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   LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,36209
LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14 B ER (https://dejure.org/2014,36209)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.11.2014 - L 6 AS 722/14 B ER (https://dejure.org/2014,36209)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. November 2014 - L 6 AS 722/14 B ER (https://dejure.org/2014,36209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 Abs 1 Nr 4a SGG, § 56a SGG, § 73 Abs. 2 SGG, § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2, § 25 SGB 10, § 17a Abs 5 GVG
    Es ist regelmäßig unzulässig, die Kenntnisnahme von ermessenslenkenden Richtlinien und sonstigen innerdienstlichen Weisungen, die für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs (hier von Ansprüche auf Erstausstattung bei Schwangerschaft bzw. Geburt) von Bedeutung ist und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Leistungen für Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt anhand von Richtlinien und Weisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 160
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14
    Zur Begründung ihres Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz hat sie unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Hinweis auf das Urteil vom 5. Juni 1984 - 5 C 73.82) zur Bekanntgabe relevanter Verwaltungsvorschriften geltend gemacht, es sei ihr nicht zumutbar, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache zuzuwarten, weil sie gerade jetzt die Schwangerschaft- und Geburtserstausstattung brauche.

    Vor diesem Hintergrund bestünden zum einen Zweifel am Vorliegen eines "berechtigten Interesses" (Hinweis auf BVerwG, Urtl. v. 5. Juni 1984 - 5 C 73/82 -, BVerwGE 69, 278-282) der Antragstellerin und damit am Vorliegen eines Anordnungsanspruchs.

    Vor diesem Hintergrund stellte sich die streitige Frage nach dem zulässigen Rechtsweg, wenn unabhängig von einem konkreten Verwaltungsverfahren Einsicht in Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) bzw. - da dieses im Verhältnis der Beteiligten nicht anwendbar ist, weil der Antragsgegner keine Behörde des Bundes ist (§ 1 Abs. 1 S. 1 IFG) - nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen über die Kenntnisgabe von Verwaltungsvorschriften verlangt wird, im hiesigen Verfahren nicht (zum Rechtsweg bei Streitigkeiten nach dem IFG vgl. Bay. LSG, Urtl. v. 30.09.2013 - L 1 SV 2/12; zu den allg. Grds. über die Bekanntgabe von Verwaltungsvorschriften vgl. die von Antragstellerseite angeführte Entscheidung des BVerwG, Urtl. v. 05.06.1984 - 5 C 73/82 - BVerwGE 69, 278 m.w.Nw.).

  • BSG, 09.02.2010 - B 3 P 1/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Formwirksamkeit - Anhörungsrüge -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14
    Auch spricht nach Auffassung des Senats manches dafür, dass die sich daraus ergebende Vertretungsbefugnis gemäß § 73 Abs. 2 S. 1 SGG nicht durch das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst beendet ist (vgl. - allerdings für emeritierte Rechtslehrer und unter Verweis auf deren fortbestehende korporationsrechtliche Verbundenheit mit der Hochschule - BSG, Urtl. v. 09.02.2010 - B 3 P 1/10 C - SozR 4-1500 § 73 Nr. 6).
  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 42/79

    Gestattung von Akteneinsicht - Ermessen der aktenführenden Behörde

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14
    Der Streit um Kenntnisnahme von den Richtlinien ist dann (unselbständiger) Teil einer (öffentlich-rechtlichen) Streitigkeit in einer Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 4a Sozialgerichtsgesetz (SGG) (vgl. im Übrigen BSG, Urtl. v. 08.07.1980 - 9 RV 42/79 - SozR 3900 § 35 Nr. 1, das den Sozialrechtsweg sogar dann für eröffnet hält, wenn Streit um [die Art und Weise der] Akteneinsicht unabhängig von einem schwebenden Verfahren besteht).
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 55/86

    Verwaltungshandlung - Revision - Berufung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14
    Damit wird der entsprechende, auch bisher schon für das sozialgerichtliche Verfahren anerkannte Grundsatz (vgl. BSG, Urtl. v. 14.12.1988 - 9/4b RV 55/86 - SozR 1500 § 144 Nr. 39) in Übereinstimmung mit § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auch für das SGG ausdrücklich festgeschrieben.
  • BSG, 10.12.1992 - 11 RAr 71/91

    Anspruch auf uneingeschränkte Einsicht in die schriftlichen Vermittlungsvorgänge

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14
    Zu den Verfahrenshandlungen, die danach nicht selbständig angegriffen werden können, gehört auch die Verweigerung oder Beschränkung von Akteneinsicht (vgl. Rieker, Beschränkung von Rechtsbehelfen gegen behördliche Verfahrenshandlungen - Neuregelung in § 56a SGG, NZS 2014, S. 290, 292 und - bereits für die Zeit vor Inkrafttreten von § 56a SGG - LSG Baden-Württemberg, Urtl. v. 09.08.2007 - L 7 AS 874/07 - sowie BSG, Urtl. v. 10.12.1992 - 11 RAr 71/91).
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14
    Eine Ausnahme und damit eine selbständige gerichtliche Kontrolle der Entscheidung zur Akteneinsicht kommt nur dann in Betracht, wenn diese zur Wahrung der Grundrechte oder des rechtlichen Gehörs sofort erfolgen muss, weil andernfalls das Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht gewahrt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 - SozR 3-1300 § 25 Nr. 1 - und im Anschluss daran aus jüngerer Zeit z.B. BayVGH, Beschl. v. 19.12.2013 - 3 CE 13.1453).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 874/07

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Verfahrensverwaltungsakt - Aktenübersendung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14
    Zu den Verfahrenshandlungen, die danach nicht selbständig angegriffen werden können, gehört auch die Verweigerung oder Beschränkung von Akteneinsicht (vgl. Rieker, Beschränkung von Rechtsbehelfen gegen behördliche Verfahrenshandlungen - Neuregelung in § 56a SGG, NZS 2014, S. 290, 292 und - bereits für die Zeit vor Inkrafttreten von § 56a SGG - LSG Baden-Württemberg, Urtl. v. 09.08.2007 - L 7 AS 874/07 - sowie BSG, Urtl. v. 10.12.1992 - 11 RAr 71/91).
  • LSG Bayern, 30.09.2013 - L 1 SV 2/12

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes in Bezug auf

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14
    Vor diesem Hintergrund stellte sich die streitige Frage nach dem zulässigen Rechtsweg, wenn unabhängig von einem konkreten Verwaltungsverfahren Einsicht in Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) bzw. - da dieses im Verhältnis der Beteiligten nicht anwendbar ist, weil der Antragsgegner keine Behörde des Bundes ist (§ 1 Abs. 1 S. 1 IFG) - nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen über die Kenntnisgabe von Verwaltungsvorschriften verlangt wird, im hiesigen Verfahren nicht (zum Rechtsweg bei Streitigkeiten nach dem IFG vgl. Bay. LSG, Urtl. v. 30.09.2013 - L 1 SV 2/12; zu den allg. Grds. über die Bekanntgabe von Verwaltungsvorschriften vgl. die von Antragstellerseite angeführte Entscheidung des BVerwG, Urtl. v. 05.06.1984 - 5 C 73/82 - BVerwGE 69, 278 m.w.Nw.).
  • VGH Bayern, 19.12.2013 - 3 CE 13.1453

    Anspruch des Beamten auf Gewährung von Akteneinsicht im Eilverfahren;

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14
    Eine Ausnahme und damit eine selbständige gerichtliche Kontrolle der Entscheidung zur Akteneinsicht kommt nur dann in Betracht, wenn diese zur Wahrung der Grundrechte oder des rechtlichen Gehörs sofort erfolgen muss, weil andernfalls das Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht gewahrt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 - SozR 3-1300 § 25 Nr. 1 - und im Anschluss daran aus jüngerer Zeit z.B. BayVGH, Beschl. v. 19.12.2013 - 3 CE 13.1453).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2021 - L 15 U 144/21

    Kein Anspruch auf Zurverfügungstellung der elektronischen Version einer

    Zu den Verfahrenshandlungen, die danach nicht selbständig angegriffen werden können, gehört auch die Verweigerung oder Beschränkung von Akteneinsicht, namentlich auch die Verweigerung der Übersendung von kostenlosen Kopien der Verwaltungsakte, sei es auf Papier oder elektronisch auf Datenträger gespeichert, wenn ein noch laufendes oder bei Gericht anhängiges Verwaltungsverfahren betroffen ist (vgl. BSG, Urt. v. 14.12.1988 - 9/43b RV 55/86 -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 28.06.1991 - 2 RU 24/90 -, juris Rn. 19; Urt. v. 10.12.1992 - 11 RAr 71/91 -, juris Rn. 13; Hessisches LSG, Beschl. v. 07.11.2014 - L 6 AS 722/14 B ER -, juris Rn. 26 m.w.N.; kritisch hierzu Siefert, in: Schütze, SGB X, 9. Aufl. 2020, § 25 Rn. 47 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 77/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine Verweisung durch das Beschwerdegericht nach § 17a Abs. 5 GVG scheidet aus (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 13.11.2014 - III-1 Vollz (Ws) 533/14, 1 Vollz (Ws) 533/14 - vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 07.11.2014 - L 6 AS 722/14 B ER - Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen, Beschluss vom 18.06.2014 - 3 B 59/14 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 4 P 4024/15
    Bei ihrem Antrag auf Akteneinsicht und vorhergehender Aktenergänzung handelt es sich um eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinne des § 56a Satz 1 SGG (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 7. November 2014 - L 6 AS 722/14 B ER - in juris, Rn. 26; Scholz, in: Roos/Wahrendorf [Hrsg.], SGG, 2014, § 56a Rn. 6).

    Zu den durch § 56a Satz 1 SGG ausgeschlossenen Rechtsbehelfen zählt auch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (LSG Hessen, Beschluss vom 7. November 2014 - L 6 AS 722/14 B ER - in juris, Rn. 24 ff., 29; Scholz, in: Roos/Wahrendorf [Hrsg.], SGG, 2014, § 56a Rn. 9; zu § 44a VwGO ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 44a Rn. 1; vor Einfügung des § 56a SGG bereits LSG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2008 - L 2 KA 25/08 KL ER - in juris, Rn. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2016 - L 19 AS 2111/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Verweigerung oder Beschränkung von Akteneinsicht;

    Zu den Verfahrenshandlungen, die danach nicht selbständig angegriffen werden können, gehört auch die Verweigerung oder Beschränkung von Akteneinsicht (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 07.11.2014 - L 6 AS 722/14 B ER; Keller, a.a.O, § 56a Rn. 8; vgl. für die Zeit vor Inkrafttreten von § 56a SGG LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AS 874/07 - sowie BSG, Urteil vom 10.12.1992 - 11 RAr 71/91), welche der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin begehrt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 5 SV 26/16
    Auf der anderen Seite erscheint es dem Senat sogar zweifelhaft, ob sich der geltend gemachte Anspruch des Klägers aus dem IFG herleiten lässt bzw. dieses überhaupt Anwendung finden kann, weil der Beklagte keine Behörde des Bundes ist, § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG (vgl. dazu Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 07.11.2014 - L 6 AS 722/14 B -, Rdn. 19 - zitiert nach juris -).
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