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LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11 B ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Marburg, 11.02.2011 - S 6 KR 157/10
- LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11 B ER
Wird zitiert von ...
- SG Kassel, 27.03.2012 - S 12 KR 10/12
Krankenversicherung - Kostenübernahme für bereits dem Grunde nach bewilligte …
Dies bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (vgl. hierzu weiterhin Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Juni 2011, L 8 KR 42/11 B ER), wobei in diesem Zusammenhang mit dem BSG (Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 14/06 R) selbst eine hochgradige akute Suizidgefahr grundsätzlich nicht bewirkt, dass Versicherte Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs des GKV beanspruchen können, sondern nur spezifische Behandlungen etwa mit den Mitteln der Psychiatrie.