Rechtsprechung
   LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37122
LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14 (https://dejure.org/2016,37122)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.10.2016 - L 8 KR 101/14 (https://dejure.org/2016,37122)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - L 8 KR 101/14 (https://dejure.org/2016,37122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,37122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 SGB IV, § 28p Abs. 1 SGB IV, § 7 Abs. 2 AAG, § 10 AAG
    Eine Rundfunkanstalt, welche "freie Mitarbeiter" als Beschäftigte im Sinne von § 7 SGB IV zur Sozialversicherung anmeldet und für diese Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, ist verpflichtet, für diese Mitarbeiter auch die Umlage U2 zum Ausgleich der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherungsrecht

  • rechtsportal.de

    Entrichtung der Umlage U2 zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen im Fall der Mutterschaft für freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14
    Dagegen fordere Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht, im Bereich des Rundfunks und Fernsehens für die Abgrenzung des Arbeitsvertrages von einem Dienstvertrag besondere, vom allgemeinen Arbeitsrecht abweichende Kriterien für die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag zu entwickeln (BAG, Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, BAGE 78, 343-356, Rn. 33).

    Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen (z.B. bei routinemäßigen Tätigkeiten als Sprecher, Aufnahmeleiter und Übersetzer) hat das BAG demgemäß mehrfach ausgesprochen, dass diese sich in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lässt (BAG, Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, BAGE 78, 343-356, Rn. 41).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14
    Rundfunk- und Fernsehanstalten könnten Arbeitnehmer, die an Hör- und Fernsehsendungen inhaltlich gestaltend mitwirkten, zeitlich befristet oder auf Produktionsdauer beschäftigen, wenn dies nach dem Gebot der Vielfalt der zu vermittelnden Programminhalte erforderlich sei (vgl. BAG, Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 -, BAGE 41, 247-265).

    Bei Rundfunkmitarbeitern ist maßgebliches Kriterium die Befugnis des Dienstberechtigten zur Verfügung über die Arbeitsleistung des Mitarbeiters innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens (st. Rsprg. des BAG seit dem Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82).

  • BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93

    Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14
    Diese Ansicht hat das BVerfG bestätigt: Die Rundfunkfreiheit zwinge nicht dazu, programmgestaltende Mitarbeiter stets schon bei der Zuordnung zum Arbeitnehmerbegriff auszunehmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93, 1 BvR 562/93, 1 BvR 624/98 -, Rn. 25, juris).
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 14, 15).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14
    Folglich kann die Befristung der Arbeitsverträge mit programmgestaltend tätigen Arbeitnehmern mit der Rundfunkfreiheit gerechtfertigt werden, ohne dass allerdings der Rundfunkfreiheit gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an einer Dauerbeschäftigung ein genereller Vorrang zukommt (BAG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14
    Dies schließe die Befugnis ein, bei der Begründung von Mitarbeiterverhältnissen den jeweils geeigneten Vertragstyp zu wählen (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a., BVerfGE 59, 231-274 [BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77] , juris Rn. 59).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14
    Dementsprechend kann auch bei programmgestaltenden Mitarbeitern entgegen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn sie weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegen, ihnen also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt, und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann (BAG, Urteil vom 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 20 m.w.N.; Urteil vom 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 -, Rn. 22).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 12/09 R

    Aufwendungsausgleichsverfahren - Heranziehung des Arbeitgebers zur Umlagepflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14
    In Bezug auf Streitigkeiten über die Umlagepflicht nach dem AAG sind Arbeitgeber als kostenprivilegierte "Versicherte" im Sinne von § 183 SGG anzusehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 12/09 R - SozR 4-1500 § 183 Nr. 9).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14
    Dementsprechend kann auch bei programmgestaltenden Mitarbeitern entgegen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn sie weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegen, ihnen also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt, und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann (BAG, Urteil vom 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 20 m.w.N.; Urteil vom 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 -, Rn. 22).
  • SG Wiesbaden, 24.07.2018 - S 35 BA 30/18
    Das BSG hat in der oben zitierten Entscheidung zum AAG dem Hessischen Landessozialgericht folgend für die Frage, ob (vermeintlich) freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt dem Anwendungsbereich des AAG unterfallen, festgestellt, dass sich der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Arbeitsrechts nach wesentlich gleichen Kriterien bestimme wie der Begriff des Beschäftigten nach § 7 Abs. 1 SGB IV (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 2017, s.o. und das vorgehende Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 06. Oktober 2016 - L 8 KR 101/14 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht