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   LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16   

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https://dejure.org/2017,31298
LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16 (https://dejure.org/2017,31298)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.08.2017 - L 9 U 205/16 (https://dejure.org/2017,31298)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. August 2017 - L 9 U 205/16 (https://dejure.org/2017,31298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsrecht; Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Teilnahme an Wandertag/Bierwanderung; Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung; Einladung aller Betriebsangehörigen

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherungsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz: "Bierwanderung" ist kein Betriebssport

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist nicht gesetzlich unfallversichert

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Buchhalterin verunglückt nach Bierwanderung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist nicht gesetzlich unfallversichert

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Sturz auf Bierwanderung: Nicht gesetzlich unfallversichert

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Bier wandert auf eigene Gefahr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist nicht als Betriebssport gesetzlich unfallversichert - Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung eines Arbeitsunfalls zu Recht ab

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16
    Diese Auffassung habe das BSG mit Urteil vom 15. November 2016 (B 2 U 12/15 R) bekräftigt.

    Dieses unternehmensdienliche Verhalten rechtfertigt es, die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung als Bestandteil der aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses geschuldeten versicherten Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII zu betrachten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. zuletzt Urteile vom 5. Juli 2016 - B 2 U 19/14 - und vom 15. November 2016 - B 2U 12/15 R - NJW 2017, 1421 jeweils m. w. N.).

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16
    Die Beklagte hat zur Begründung ihres Antrages ausgeführt, das BSG sei von seiner bisherigen Rechtsprechung insoweit abgewichen, als nun nicht mehr ein Unternehmen in Gänze betrachtet werde, sondern auch Gemeinschaftsveranstaltungen einzelner Betriebsteile versichert sein könnten (Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 19/14 R -).

    Dieses unternehmensdienliche Verhalten rechtfertigt es, die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung als Bestandteil der aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses geschuldeten versicherten Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII zu betrachten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. zuletzt Urteile vom 5. Juli 2016 - B 2 U 19/14 - und vom 15. November 2016 - B 2U 12/15 R - NJW 2017, 1421 jeweils m. w. N.).

  • LSG Hessen, 18.03.2008 - L 3 U 123/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16
    Der Unternehmer veranstalte, fördere oder billige diese Veranstaltung.Die Kammer nehme Bezug auf die Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. März 2008 (L 3 U 123/05, Rn. 20 bis 23 - wird ausgeführt) und vom 29. April 2014 (L 3 U 125/13, Rn. 29 bis 30 - wird ausgeführt).Die Teilnahme an der Bierwanderung des TSV D-Stadt erfülle nicht diese Anforderungen.

    Die Teilnahme an diesem Laufwettbewerb oder einer sich daran anschließenden Abschlussveranstaltung steht aber nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 18. März 2008 - L 3 U 123/05 - NJW 2008, 2524).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16
    Hierfür sei bereits nach bisheriger Rechtsprechung zunächst erforderlich, dass die Veranstaltung "im Einvernehmen" mit der Betriebsleitung stattgefunden habe (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R und BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1).

    Die Rechtsprechung des BSG, wonach sich eine den Versicherungsschutz begründende betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung auf einen organisatorisch abgrenzbaren Teil eines Unternehmens beschränken kann, bezieht sich jedenfalls nicht ausdrücklich auf Klein- oder Kleinstbetriebe (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 2; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1; BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 (s. o.).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16
    Hierfür sei bereits nach bisheriger Rechtsprechung zunächst erforderlich, dass die Veranstaltung "im Einvernehmen" mit der Betriebsleitung stattgefunden habe (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R und BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1).

    Die Rechtsprechung des BSG, wonach sich eine den Versicherungsschutz begründende betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung auf einen organisatorisch abgrenzbaren Teil eines Unternehmens beschränken kann, bezieht sich jedenfalls nicht ausdrücklich auf Klein- oder Kleinstbetriebe (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 2; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1; BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 (s. o.).

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16
    Eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 5/14 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 33 m . w. N.; BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 7/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 53; BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37).
  • LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 125/13

    Unfallversicherungsschutz nur, wenn alle teilnehmen können

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16
    Der Unternehmer veranstalte, fördere oder billige diese Veranstaltung.Die Kammer nehme Bezug auf die Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. März 2008 (L 3 U 123/05, Rn. 20 bis 23 - wird ausgeführt) und vom 29. April 2014 (L 3 U 125/13, Rn. 29 bis 30 - wird ausgeführt).Die Teilnahme an der Bierwanderung des TSV D-Stadt erfülle nicht diese Anforderungen.
  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 7/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16
    Eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 5/14 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 33 m . w. N.; BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 7/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 53; BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls (bzw. kurz davor) der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 m. w. N.); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - und BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 16/11 R -).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2017 - L 9 U 205/16
    Eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 5/14 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 33 m . w. N.; BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 7/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 53; BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

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