5 KR 658/18).
  • BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 15/05 R

    KVdR - ehemaliger Beamter - Zeiten der Nachversicherung stehen nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2022 - L 1 KR 71/22
    Es liegt insbesondere kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor (vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2006 - B 12 KR 15/05 R - und 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R -, beide in juris).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2022 - L 1 KR 71/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 15.03.2000 (1 BvL 16/96 u.a.) einen Verfassungsverstoß nur darin, dass nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V in der Fassung des GSG die erforderliche 9/10-Belegung in der zweiten Hälfte der Rahmenfrist nicht auch mit Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt werden konnte.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.09.2014 - L 4 KR 1532/14
    Auszug aus LSG Hessen, 06.09.2022 - L 1 KR 71/22
    Es steht im gesetzgeberischen Ermessen, den hiefür maßgeblichen Zeitraum festzulegen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2014 - L 4 KR 1532/14 - juris, Rn. 22 f.).
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