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   LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21   

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https://dejure.org/2023,2702
LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21 (https://dejure.org/2023,2702)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.02.2023 - L 3 U 202/21 (https://dejure.org/2023,2702)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - L 3 U 202/21 (https://dejure.org/2023,2702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Hessen

    § 8 Abs. 1 SGB VII
    Gesetzliche Unfallversicherung

  • IWW
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall anerkannt - Sturz auf dem Weg zum Kaffeemünzautomat im Betriebsgebäude des Arbeitgebers versichert - Zurücklegung des Weges mit der Handlungstendenz sich Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr zu kaufen grundsätzlich versichert - Versicherungsschutz endet ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-3
    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Holen von Kaffee aus dem Kaffeeautomaten im Sozialraum

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert: Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz beim Kaffee-Holen ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz im Finanzamt - Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wenn sich eine Angestellte beim Kaffee holen verletzt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung am Arbeitsplatz - was gilt als Arbeitsunfall?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall auf dem Weg zum Kaffeeautomaten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz beim Kaffee-Holen ist als Arbeitsunfall anzuerkennen - Sozialraum gehört eindeutig in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 597
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
    Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist grundsätzlich versichert (vgl etwa BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn 30 mwN) und zwar unabhängig davon, ob der Weg auf dem Betriebsgelände zurückgelegt wird oder den Versicherten von diesem herunter durch den öffentlichen Verkehrsraum (etwa zu einer Gaststätte, der eigenen Wohnung oder zu einem Kiosk/Lebensmittelgeschäft) führt (vgl zur Rechtsprechung: BSG, Urteil vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - juris Rn 20; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; ebenso für die Wege zum Aufsuchen der Toilette: BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn 17; BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn 18).

    Es handelt sich beim Verzehr oder Einkauf von Lebensmitteln regelmäßig um eine unaufschiebbare, notwendige Handlung, die geeignet ist, die Arbeitskraft der Versicherten zu erhalten und die es ihr ermöglicht, die betriebliche Tätigkeit fortzusetzen (stRsp, vgl etwa: BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; LSG Darmsatdt, Urteil vom 24. März 2015 - L 3 U 225/10 - juris Rn 23).

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich danach nicht auf Unfälle auf Wegen in dem Gebäude, in dem zum Beispiel die Wohnung, die Gaststätte, das Einzelhandelsgeschäft oder das Einkaufszentrum liegt (vgl etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 15f; BSG, Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - juris Rn 20).

    Das BSG hat außerdem selbst bei der Anwendung des Grundsatzes der Begrenzung des Versicherungsschutzes mit der "Außentür des Gebäudes" zum Besorgen von Lebensmitteln und zur Nahrungsaufnahme zahlreiche Ausnahmen erwogen bzw. anerkannt, etwa im Fall eines sogenannten "Frühstücksholers", der im Auftrag des Unternehmers das Frühstück einkauft und sich aufgrund dieses Auftrags auf einem Betriebsweg befindet (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 16).

    Das BSG hat sich allerdings bei seiner Rechtsprechung zur "Außentür des Gebäudes" ausdrücklich von dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und dem Streben nach einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung leiten lassen (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 15f; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 28/05 R - juris Rn 16).

  • BSG, 28.06.2022 - B 2 U 8/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
    Unerheblich ist, ob die Verletzung den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllende Kausalität; stRspr; vgl nur: BSG, Urteil vom 28. Juni 2022 - B 2 U 8/20 R - juris Rn 12 mwN).

    Der innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (stRsp; vgl nur BSG, Urteil vom 28. Juni 2022 - B 2 U 8/20 R - juris Rn 13; LSG Darmstadt, Urteil vom 29. April 2014 - L 3 125/15 - juris Rn 23).

    Die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung müssen im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein (stRsp; vgl. nur BSG, Urteil vom 28. Juni 2022 - B 2 U 8/20 R - juris Rn 13 mwN).

    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (stRsp, vgl nur zuletzt: BSG, Urteil vom 28. Juni 2022 - B 2 U 8/20 R - juris Rn 13; LSG Darmstadt, Urteil vom 29. April 2014 - L 3 125/15 - juris Rn 23).

    Außerdem ist für den Senat kein Grund ersichtlich, von dem eigentlich maßgeblichen Prüfungsmaßstab der objektivierten Handlungstendenz zur Bewertung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs (vgl dazu etwa zuletzt: BSG, Urteil vom 28. Juni 2022 - B 2 U 8/20 R - juris Rn 13 mwN) abzuweichen, um stattdessen auf die Tür des Raums 407 des Finanzamtes als Grenze des Versicherungsschutzes abzustellen.

  • BSG, 31.03.2022 - B 2 U 5/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - kein Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
    Nach der Rechtsprechung des BSG erstreckt sich nämlich der allgemeine Schutzweck des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII grundsätzlich nicht auf die Nahrungsaufnahme, wenn und soweit mit ihr ein menschliches Grundbedürfnis befriedigt wird (stRsp, vgl etwa jüngst: BSG, Urteil vom 31. März 2022 - B 2 U 5/20 R - juris Rn 19).

    Außerdem kann der spezielle Schutzzweck der Schülerunfallversicherung auch das Essen und Trinken im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule erfassen, etwa wenn Speisen und Getränke während des Schulbesuchs im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung oder bei einer schulischen Veranstaltung angeboten und konsumiert werden (vgl BSG, Urteil vom 31. März 2022 - B 2 U 5/20 R - juris Rn 19).

    Für die Prüfung ist regelmäßig die kleinste beobachtbare Handlungssequenz maßgebend (vgl BSG, Urteil vom 31. März 2022 - B 2 U 5/20 R - juris Rn 16; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R - juris Rn 13).

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
    Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist grundsätzlich versichert (vgl etwa BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn 30 mwN) und zwar unabhängig davon, ob der Weg auf dem Betriebsgelände zurückgelegt wird oder den Versicherten von diesem herunter durch den öffentlichen Verkehrsraum (etwa zu einer Gaststätte, der eigenen Wohnung oder zu einem Kiosk/Lebensmittelgeschäft) führt (vgl zur Rechtsprechung: BSG, Urteil vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - juris Rn 20; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; ebenso für die Wege zum Aufsuchen der Toilette: BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn 17; BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn 18).

    Aufgrund des Zusammentreffens dieser beiden betriebsbezogenen Merkmale, des Handlungsziels und der Betriebsbedingtheit des Weges, wird der wesentliche innere Zusammenhang zwischen dem Betrieb und einem zur Nahrungsaufnahme zurückgelegten Weg angenommen (vgl etwa: BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn 30).

    Denn der Raum 407 wurde nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme jedenfalls zur Zeit des Unfalls der Klägerin am 25. Februar 2021 um 15.30 Uhr gerade nicht als Kantine oder als Raum zur Nahrungsaufnahme genutzt und damit nicht als Raum der privaten Lebenssphäre, in dem für den Arbeitgeber nur begrenzt präventive, gefahrenreduzierende Maßnahmen bestehen (vgl dazu etwa: BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn 27f).

  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 5/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb der

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
    Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist grundsätzlich versichert (vgl etwa BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn 30 mwN) und zwar unabhängig davon, ob der Weg auf dem Betriebsgelände zurückgelegt wird oder den Versicherten von diesem herunter durch den öffentlichen Verkehrsraum (etwa zu einer Gaststätte, der eigenen Wohnung oder zu einem Kiosk/Lebensmittelgeschäft) führt (vgl zur Rechtsprechung: BSG, Urteil vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - juris Rn 20; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; ebenso für die Wege zum Aufsuchen der Toilette: BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn 17; BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn 18).

    Es handelt sich beim Verzehr oder Einkauf von Lebensmitteln regelmäßig um eine unaufschiebbare, notwendige Handlung, die geeignet ist, die Arbeitskraft der Versicherten zu erhalten und die es ihr ermöglicht, die betriebliche Tätigkeit fortzusetzen (stRsp, vgl etwa: BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; LSG Darmsatdt, Urteil vom 24. März 2015 - L 3 U 225/10 - juris Rn 23).

    Welche Nahrungsmittel Versicherte eigenwirtschaftlich zu sich nehmen, spielt dabei für den versicherten Weg zum Beschaffen eines Getränks grundsätzlich keine Rolle, ebenso wie es den Versicherten auch freisteht, anstatt einer Betriebskantine oder anstatt eines betriebsinternen Lebensmittelautomaten eine auswärtige Gaststätte aufzusuchen (vgl etwa BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 17.16

    Beamtenrechtlicher Dienstunfallschutz auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) argumentiert im Bereich der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge sogar gerade damit, dass die Zurechnung von Risiken zu dem Dienstherrn, die sich am Dienstort als dem vom Dienstherrn beherrschbaren räumlichen Bereich verwirklichen, gerade deshalb erforderlich sei, weil sie dazu in der Lage ist die "Sphären des Beamten und des Dienstherrn nach praktikablen Kriterien" abzugrenzen (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 17/16 - juris Rn 15 bis 16 mwN - hier: zum Versicherungsschutz im Toilettenraum des Dienstgebäudes).

    Zwar kann die Rechtsprechung des BVerwG wegen der erheblichen strukturellen Unterschiede der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung übertragen werden (vgl BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 17/16 - juris Rn 19).

  • BSG, 30.07.1971 - 2 RU 200/69
    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
    Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist grundsätzlich versichert (vgl etwa BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn 30 mwN) und zwar unabhängig davon, ob der Weg auf dem Betriebsgelände zurückgelegt wird oder den Versicherten von diesem herunter durch den öffentlichen Verkehrsraum (etwa zu einer Gaststätte, der eigenen Wohnung oder zu einem Kiosk/Lebensmittelgeschäft) führt (vgl zur Rechtsprechung: BSG, Urteil vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - juris Rn 20; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; ebenso für die Wege zum Aufsuchen der Toilette: BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn 17; BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn 18).

    Danach soll durch den Aufenthalt im Toilettenraum der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gerade noch nicht gelöst worden sein (so: BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn 18).

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
    Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist grundsätzlich versichert (vgl etwa BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn 30 mwN) und zwar unabhängig davon, ob der Weg auf dem Betriebsgelände zurückgelegt wird oder den Versicherten von diesem herunter durch den öffentlichen Verkehrsraum (etwa zu einer Gaststätte, der eigenen Wohnung oder zu einem Kiosk/Lebensmittelgeschäft) führt (vgl zur Rechtsprechung: BSG, Urteil vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - juris Rn 20; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; ebenso für die Wege zum Aufsuchen der Toilette: BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn 17; BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn 18).

    Dies ist in der Rechtsprechung des BSG etwa anerkannt worden, wenn besondere (betriebliche) Umstände den Versicherten veranlassen, dort seine Mahlzeit einzunehmen (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 RU 132/59 - juris Rn 18), wenn das Essen vom Arbeitgeber in der Kantine als ein Teil der dem Versicherten zustehenden Naturalvergütung bzw. kostenlos ausgegeben wird (BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 21, BSG, Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 173/66 - juris Rn 15) oder wenn die Teilnehmerin einer Rehabilitationsmaßnahme ihre Mahlzeit in der Kantine des Sanatoriums einnimmt und wenn die Essenseinnahme im Rahmen der Kur angeordnet war oder aber dem Kurerfolg dienlich sein sollte (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 - juris Rn 19).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
    Für den Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zum Erwerb von Lebensmitteln entscheidend ist dabei, dass die Lebensmittel zum alsbaldigen Verzehr - ggfs. am Arbeitsplatz - erworben werden, während Wege die zurückgelegt werden, um Lebensmittel für den häuslichen Bereich zu erwerben unversichert bleiben (vgl etwa: BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - juris Rn 27 zum Aufsuchen eines Fischgeschäfts auf dem Weg nach der Arbeit; LSG Darmstadt, Urteil vom 24. März 2015 - L 3 225/10 - juris Rn 23).

    Auch bei diesen Fällen wird stattdessen auf die Handlungstendenz abgestellt (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - juris Rn 16, 26).

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21
    Für die Prüfung ist regelmäßig die kleinste beobachtbare Handlungssequenz maßgebend (vgl BSG, Urteil vom 31. März 2022 - B 2 U 5/20 R - juris Rn 16; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R - juris Rn 13).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 28/17 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim

  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 8/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - häusliche

  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 61/89

    Unfallversicherungsschutz bei Rehabilitationsmaßnahmen - Essenseinnahme

  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 173/66
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 132/59
  • LSG Hessen, 01.12.2020 - L 3 U 54/18

    Unfallversicherungsrecht

  • BSG, 26.04.1973 - 2 RU 213/71
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R

    wilde Motorradfahrt zur Meisterschule - Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

  • BSG, 10.08.2021 - B 2 U 2/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - dritter Ort - Rückweg aus dem

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 30.09.1964 - 2 RU 197/63
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 9/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Abgrenzung zum

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R

    Keine Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

  • BSG, 31.03.2022 - B 2 U 13/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - von außen auf

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche

  • LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

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