Rechtsprechung
LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Benennung eines konkreten Arbeitsplatzes bei vollschichtigem Leistungsvermögen des Versicherten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 26.01.2017 - S 2 R 540/13
- LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz
Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17
Es sei zu beachten, dass nach der Rechtsprechung (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Oktober 1993, 13 RJ 71/92 und das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. Juni 2014, L 2 R 331/12) die Behandlungsfähigkeit der Annahme von Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung nicht entgegenstehe. - BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83
Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere …
Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17
Insoweit bedarf es im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld einer besonders eingehenden Prüfung lediglich dann, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 1984, 4 RJ 43/83 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. November 1982, 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter heraus fällt (vgl. BSG, Urteile vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80 u. vom 18. Februar 1981, 1 RJ 124/79). - BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82
Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit
Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17
Insoweit bedarf es im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld einer besonders eingehenden Prüfung lediglich dann, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 1984, 4 RJ 43/83 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. November 1982, 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter heraus fällt (vgl. BSG, Urteile vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80 u. vom 18. Februar 1981, 1 RJ 124/79).
- BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80
Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit; …
Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17
Insoweit bedarf es im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld einer besonders eingehenden Prüfung lediglich dann, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 1984, 4 RJ 43/83 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. November 1982, 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter heraus fällt (vgl. BSG, Urteile vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80 u. vom 18. Februar 1981, 1 RJ 124/79). - BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79
Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche …
Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17
Insoweit bedarf es im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld einer besonders eingehenden Prüfung lediglich dann, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 1984, 4 RJ 43/83 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. November 1982, 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter heraus fällt (vgl. BSG, Urteile vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80 u. vom 18. Februar 1981, 1 RJ 124/79). - BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen …
Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17
Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn Versicherte nach ihrem Gesundheitszustand nicht dazu in der Lage sind, die an sich zumutbaren Arbeiten unter den in der Regel in den Betrieben üblichen Bedingungen zu verrichten, oder wenn sie außerstande sind, Arbeitsplätze dieser Art von ihrer Wohnung aus aufzusuchen (vgl. BSG, Urteile vom 27. Februar 1980, 1 RJ 32/79 u. 12. Dezember 2011, B 13 R 79/11 R). - BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17
Der im Sinne der sog. konkreten Betrachtungsweise auf die tatsächliche Verwertbarkeit der Resterwerbsfähigkeit abstellende Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 10. Dezember 1976, GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76) kann bei Versicherten, die noch zumindest 6 Stunden arbeitstäglich einsatzfähig sind, grundsätzlich nicht herangezogen werden. - BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher …
Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17
Das ist offenkundig und braucht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 9. Mai 2012, B 5 R 68/11 R) grundsätzlich nicht in jedem Einzelfall aufs Neue belegt zu werden. - BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
Auszug aus LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 230/17
Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn Versicherte nach ihrem Gesundheitszustand nicht dazu in der Lage sind, die an sich zumutbaren Arbeiten unter den in der Regel in den Betrieben üblichen Bedingungen zu verrichten, oder wenn sie außerstande sind, Arbeitsplätze dieser Art von ihrer Wohnung aus aufzusuchen (vgl. BSG, Urteile vom 27. Februar 1980, 1 RJ 32/79 u. 12. Dezember 2011, B 13 R 79/11 R).