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   LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16   

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https://dejure.org/2017,21480
LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16 (https://dejure.org/2017,21480)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.06.2017 - L 4 SO 95/16 (https://dejure.org/2017,21480)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - L 4 SO 95/16 (https://dejure.org/2017,21480)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB I § 37, SGB IX § 14, SGB X §§ 102 ff., SGB XII §§ 106 ff.
    Die Bagatellklausel des § 110 Abs. 2 Satz 1 SGB XII steht auch einem Kostenerstattungsanspruch aus § 104 SGB X entgegen. Im Verhältnis der Sozialhilfeträger untereinander findet keine Erstattung von Kosten unter 2.560 Euro statt.

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Kosten unter 2.560 Euro im Verhältnis der Sozialhilfeträger untereinander

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 679
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
    Diese Abweichung von dem spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Trägers aus § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX erklärt sich dadurch, dass jener schutzwürdiger ist als der erstangegangene Träger, der es selbst in der Hand hat, seine Zuständigkeit rechtzeitig zu prüfen, um den Antrag ggf. fristgerecht weiterleiten zu können (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R, BSGE 98, 267 ff., SozR 4-3250 § 14 Nr. 4).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 47.02

    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
    Dabei kann dahinstehen, ob diese Regelung dazu führt, dass ein Erstattungsanspruch materiell-rechtlich erst gar nicht entsteht (so Böttiger in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 110 Rn. 28 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 C 47/02, NVwZ 2004, 858 f.), oder ob sie dem erstattungspflichtigen Träger lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht zugesteht (so Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 110 Rn. 11).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
    Dabei kann dahinstehen, ob diese Regelung dazu führt, dass ein Erstattungsanspruch materiell-rechtlich erst gar nicht entsteht (so Böttiger in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 110 Rn. 28 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 C 47/02, NVwZ 2004, 858 f.), oder ob sie dem erstattungspflichtigen Träger lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht zugesteht (so Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 110 Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00

    Bagatellgrenze; Erstattungsanspruch; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger; Träger der

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
    Von entscheidender Bedeutung für das Ergebnis ist jedoch der Vorbehalt des § 37 Satz 1 SGB I. Darauf hat das Sozialgericht bereits zutreffend hingewiesen (ebenso schon OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2000 - 12 L 902/00; differenzierend OVG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 16 A 30/01

    Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
    Von entscheidender Bedeutung für das Ergebnis ist jedoch der Vorbehalt des § 37 Satz 1 SGB I. Darauf hat das Sozialgericht bereits zutreffend hingewiesen (ebenso schon OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2000 - 12 L 902/00; differenzierend OVG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01).
  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R

    Rehabilitationsträger - Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
    Im Anwendungsbereich von § 14 SGB IX wird eine solche nachrangige Zuständigkeit auch angenommen, wenn ein erstangegangener Rehabilitationsträger - wie hier - über seine Zuständigkeit irrt und den Antrag deshalb nicht rechtzeitig an den eigentlich zuständigen Träger weiterleitet (eingehend zu dieser Konstellation BSG, Urteil vom 17. Februar 2010 - B 1 KR 23/09 R, BSGE 105, 271 ff., SozR 4-2500 § 40 Nr. 5).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 27/15 R

    Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Zuständigkeitsklärung -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
    Zwar begründet § 14 SGB IX im Außenverhältnis zu dem anspruchsberechtigten behinderten Menschen eine endgültige und umfassende Zuständigkeit (dazu zuletzt BSG, Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 27/15 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 23); der insoweit zuständige Rehabilitationsträger erbringt folglich auch nicht nur vorläufig Sozialleistungen.
  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
    Damit hat er beabsichtigt, "die Fälle der Kostenerstattung, die erhebliche Verwaltungskosten verursachen", zu reduzieren (so die Gesetzesbegründung zur Anhebung der Bagatellgrenze von 400 auf 5.000 DM durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms auf BT-Drucks. 12/4401, S. 84).
  • LSG Hamburg, 30.06.2020 - L 3 R 135/18

    Leistungen zur Teilhabe - Hörhilfenversorgung - erstangegangener, nachrangig

    Bei Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist die nachrangige Leistungsverpflichtung des erstangegangenen Trägers gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX gegenüber dem materiell-rechtlich zuständigen Träger durch die Systematik der Regelungen in § 14 SGB IX geschaffen worden (BSG, Urt. v. 26.6.2007 - B 1 KR 34/06 R, BSGE 98, 267; BSG, Urt. v. 17.2.2010 - B 1 KR 23/09 R, BSGE 105, 271; LSG Hessen, Urt. v. 7.6.2017 - L 4 SO 95/16, ZFSH/SGB 2017, 477; Kater in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB X, § 104 Rn. 15a [2019]) .
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