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   LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18   

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https://dejure.org/2018,89876
LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18 (https://dejure.org/2018,89876)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.12.2018 - L 1 VE 28/18 (https://dejure.org/2018,89876)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - L 1 VE 28/18 (https://dejure.org/2018,89876)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 25.06.1990 - 58 S 86/90

    Kein bzw. ein nur begrenzter Abzug für Eigenersparnis bei der Anmietung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18
    Nach herrschender Meinung gilt diese Regelung unabhängig davon, ob die "entgeltliche" Fremdpflegeperson im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BVG oder Ehepartner/Lebenspartner bzw. Elternteil an der Pflege des Beschädigten vorübergehend verhindert sind (Rohr-Strässer, BVG- Loseblattkommentar, Stand Mai 2015, § 35.6.; Vogl in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, Kommentar, 2012, § 35 Rdnr. 39; Heinz, Der Anspruch auf soziale Entschädigung im Pflegefall, ZfS 2007, 343, 351; Fehl, Der Anspruch auf erhöhte Pflegezulage gemäß § 35 Abs. 2 BVG, ZfS 1992, 129 ff., 162 ff., 164).

    Nach Auffassung des Senats ist die Erhöhung der Pflegepauschale gemäß § 35 Abs. 2 Satz 4 BVG nicht auf den Verhinderungsgrund "Krankheit der Pflegeperson" begrenzt, sondern auch andere unmittelbar in der Person der Pflegeperson liegende Ursachen, die sie an der Pflege des Beschädigten hindern, rechtfertigen eine Erhöhung der Pflegepauschale, wie z.B. stationäre Rehabilitation oder Urlaub, also insbesondere Maßnahmen, die dem Erhalt der Fähigkeit der Pflegeperson dienen, den Beschädigten weiter zu pflegen (vgl. auch: Fehl, Der Anspruch auf erhöhte Pflegezulage gemäß § 35 Abs. 2 BVG, ZfS 1992, 129 ff., 162 ff., 164).

    Zudem ist es - wie dargelegt - in der Literatur und Praxis unstreitig, dass neben Erkrankung der Pflegeperson auch deren Erholungsurlaub oder erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen anerkannte Verhinderungsgründe im Sinne des § 35 Abs. 2 Satz 4 BVG sind (vgl. Fehl, Der Anspruch auf erhöhte Pflegezulage gemäß § 35 Abs. 2 BVG, ZfS 1992, 129 ff., 162 ff., 164 m.w.N.).

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 P 2/00 R

    Pflegeversicherung, Anrechnung der Pflegezulage nach BVG

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18
    Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 35 BVG sind stets Geldleistungen, auch wenn es sich um Fälle der erweiterten Pflegezulage nach § 35 Abs. 2 bis 6 BVG handelt (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000, B 3 P 2/00 R m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 4 P 2963/06

    Verhinderungspflege im Ausland

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18
    Weitere Beispiele sind die Teilnahme an einem Familientreffen an anderem Ort, zu dem der Pflegebedürftige nicht mitgenommen werden kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 2007, L 4 P 2963/06) oder ein operationsbedingter Krankenhausaufenthalt mit anschließender Rehabilitation (LSG Niedersachsen, Urteil vom 13. August 2003, L 3 P 18/02).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 P 2/02 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - erwerbsmäßige Pflege - ehrenamtliche Pflege -

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18
    Die Rechtsprechung hat beispielsweise die Berufstätigkeit eines pflegenden Elternteiles (BSG, Urteil vom 6. Juni 2002, B 3 P 2/02 R) oder innerhäusliche Arbeiten der Pflegeperson, die ihre Aufmerksamkeit kurzfristig so in Anspruch nehmen, dass sie nicht mehr in dem erforderlichen Maß zur Betreuung des Pflegebedürftigen in der Lage ist (LSG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2001, L 1 P 6/99), als ausreichende Gründe anerkannt.
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 9/99 R

    Ersatz- bzw Verhinderungspflege während des Urlaubs, Tagessatz

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18
    Anders mag es liegen, wenn in derselben Zeit die Pflegeperson ebenfalls Urlaub macht oder aus anderen Gründen i.S.v. § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB XI bzw. § 35 Abs. 2 Satz 4 BVG verhindert wäre (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2000, B 3 P 9/99 R, das darauf abstellt, dass der Pflegeperson "der Urlaub von der Pflege" ermöglicht wird; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 2007, L 4 P 2828/06: Urlaub der Pflegeperson, die nervlich nicht zur Fortführung der Pflege in der Lage ist; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, SGB XI § 39 Rdnr. 6 - 8).
  • LSG Hamburg, 18.12.2001 - L 1 P 6/99
    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18
    Die Rechtsprechung hat beispielsweise die Berufstätigkeit eines pflegenden Elternteiles (BSG, Urteil vom 6. Juni 2002, B 3 P 2/02 R) oder innerhäusliche Arbeiten der Pflegeperson, die ihre Aufmerksamkeit kurzfristig so in Anspruch nehmen, dass sie nicht mehr in dem erforderlichen Maß zur Betreuung des Pflegebedürftigen in der Lage ist (LSG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2001, L 1 P 6/99), als ausreichende Gründe anerkannt.
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18
    Nach herrschender Meinung gilt diese Regelung unabhängig davon, ob die "entgeltliche" Fremdpflegeperson im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BVG oder Ehepartner/Lebenspartner bzw. Elternteil an der Pflege des Beschädigten vorübergehend verhindert sind (Rohr-Strässer, BVG- Loseblattkommentar, Stand Mai 2015, § 35.6.; Vogl in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, Kommentar, 2012, § 35 Rdnr. 39; Heinz, Der Anspruch auf soziale Entschädigung im Pflegefall, ZfS 2007, 343, 351; Fehl, Der Anspruch auf erhöhte Pflegezulage gemäß § 35 Abs. 2 BVG, ZfS 1992, 129 ff., 162 ff., 164).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2003 - L 3 P 18/02

    Anspruch auf Erstattung der Kosten der häuslichen Pflege und der

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18
    Weitere Beispiele sind die Teilnahme an einem Familientreffen an anderem Ort, zu dem der Pflegebedürftige nicht mitgenommen werden kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 2007, L 4 P 2963/06) oder ein operationsbedingter Krankenhausaufenthalt mit anschließender Rehabilitation (LSG Niedersachsen, Urteil vom 13. August 2003, L 3 P 18/02).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 4 P 2828/06

    Verhinderungspflege im EU-Ausland

    Auszug aus LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 28/18
    Anders mag es liegen, wenn in derselben Zeit die Pflegeperson ebenfalls Urlaub macht oder aus anderen Gründen i.S.v. § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB XI bzw. § 35 Abs. 2 Satz 4 BVG verhindert wäre (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2000, B 3 P 9/99 R, das darauf abstellt, dass der Pflegeperson "der Urlaub von der Pflege" ermöglicht wird; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 2007, L 4 P 2828/06: Urlaub der Pflegeperson, die nervlich nicht zur Fortführung der Pflege in der Lage ist; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, SGB XI § 39 Rdnr. 6 - 8).
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