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   LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 208/14   

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https://dejure.org/2016,38528
LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 208/14 (https://dejure.org/2016,38528)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.10.2016 - L 8 KR 208/14 (https://dejure.org/2016,38528)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - L 8 KR 208/14 (https://dejure.org/2016,38528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherter Personenkreis, Beitragsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 2 S. 1 Nr. 9
    Rentenversicherungspflicht; Auftraggeber iS von § 2 S.1 Nr. 9 SGB VI; Beratungsstellenleiter; Lohnsteuerhilfeverein; Steuerberatung; Krankenversicherungsrecht

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht als selbstständig Tätiger für einen Auftraggeber bei einer steuerberatenden Tätigkeit auf der Basis eines Beratungsstellenleitervertrags mit einem Lohnsteuerhilfeverein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG - B 5 R 482/08 B (anhängig)
    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 208/14
    Damit sei die Klägerin hinsichtlich ihrer steuerberatenden Tätigkeit im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber und nicht für eine Vielzahl von Auftraggebern tätig (Hinweis auf LSG Sachsen, Urteil vom 29. September 2009, L 5 R 482/08).
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 208/14
    Die Voraussetzung der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber indiziert eine wirtschaftliche Abhängigkeit und damit ebenfalls typisierende soziale Schutzbedürftigkeit, ohne dass es auf eine konkrete wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit im Einzelfall ankäme (BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 21/14 R, juris m.w.N.; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. Juni 2016 L 1 R 679/14 -, Rn. 35, juris).
  • LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14

    Versicherungspflicht des Versicherungsmaklers bei Anbindung an einen Maklerpool

    Auszug aus LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 208/14
    Die Voraussetzung der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber indiziert eine wirtschaftliche Abhängigkeit und damit ebenfalls typisierende soziale Schutzbedürftigkeit, ohne dass es auf eine konkrete wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit im Einzelfall ankäme (BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 21/14 R, juris m.w.N.; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. Juni 2016 L 1 R 679/14 -, Rn. 35, juris).
  • SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 5930/15

    Rentenversicherungspflicht - selbstständig tätiger Kfz-Sachverständiger und

    Aus der Gesetzgebungsgeschichte des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI und des § 7 SGB IV lässt sich allerdings entnehmen, dass der Begriff des Auftraggebers jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit erfasst, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (vgl. BSG, Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 3/08 R -, Hessisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2016 - L 8 KR 208/14 -, Rn. 19 Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2020 - L 1 R 252/16
    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Hessischen LSG (Urteil vom 06.10.2016 - L 8 KR 208/14 -, juris 19 - 21 mwN) an und macht sich deren Inhalt ausdrücklich und vollständig zu eigen.
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