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   LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,42138
LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER (https://dejure.org/2013,42138)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER (https://dejure.org/2013,42138)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER (https://dejure.org/2013,42138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für einen Umzug und die Kostenübernahme für eine neue Wohnung im Sozialhilferecht; Keine einstweilige Anordnung, soweit keine hinreichenden Eigenbemühungen zum Finden angemessenen Wohnraums glaubhaft gemacht werden

  • rechtsportal.de

    Aufwendungen für einen Umzug und die Kostenübernahme für eine neue Wohnung im Sozialhilferecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zu § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, der insoweit inhaltsgleich mit § 35 SGB XII ist, (ständige Rspr. seit BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231 - zu § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -) ist die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft unter Zugrundelegung der sog. Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren: Zunächst ist zu überprüfen, ob die tatsächlichen Kosten des Leistungsberechtigten für seine Unterkunft abstrakt angemessen sind, das heißt, ob die Kosten dem entsprechen, was für eine nach abstrakten Kriterien als angemessen geltende Wohnung auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt aufzubringen ist (abstrakte Angemessenheitsprüfung).

    Zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche ist auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen (ständige Rspr. BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231).

    Als räumlicher Vergleichsmaßstab ist, wie das BSG in seinem Urteil vom 7. November 2006 (B 7b AS 10/06 R) im Einzelnen dargelegt hat, in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend.

  • LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13
    Die festgestellte, angemessene Referenzmiete oder die Mietobergrenze muss mithin so gewählt werden, dass es dem Hilfebedürftigen möglich ist, im konkreten Vergleichsraum eine "angemessene" Wohnung anzumieten (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Februar 2013, L 7 SO 43/10).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 86/09 R

    Arbeitslosengeld II - Beschränkung des Streitgegenstandes - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13
    Maßgeblich sind die im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 70/08 R; Urteil vom 26. Mai 2011, Az.: B 14 AS 86/09 R - juris und Urteil vom 20. Dezember 2011, Az.: B 4 AS 19/11 R, BSGE 110, 52).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13
    Maßgeblich sind die im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 70/08 R; Urteil vom 26. Mai 2011, Az.: B 14 AS 86/09 R - juris und Urteil vom 20. Dezember 2011, Az.: B 4 AS 19/11 R, BSGE 110, 52).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13
    Maßgeblich sind die im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 70/08 R; Urteil vom 26. Mai 2011, Az.: B 14 AS 86/09 R - juris und Urteil vom 20. Dezember 2011, Az.: B 4 AS 19/11 R, BSGE 110, 52).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 19 AS 29/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13
    Denn ein Anspruch auf die Zusicherung besteht nur, wenn und soweit die KdU angemessen im Sinne von § 35 SGB XII sind (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Oktober 2010, L 19 AS 29/09, juris RdNr. 22 zur Zusicherung im Rahmen eines Kostensenkungsverfahrens) oder der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung aus anderen Gründen in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13
    Die Prüfung der Angemessenheit setzt eine Einzelfallprüfung voraus, für die die Bemessung des Wohngeldes bestimmten tabellarischen pauschalierten Höchstbeträge des § 8 WoGG keine valide Basis bilden und allenfalls als ein gewisser Richtwert Berücksichtigung finden können, wenn alle Erkenntnismöglichkeiten erschöpft sind (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13
    Der Grundsicherungsträger muss mithin nicht nur ein Konzept haben, nach dem er die Referenzmiete bestimmt, sondern dieses Konzept muss zudem einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, also schlüssig sein (BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19. Februar 2009, Az.: B 4 AS 30/08 R - juris) darf bei der Bildung der Referenzmieten zwar auf Mieten für "Wohnungen mit bescheidenem Zuschnitt" abgestellt werden, es dürfen jedoch nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher "billige" Stadtteile herausgegriffen werden.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13
    Der Träger muss die bei ihm vorhandenen Daten sowie die personellen und/oder sachlichen Voraussetzungen für die Erhebung oder Auswertung der erforderlichen Daten zur Verfügung stellen (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009, B 14 AS 33/08 R).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

  • LSG Hessen, 23.02.2024 - L 9 AS 138/19

    SGB II

    Das Konzept des Beklagten entspreche diesen Vorgaben (vgl. auch Hessisches LSG vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER -).

    Diese Einteilung begegne - jedenfalls für das hier relevante Gebiet der Stadt A-Stadt (Wohnungsmarkttyp III) - keinen durchgreifenden Bedenken (so auch Hessisches LSG vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER -).

    Dass die sogenannten Angebotsmieten nicht in die Berechnung eingeflossen seien, begegne ebenfalls keinen Bedenken (ebenso Hessisches LSG vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER -).

  • LSG Hessen, 23.02.2024 - L 9 AS 139/19

    SGB II

    Diese Einteilung begegne - jedenfalls für das hier relevante Gebiet der Stadt A-Stadt (Wohnungsmarkttyp III) - keinen durchgreifenden Bedenken (so auch Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 40 ff).

    Dass die sogenannten Angebotsmieten nicht in die Berechnung eingeflossen seien, begegne ebenfalls keinen Bedenken (ebenso Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 45).

  • SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das Konzept des Beklagten entspricht diesen Vorgaben (SG Gießen vom 4.11.2015 S 25 AS 496/15 ER - juris; vom 27.01.2016 - S 25 AS 225/14 - unveröffentlicht; vom 28.11.2014 - S 25 AS 859/14 ER - juris; Hessisches LSG vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - juris).

    Diese Einteilung begegnet - jedenfalls für das hier relevante Gebiet der Stadt Gießen (Wohnungsmarkttyp III) - keinen durchgreifenden Bedenken (so auch Hessisches Landessozialgericht vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Rn. 40 ff, juris).

    Dass die sogenannten Angebotsmieten nicht in die Berechnung eingeflossen sind, begegnet ebenfalls keinen Bedenken (ebenso Hessisches Landessozialgericht vom 06.09.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Rn. 45, juris).

  • SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 157/14

    Bemessung der Höhe der sozialhilferechtlich berücksichtigungsfähigen Kosten der

    Über die gewählten o.a. Indikatoren wird aber nach Auffassung der Kammer sekundär bzw. reflexiv zunächst neben dem Kriterium der Wohnbebauung auch die räumliche Nähe der zusammengefassten Gebiete, ihre jeweils homogene Infrastruktur und eine verkehrstechnische Verbundenheit gewichtend berücksichtigt (vgl.Hess LSG, Beschl. vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER, juris, Rn. 41; SG Detmold, Urteil vom 28.11.2013 - S 23 AS 1295/11, juris, Rn. 40; SG Chemnitz, Urteil vom 04.04.2014 - S 22 AS 1185/13, juris, Rn. 42; a. A. zur multivariablen Clusteranalyse mit vergleichbaren, mietpreisbildenden Faktoren: SG Magdeburg, Urteil vom 23.04.2014 - S 14 AS 4313/10, juris, Rn. 38).

    (vgl. Hess LSG, Beschluss vom 06. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER -, juris, Rn. 44).

  • SG Gießen, 27.01.2016 - S 25 AS 225/14
    Das Konzept des Beklagten entspreche diesen Vorgaben (vgl. auch Hessisches LSG vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER -).

    Diese Einteilung begegne - jedenfalls für das hier relevante Gebiet der Stadt A-Stadt (Wohnungsmarkttyp III) - keinen durchgreifenden Bedenken (so auch Hessisches LSG vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER -).

    Dass die sogenannten Angebotsmieten nicht in die Berechnung eingeflossen seien, begegne ebenfalls keinen Bedenken (ebenso Hessisches LSG vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER -).

  • SG Gießen, 28.11.2014 - S 25 AS 859/14

    Konzept des Landkreises Gießen zu Unterkunftskosten nicht schlüssig

    Das Konzept des Antragsgegners genügt diesen Vorgaben nicht (a.A. Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 40 ff).

    Es handelt sich um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung, der auf Grund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (so auch Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 40 ff).

    Darüber hinaus zeige der Vergleich von Angebots- und Vertragsmieten, dass die durchschnittlichen Neuvertragsmieten in der Regel deutlich unterhalb der durchschnittlichen Angebotsmieten lägen, so dass tatsächlich ein wesentlich größeres Wohnungsangebot unterhalb der Richtwerte zur Verfügung stehe, als dies in den ermittelten Angebotsmieten zum Ausdruck komme (ebenso Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 45).

  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 139/17

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    So etwa das LSG Mecklenburg-Vorpommern in der mündlichen Verhandlung vom 4. Dezember 2013 (L 10 AS 72/10, betreffend Kreis Vorpommern-Rügen), das Hess. Landessozialgericht mit Beschluss vom 6. November 2013 (L 4 SO 166/13 B ER, betreffend Landkreis Gießen), Urteil des LSG Rheinland-Pfalz (L 4 AS 286/12, betreffend Landkreis Bitburg-Prüm) sowie des Thüringer Landessozialgerichtes vom 8. Juli 2015 (L 4 AS 718/14, betreffend Landkreis Gotha).

    Die festgestellte angemessene Referenzmiete oder die Mietobergrenze muss so gewählt werden, dass es dem Hilfebedürftigen möglich ist, im konkreten Vergleichsraum eine "angemessene Wohnung" anzumieten (so auch HLSG, Beschluss vom 06.11.2013, L 4 SO 166/13 B ER, Randnummer 26, zitiert nach juris).

  • SG Gießen, 27.01.2016 - S 25 AS 8/14
    Das Konzept des Beklagten entspricht diesen Vorgaben (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 40 ff).

    Diese Einteilung begegnet - jedenfalls für das hier relevante Gebiet der Stadt Gießen (Wohnungsmarkttyp III) - keinen durchgreifenden Bedenken (so auch Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 40 ff).

    Dass die sogenannten Angebotsmieten nicht in die Berechnung eingeflossen sind, begegnet ebenfalls keinen Bedenken (ebenso Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 45).

  • SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15

    Das Konzept des Landkreises Gießen zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für

    Das Konzept des Antragsgegners entspricht diesen Vorgaben (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 40 ff).

    Es handelt sich um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung, der auf Grund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (so auch Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris- Rn. 40 ff).

    Dass die sogenannten Angebotsmieten nicht in die Berechnung eingeflossen sind, begegnet ebenfalls keinen Bedenken (ebenso Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 45).

  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 112/16

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    Daneben hätten bereits diverse Sozialgerichte in erster Instanz sowie auch einige Landessozialgerichte die von der Firma Analyse & Konzepte erstellten schlüssigen Konzepte bereits bestätigt: So etwa das LSG Mecklenburg-Vorpommern in der mündlichen Verhandlung vom 4. Dezember 2013, L 10 AS 72/10, betreffend den Kreis Vorpommern-Rügen, das Hessische Landessozialgericht mit Beschluss vom 6. November 2013, L 4 SO 166/13 B ER betreffend den Landkreis Gießen, das LSG Rheinland-Pfalz in der Sache L 4 AS 286/12, betreffend den Landkreis Bitburg-Prüm, sowie das Thüringer Landessozialgericht mit Urteil vom 8. Juli 2015, L 4 AS 718/14 betreffend den Landkreis Gotha.

    Die festgestellte angemessene Referenzmiete oder die Mietobergrenze muss so gewählt werden, dass es dem Hilfebedürftigen möglich ist, im konkreten Vergleichsraum eine "angemessene Wohnung" anzumieten (so auch HLSG, Beschluss vom 06.11.2013, L 4 SO 166/13 B ER, Randnummer 26, zitiert nach juris).

  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 168/16

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

  • SG Gießen, 05.07.2017 - S 25 AS 394/14
  • SG Dessau-Roßlau, 13.03.2015 - S 3 AS 168/14

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

  • SG Aachen, 04.11.2014 - S 14 AS 608/14

    Bemessung der Höhe der zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft und Heizung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 8 SO 166/12

    Streitigkeiten nach dem SGB XII / Hilfe zur Pflege §§ 61 ff

  • SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14

    SGB II

  • SG Kassel, 12.07.2018 - S 10 AS 634/16
  • SG Dresden, 26.06.2015 - S 14 AS 8400/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2019 - L 8 SO 102/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 8 SO 173/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2017 - L 8 SO 262/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 12/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2013 - L 8 SO 1/16
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