Rechtsprechung
LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslosengeldanspruch nach dem SGB III ; Gleichwohlgewährung; Nach-Erfüllung der Anwartschaft
- rechtsportal.de
Arbeitslosengeldanspruch nach dem SGB III
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 28.09.2012 - S 16 AL 200/09
- LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12
- BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 40/86
Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld - Erwerb einer neuen Anwartschaft - Neuer …
Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12
Dabei habe es auch berücksichtigt, dass dies zu Nachteilen, aber auch zu Vorteilen führen könne (Verweis auf BSG, Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86 -).c) Ausgehend von der älteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (noch zum Arbeitsförderungsgesetz) ändert sich in einem solchen Fall des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses über das tatsächliche Ende der Beschäftigung hinaus grundsätzlich auch nichts an der Bemessung der Rahmenfrist, da die Antragsteller in diesem Zeitraum regelmäßig faktisch beschäftigungslos waren und die Arbeitslosigkeit im Sinne des § 117 SGB III aF lediglich Beschäftigungslosigkeit voraussetzt (st. Rspr. BSG, 11. Juni 1987, 7 RAr 40/86; 3. Dezember 1998, B 7 AL 34/98 R).
- BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Wiederbewilligung - …
Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12
c) Ausgehend von der älteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (noch zum Arbeitsförderungsgesetz) ändert sich in einem solchen Fall des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses über das tatsächliche Ende der Beschäftigung hinaus grundsätzlich auch nichts an der Bemessung der Rahmenfrist, da die Antragsteller in diesem Zeitraum regelmäßig faktisch beschäftigungslos waren und die Arbeitslosigkeit im Sinne des § 117 SGB III aF lediglich Beschäftigungslosigkeit voraussetzt (st. Rspr. BSG, 11. Juni 1987, 7 RAr 40/86; 3. Dezember 1998, B 7 AL 34/98 R). - LSG Baden-Württemberg, 24.09.2003 - L 12 AL 224/03
Nichterfüllung der Anwartschaftszeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12
Der Beginn der Rahmenfrist des § 124 Abs. 1 SGB III aF knüpft danach also an die materiellen Voraussetzungen für die Entstehung des Stammrechts, nicht jedoch an den Zeitpunkt der Antragstellung an (vgl. LSG Baden-Württemberg, 24. September 2003, L 12 AL 224/03;… so auch Lauer, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III Großkommentar, 5. Auflage 2013 zur Nachfolgevorschrift ab 1. April 2012, § 143, Rn. 16).
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - …
Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12
Die Beklagte ist gemäß § 14 Erstes Sozialgesetzbuch Buch (SGB I) rechtlich verpflichtet, bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass ein verständiger Versicherter sie mutmaßlich nutzen würde (vgl. BSG, 5. August 1999, B 7 AL 38/98 R). - BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R
Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung - …
Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12
Insoweit hat auch schon das BSG in seiner Entscheidung vom 3. Juni 2004 (B 11 AL 70/03 R, in juris) festgestellt, dass die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch erfüllt werden kann, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in einem leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis steht und sich arbeitslos gemeldet hat, sich aber später herausstellt, dass das Arbeitsverhältnis noch weiterbesteht. - SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09
Arbeitslosengeldanspruch - Rahmenfrist - Verschiebung des Stammrechts auf …
Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12
Die Beklagte hätte den Kläger überhaupt über das Bestehen eines Wahlrechts und die Folgen der Ausübung des Wahlrechts aufklären müssen (so auch schon SG Mannheim, Urteil vom 9. September 2010, S 14 AL 3538/09, in juris).